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Mobilfunkanbieter speichern freiwillig weiter zu viele Daten

TV Pirat

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Nutzer können aber Auskunft über eigene Verbindungsdaten verlangen

Mobilfunkanbieter können rein theoretisch wissen, wo ihre Kunden wohnen, arbeiten, einkaufen oder wen sie besuchen. Denn die Unternehmen speichern so viele Positionsdaten, dass daraus umfangreiche Bewegungsprofile erstellt werden können, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesver*band (vzbv). Dies sei ein bedenklicher Eingriff in die Privatsphäre. Denn laut Tele*kommunikationsgesetz dürften nur Verbindungsdaten gespeichert werden, wenn sie für die Abrechnung oder Beseitigung technischer Störungen erforderlich sind.

Viele Anbieter speichern den Angaben zufolge zudem Daten zu eingehenden Gesprächen und Nachrichten, Anrufe zu kostenfreien Telefonnummern oder erfolglose Anrufversuche - die alle nicht relevant für die Abrechnung seien. Gleiches gelte für die individuelle Gerätenummer (IMEI) des Handys und der auf der SIM-Karte gespeicherten internationalen Mobilteilnehmerkennung (IMSI), die unabhängig von der zugeordneten Telefonnummer ist.

Musterbrief für Auskunftsersuchen beim Provider

Die Verbraucherschützer empfehlen Handynutzern deshalb, einmal bei ihrem Anbieter Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten zu verlangen, insbesondere zu Bewegungsdaten (Funkzellen-ID), erfolglosen Anrufversuchen ankommender und abgehender Verbindungen sowie Gespräche zu kostenlosen Rufnummern. Eine Briefvorlage ist auf der Internetseite surfer-haben-rechte.de zu finden. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Auskunftsersuchen vielleicht nicht immer erfolgreich sind. Sie erhöhten aber den Druck auf die Anbieter, datenschutzkonform zu arbeiten.

Verbindungsdaten können für die Anbieter laut vzbv von kommerziellem Interesse sein, weil sie damit personalisierte Angebote machen oder neue Tarife konzipieren können.

Erst vor wenigen Tagen hatte eine Vodafone-Kundin Klage gegen den Netzbetreiber eingereicht, weil dieser nach Auffassung der Klägerin und ihres Anwalts zu viele unnötige Daten gespeichert habe. In einem weiteren Artikel hat teltarif.de die Klageschrift näher untersucht und einzelne Klagepunkte näher erläutert. In der Klage geht es unter anderem um eine Tarifumstellung von einem Zuhause-Tarif in einen Tarif ohne Homezone, nach dem Vodafone die Standortdaten ohne offensichtlichen Grund weiter gespeichert hat. Außerdem hatte Vodafone die Verbindungsdaten ankommender Anrufe innerhalb Deutschlands gespeichert, obwohl hierbei - im Gegensatz zum Roaming im Ausland - keine Kosten anfallen.

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Quelle: teltarif.de
 
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