mobilcom-debitel kassierte bei einem Kunden trotz bestätigter Kündigung einfach weiter. Der Fall landete vor Gericht. mobilcom-debitel konnte die Forderung allerdings nicht begründen.
Wenn ein Kunde seinen Mobilfunk-Vertrag kündigt und dieses vom Provider schriftlich bestätigt bekommt, sollte eigentlich alles geregelt sein. Im Fall eines Kunden bei mobilcom-debitel war dies allerdings nicht so.
Die Anwaltskanzlei Johannes ließ uns heute einen kurzen Bericht zu einem Urteil gegen mobilcom-debitel zukommen, das sie im Namen eines Kunden erstritten hat.
Nach Kündigung kamen weiterhin Rechnungen
In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat mobilcom-debitel eine Niederlage einstecken müssen. Der Mobilfunkprovider verlangte von einem ehemaligen Kunden trotz Kündigung des Vertrages weiterhin Gebühren, konnte den Nachweis für deren Rechtmäßigkeit jedoch nicht erbringen.
Der Kunde hatte den Mobilfunkvertrag im Juli 2016 gekündigt. mobilcom-debitel hatte daraufhin in einem Schreiben erklärt, dass der "Kündigungswunsch" selbstverständlich respektiert werde. Nach Vertragsende erhielt der Kunde jedoch weiterhin Rechnungen. Der Kunde habe nach Kündigung eine "telefonische Vertragsverlängerung durchgeführt", so die Begründung des Telefondiensteanbieters.
Als der ehemalige Kunde nicht zahlte, beauftragte das Unternehmen der freenet-Gruppe einen Inkassodienst. Am Ende sah sich der Kunde mit einer Forderung einschließlich Inkassokosten von über 300 Euro konfrontiert.
mobilcom-debitel konnte Forderung nicht begründen
Der Kunde widersprach. Als dies nichts nutzte, ließ er von der Hamburger Anwaltskanzlei Johannes Klage einreichen. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg forderte mobilcom-debitel auf, den Anspruch zu begründen. Statt einer Begründung verzichtete das Unternehmen auf die Forderung. Das Gericht stellte daher fest, dass der Kunde nicht verpflichtet ist, an mobilcom-debitel die 300 Euro zu zahlen (Urteil vom 4. Juni 2019, Az. 924 C 213/19).
Bereits das Amtsgericht Bruchsal hatte - wie von teltarif.de berichtet - in einem ähnlichen Rechtsstreit mit Telefónica Germany zugunsten eines Verbrauchers entschieden. Rechtsanwalt Johannes empfiehlt Mobilfunkkunden: "Rechnungen dieser Art sollte man nicht ungeprüft bezahlen. Ist die Forderung unberechtigt und der Anbieter nicht zum Einlenken bereit, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes."
Darüber hinaus sind auch die örtlichen Verbraucherzentralen zur außergerichtlichen Rechtsberatung legitimiert und können gegebenenfalls Klage erheben.
Quelle; teltarif
Wenn ein Kunde seinen Mobilfunk-Vertrag kündigt und dieses vom Provider schriftlich bestätigt bekommt, sollte eigentlich alles geregelt sein. Im Fall eines Kunden bei mobilcom-debitel war dies allerdings nicht so.
Die Anwaltskanzlei Johannes ließ uns heute einen kurzen Bericht zu einem Urteil gegen mobilcom-debitel zukommen, das sie im Namen eines Kunden erstritten hat.
Nach Kündigung kamen weiterhin Rechnungen
In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat mobilcom-debitel eine Niederlage einstecken müssen. Der Mobilfunkprovider verlangte von einem ehemaligen Kunden trotz Kündigung des Vertrages weiterhin Gebühren, konnte den Nachweis für deren Rechtmäßigkeit jedoch nicht erbringen.
Der Kunde hatte den Mobilfunkvertrag im Juli 2016 gekündigt. mobilcom-debitel hatte daraufhin in einem Schreiben erklärt, dass der "Kündigungswunsch" selbstverständlich respektiert werde. Nach Vertragsende erhielt der Kunde jedoch weiterhin Rechnungen. Der Kunde habe nach Kündigung eine "telefonische Vertragsverlängerung durchgeführt", so die Begründung des Telefondiensteanbieters.
Als der ehemalige Kunde nicht zahlte, beauftragte das Unternehmen der freenet-Gruppe einen Inkassodienst. Am Ende sah sich der Kunde mit einer Forderung einschließlich Inkassokosten von über 300 Euro konfrontiert.
mobilcom-debitel konnte Forderung nicht begründen
Der Kunde widersprach. Als dies nichts nutzte, ließ er von der Hamburger Anwaltskanzlei Johannes Klage einreichen. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg forderte mobilcom-debitel auf, den Anspruch zu begründen. Statt einer Begründung verzichtete das Unternehmen auf die Forderung. Das Gericht stellte daher fest, dass der Kunde nicht verpflichtet ist, an mobilcom-debitel die 300 Euro zu zahlen (Urteil vom 4. Juni 2019, Az. 924 C 213/19).
Bereits das Amtsgericht Bruchsal hatte - wie von teltarif.de berichtet - in einem ähnlichen Rechtsstreit mit Telefónica Germany zugunsten eines Verbrauchers entschieden. Rechtsanwalt Johannes empfiehlt Mobilfunkkunden: "Rechnungen dieser Art sollte man nicht ungeprüft bezahlen. Ist die Forderung unberechtigt und der Anbieter nicht zum Einlenken bereit, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes."
Darüber hinaus sind auch die örtlichen Verbraucherzentralen zur außergerichtlichen Rechtsberatung legitimiert und können gegebenenfalls Klage erheben.
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Quelle; teltarif