Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil zum sogenannten Cyberbunker von Traben-Trarbach in Rheinland-Pfalz weitgehend bestätigt. Das Landgericht Trier habe die acht Angeklagten Ende 2021 zurecht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheitsstrafen verurteilt, aber nicht wegen Beihilfe zu Straftaten, die über das Darknetzentrum abgewickelt wurden. Der dritte Strafsenat am BGH verschärfte am Dienstag in Karlsruhe jedoch die Schuldsprüche dahingehend, dass die Vereinigung "auf besonders schwere Straftaten gerichtet" gewesen sei. Die Revisionen gegen das Urteil wurden größtenteils verworfen. (Az. 3 StR 306/22)
Das Gelände des ehemaligen Bundeswehr-Bunkers in Traben-Trarbach, der als Cyber-Bunker bekannt wurde. Foto
© Thomas Frey/dpa/Archivbild
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil zum sogenannten Cyberbunker von Traben-Trarbach in Rheinland-Pfalz weitgehend bestätigt. Das Landgericht Trier habe die acht Angeklagten Ende 2021 zurecht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheitsstrafen verurteilt, aber nicht wegen Beihilfe zu Straftaten, die über das Darknetzentrum abgewickelt wurden. Der dritte Strafsenat am BGH verschärfte am Dienstag in Karlsruhe jedoch die Schuldsprüche dahingehend, dass die Vereinigung "auf besonders schwere Straftaten gerichtet" gewesen sei. Die Revisionen gegen das Urteil wurden größtenteils verworfen. (Az. 3 StR 306/22)
Eine andere Kammer des Landgerichts muss sich aber nochmal mit Detailfragen zu eingezogener Technik befassen. Dies hatte das Landgericht für einen Teil des sichergestellten Equipments abgelehnt. Ferner änderte der BGH den Betrag einzuziehenden Geldes von einem der verurteilten Männer geringfügig wegen eines Rechenfehlers.
Das Landgericht hatte die sieben Männer und eine Frau zu Freiheitsstrafen von einem Jahr auf Bewährung bis zu fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Es war einer der bundesweit größten Prozesse um Cybercrime. Erstmals hatten in Deutschland Betreiber krimineller Plattformen im Darknet vor Gericht gestanden.
Die Polizei hatte den Cyberbunker 2019 ausgehoben. Über das hochgesicherte Rechen- und Datenverarbeitungszentrum in einer früheren Nato-Bunkeranlage auf einem ehemaligen Militärgelände waren jahrelang Zigtausende Straftaten abgewickelt worden.
Ankündigung BGH
Quelle; stern
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Das Gelände des ehemaligen Bundeswehr-Bunkers in Traben-Trarbach, der als Cyber-Bunker bekannt wurde. Foto
© Thomas Frey/dpa/Archivbild
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil zum sogenannten Cyberbunker von Traben-Trarbach in Rheinland-Pfalz weitgehend bestätigt. Das Landgericht Trier habe die acht Angeklagten Ende 2021 zurecht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheitsstrafen verurteilt, aber nicht wegen Beihilfe zu Straftaten, die über das Darknetzentrum abgewickelt wurden. Der dritte Strafsenat am BGH verschärfte am Dienstag in Karlsruhe jedoch die Schuldsprüche dahingehend, dass die Vereinigung "auf besonders schwere Straftaten gerichtet" gewesen sei. Die Revisionen gegen das Urteil wurden größtenteils verworfen. (Az. 3 StR 306/22)
Eine andere Kammer des Landgerichts muss sich aber nochmal mit Detailfragen zu eingezogener Technik befassen. Dies hatte das Landgericht für einen Teil des sichergestellten Equipments abgelehnt. Ferner änderte der BGH den Betrag einzuziehenden Geldes von einem der verurteilten Männer geringfügig wegen eines Rechenfehlers.
Das Landgericht hatte die sieben Männer und eine Frau zu Freiheitsstrafen von einem Jahr auf Bewährung bis zu fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Es war einer der bundesweit größten Prozesse um Cybercrime. Erstmals hatten in Deutschland Betreiber krimineller Plattformen im Darknet vor Gericht gestanden.
Die Polizei hatte den Cyberbunker 2019 ausgehoben. Über das hochgesicherte Rechen- und Datenverarbeitungszentrum in einer früheren Nato-Bunkeranlage auf einem ehemaligen Militärgelände waren jahrelang Zigtausende Straftaten abgewickelt worden.
Ankündigung BGH
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