Die Meisten wollen Sky-Programme sehen, wenn sie einen Sky-Vertrag haben, egal wie. Wer einfach nur seinen Sky-Vertrag wegen dem Pairing loswerden will, hat dafür zwei Möglichkeiten:
Widerruf des Vertrages inerhalb der 14 täigen Widerrufsfrist oder jederzeit, wenn man keine Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss bekommen hat oder online akzeptiert bzw. deren Kenntnisnahme bestätigt hat.
Vorfristige Vertragsauflösung, wenn man einen Vertrag ohne Sky-"Empfangsgerät" (Receiver oder CI+ Modul) abgeschlossen hat und bis zum Pairing sein eigenes Empfangsgerät nutzen konnte, aber nicht mehr nach dem Pairing. Das läuft auf ein "gestörtes" Vertrauensverhältnis zwischen beiden Vertragsparteien hinaus, was bei Laufzeitverträgen regelmäßig die vorzeitige Vertragsauflösung begründet.
Vor Gericht muss man in den meisten Fällen deshalb nicht klagen und würde damit auch nicht mehr erreichen.