(dpa) - Vor dem Landgericht Trier beginnt am Montag (9 Uhr) der Prozess um den „Cyberbunker“ an der Mosel. Acht mutmaßliche Cyberkriminelle sollen in einem ehemaligen Bunker in Traben-Trarbach auf Servern illegale Webseiten gehostet haben, über die Kriminelle aus aller Welt millionenschwere Geschäfte abwickelten. Die Anklage wirft der Bande Beihilfe zu mehr als 249 000 Straftaten vor: Vor allem soll es um Drogenhandel über „Marktplätze“ im Darknet gehen.
Die unterirdische Anlage war vor gut einem Jahr aufgeflogen.
Die Generalstaatsanwaltschaft ist überzeugt: Die vier Niederländer, drei Deutschen und ein Bulgare im Alter von 21 bis 60 Jahren haben ihren Kunden in wechselnder Beteiligung in dem Rechenzentrum gegen Entgelt Schutz vor staatlichen Zugriffen gewährt. Kopf der kriminellen Vereinigung soll ein 60-jähriger Niederländer sein, der den Bunker Ende 2013 über eine von ihm gegründete Stiftung erworben und nach und nach ausgebaut habe. Er hatte angegeben, nichts von den Inhalten auf den Servern gewusst zu haben.
Zu den Kunden des „Bulletproof-Host“ (kugelsicherer Host) sollen große illegale Plattformen wie „Wall Street Market“ mit rund 240 000 Betäubungsmittel-Deals im Wert von gut 36 Millionen Euro und „Cannabis Road“ (knapp 4000 Einzelverkäufe) gehört haben. Auch der großangelegte Angriff auf Router der Telekom im November 2016 soll über dortige Server gesteuert worden sein - daher lautet die Anklage auch auf Beihilfe zu versuchter Computersabotage.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist das der erste Prozess „gegen die Betreiber von einem „Bulletproof-Host“„. Es habe schon viele Verfahren gegen Betreiber von Darknet-Shops oder Drogen- und Waffenverkäufer im Darknet gegeben. „Aber gegen die Leute, die diese Geschäfte überhaupt erst möglich machen, weil sie denen ein Host bieten - gegen die hat es bisher kein Verfahren gegeben“, sagte Oberstaatsanwalt Jörg Angerer von der Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.
Die zentrale Frage in dem Mammutprozess, der bis Ende 2021 terminiert ist, wird sein: Kann man den Angeklagten nachweisen, dass sie von den illegalen Machenschaften ihrer Kunden wussten? Und diese dabei auch unterstützt haben? Dieser „doppelte Vorsatz“ sei beim Nachweis der Beihilfe zu Straftaten zentral, sagte Angerer. Gelungen sei es seiner Einschätzung nach über die Überwachung des Netzknotens im Rechenzentrum.
Der Prozess startet unter Corona-Bedingungen: Mit angebrachtem Plexiglas an einzelnen Sitzplätzen der Angeklagten, Verteidigern und Anklägern - sowie wenigen Plätzen im Zuschauerbereich.
Quelle; infosat
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Die unterirdische Anlage war vor gut einem Jahr aufgeflogen.
Die Generalstaatsanwaltschaft ist überzeugt: Die vier Niederländer, drei Deutschen und ein Bulgare im Alter von 21 bis 60 Jahren haben ihren Kunden in wechselnder Beteiligung in dem Rechenzentrum gegen Entgelt Schutz vor staatlichen Zugriffen gewährt. Kopf der kriminellen Vereinigung soll ein 60-jähriger Niederländer sein, der den Bunker Ende 2013 über eine von ihm gegründete Stiftung erworben und nach und nach ausgebaut habe. Er hatte angegeben, nichts von den Inhalten auf den Servern gewusst zu haben.
Zu den Kunden des „Bulletproof-Host“ (kugelsicherer Host) sollen große illegale Plattformen wie „Wall Street Market“ mit rund 240 000 Betäubungsmittel-Deals im Wert von gut 36 Millionen Euro und „Cannabis Road“ (knapp 4000 Einzelverkäufe) gehört haben. Auch der großangelegte Angriff auf Router der Telekom im November 2016 soll über dortige Server gesteuert worden sein - daher lautet die Anklage auch auf Beihilfe zu versuchter Computersabotage.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist das der erste Prozess „gegen die Betreiber von einem „Bulletproof-Host“„. Es habe schon viele Verfahren gegen Betreiber von Darknet-Shops oder Drogen- und Waffenverkäufer im Darknet gegeben. „Aber gegen die Leute, die diese Geschäfte überhaupt erst möglich machen, weil sie denen ein Host bieten - gegen die hat es bisher kein Verfahren gegeben“, sagte Oberstaatsanwalt Jörg Angerer von der Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.
Die zentrale Frage in dem Mammutprozess, der bis Ende 2021 terminiert ist, wird sein: Kann man den Angeklagten nachweisen, dass sie von den illegalen Machenschaften ihrer Kunden wussten? Und diese dabei auch unterstützt haben? Dieser „doppelte Vorsatz“ sei beim Nachweis der Beihilfe zu Straftaten zentral, sagte Angerer. Gelungen sei es seiner Einschätzung nach über die Überwachung des Netzknotens im Rechenzentrum.
Der Prozess startet unter Corona-Bedingungen: Mit angebrachtem Plexiglas an einzelnen Sitzplätzen der Angeklagten, Verteidigern und Anklägern - sowie wenigen Plätzen im Zuschauerbereich.
Quelle; infosat