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PC & Internet Microsoft entwickelt System gegen Schwarzkopierer

Dateien markieren und Rechte entziehen: Ein Microsoft-Patent beschreibt ein System, das illegale Aktivitäten von Nutzern in einer Chronik speichert. Darauf basierend können Nutzerkonten geschlossen oder Rechte entzogen werden.

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Microsofts System kann Dateien oder Nutzer sperren. (Bild: Oliver Nickel/Golem.de)​

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, das dem illegalen Verbreiten von Dateien im Internet entgegenwirken soll. Das Dokument beschreibt ein Verfahren, bei dem Nutzer von in der Cloud gespeicherten Dateien vermerkt werden können, wenn sie wiederholt gegen das Urheberrecht verstoßen.

Das im Patent beschriebene System soll es Storage-Anbietern auch ermöglichen, Vorfälle von Nutzern in einem Verlauf abzuspeichern. Auf Basis dieser Chronik kann der Provider entscheiden, ob dem Nutzer bestimmte Rechte, wie etwa der Zugriff auf gefragte Dateien, entzogen werden oder ein Account gleich gesperrt wird. Das System identifiziert betroffene Dateien, indem diese mit einer für den Endnutzer unsichtbaren Markierung versehen werden. Genaue Anwendungsregeln, beispielsweise ab welchem Vergehen bestimmte Maßnahmen vorgenommen werden, beschreibt das Patent hingegen nicht.

Reaktion auf US-Urheberrechte
Der Grund für solch ein Patent sind die in den USA geltenden Gesetze, die vom Digital Millennium Copyright Act (DMCA) beschrieben werden. Nach diesem Entwurf müssen Anbieter von Cloud Storage eine sinnvolle Vorgehensweise gegen Urheberrechtsverstöße implementieren. Außerdem ist das Löschen von Schwarzkopien im Internet oftmals ein unzureichendes Mittel. Microsoft ermöglicht mit dem zum Patent eingereichten System das Sperren der Quelle.

Das System könnte jedoch nicht nur für die USA verwendet werden. Auch in der EU sind Urheberrechtsverletzungen ein anhaltendes Problem. Erst kürzlich gab es wieder eine Gerichtsentscheidung gegen illegale Streamingdienste. Die Patentanmeldung an sich oder auch ein Patent sind jedoch keine Gewähr dafür, dass Microsoft das System auch auf den Markt bringt. Viele Patente münden niemals in Produkte.

Eine ähnliche Vorgehensweise wie das von Microsoft beschriebene System nutzt bereits Google für seinen Cloud-Dienst Google Drive. Der Suchmaschinenanbieter nutzt einzigartige Hash-Summen und vergleicht diese, um illegale Kopien herauszufinden. Solche Kopien werden größtenteils komplett gesperrt. Dieses Verfahren kommt auch bei der Videoplattform Youtube und beim Cloud-Anbieter Dropbox zum Einsatz.

Quelle; golem
 
Methoden-Patent - Microsoft geht gegen Filesharing vor


Der Software-Konzern Microsoft hat sich in einem Methoden-Patent ein System patentieren lassen, dass es ermöglicht, insbesondere diejenigen Nutzer, die häufiger urheberrechtlich geschützte Inhalte teilen, zu selektieren, die Weitergabe des geschützten Contents zu blockieren, ohne jedoch dabei die User generell als Kunden zu verlieren, berichtet TorrentFreak.

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Abgesehen von den traditionellen Piratenwegen werden auch soziale Netzwerke und Cloud-Hosting-Dienste wie Dropbox, Google Drive und Microsoft OneDrive häufig verwendet, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu teilen. Microsoft hat nun ein Patent entwickelt, um diese Urheberrechtsverletzungen einzudämmen. Es geht insbesondere um Sharing-Blockaden in den eigenen Cloud-Diensten.

Unter der treffenden Bezeichnung „Deaktivieren von verbotenen Inhalten und Identifizieren von Wiederholungsstraftätern in Dienstanbieterspeichersystemen“ beschreibt das Methoden-Patent ein System, in dem Urheberrechtsverletzer und diejenigen, die andere anstößige Inhalte in einer Cloud speichern und diese Inhalte widerrechtlich teilen, so markiert und in einer Chronik verzeichnet werden, dass besonders Wiederholungsstraftäter erfasst werden. Darauf basierend können Nutzerkonten geschlossen oder Rechte entzogen werden. Betroffene User sollen dann etwa weiterhin in der Lage sein, ein Album im MP3-Format auf ihren Cloud-Storage zu legen und mit den eigenen Geräten zu nutzen, Dritten soll der Zugriff jedoch verwehrt werden.

Microsoft möchte mit diesem Patent Nutzer disziplinieren, die beispielsweise ein Musikalbum auf ihren Cloud-Speicher hochladen und den Download an eine nicht allzu große Zahl anderer Nutzer freigeben, denn auch diese Methode des Teilens kann schnell über die üblichen Fair-Use-Prinzipien hinausgehen, wird bisher aber kaum kontrolliert oder behindert. Mit Sperren wird man erst dann rechnen müssen, wenn der Freigabe-Link auf einer größeren Download-Plattform auftaucht, nicht aber, wenn man ihn in einer geschlossenen Facebook-Gruppe teilt und rund 20 andere User das Angebot annehmen. Wer häufig die Richtlinien missachtet, kann immer stärker reglementiert werden, während eine komplette Sperrung des Accounts dann nur am Ende einer ganzen Reihe von Maßnahmen stünde. Genaue Anwendungsregeln, welche Vergehen bestimmte Maßnahmen nach sich ziehen, beschreibt das Patent jedoch nicht.

Zudem soll das im Patent dargelegte System Storage-Anbietern ermöglichen, Vorfälle von Nutzern in einem Verlauf abzuspeichern. Mit dieser Chronik hat dann der Provider eine Basis, auf dessen Grundlage er entscheiden kann, ob dem Nutzer bestimmte Rechte, wie der Zugriff auf gefragte Dateien, entzogen werden oder ein Account sofort gesperrt wird.

Das System identifiziert betroffene Dateien, indem diese mit einer für den Endnutzer unsichtbaren Markierung versehen werden. Sowohl Google, als auch YouTube und Dropbox nutzen für ihre Cloud-Dienste ein ganz ähnliches Verfahren, wie das System von Microsoft. Dieses basiert auf einzigartigen Hash-Summen, die zum Aufspüren illegaler Kopien verwendet werden.

Gemäß dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) müssen in den USA Anbieter von Cloud Storage eine geeignete Vorgehensweise gegen Urheberrechtsverstöße implementieren. Dem wäre dann durch die Anwendung eines solchen Patentes Genüge getan. Außerdem hat sich gezeigt, dass das Löschen von Schwarzkopien im Internet bisher oftmals ein unzureichendes Mittel war. So sperrt Microsoft hier gleich die Quelle.

Fazit:

Es wäre immerhin denkbar, dass das System nicht nur in den USA zur Anwendung kommt, auch in der EU besteht Handlungsbedarf, wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht. Ein erst kürzlich veröffentlichtes Urteil vom EuGH wegen der Nutzung illegaler Streamingdienste macht das deutlich. Jedoch muss dazu natürlich das Produkt erst einmal auf dem Markt sein.

Quelle: Tarnkappe
 
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