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Handy - Navigation Mehr Schutz vor Abofallen kommt: Weiter wachsam bleiben

Ab dem 1. Februar gelten schärfere Regeln zum Schutz vor Abo-Abzocke über das Smartphone. Dann müssen Nutzer vor Abschluss kostenpflichtiger Abonnements über die Telefonrechnung unter anderem ausdrücklich auf die Kosten hingewiesen werden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät trotzdem weiter zur Wachsamkeit - und zur Einrichtung einer sogenannten Drittanbietersperre.

Drittanbieter per App oder Hotline sperren
Sie verhindert, dass Drittanbieter Forderungen über die Telefonrechnung einstreichen können. Das geht in der Regel über die Service-Apps von Telekom, Vodafone, Telefonica und Co., Anbieter Drillisch sperrt Drittanbieterservices bei seinen Marken von Anfang an. Auch die Kunden-Hotline hilft weiter.

Welche Anbieter die Vorgaben der Bundesnetzagentur umsetzen wollen, listet die Behörde auf ihrer Website auf.

Schon jetzt gilt: Die meisten unabsichtlich per Klick auf Werbebanner oder durch ähnliche Tricks abgeschlossenen Abos sind ungültig. Damit sie rechtsgültig sind, müssen Nutzer den Abschluss ausdrücklich durch den Klick auf eine Schaltfläche mit Aufschrift wie „zahlungspflichtig bestellen“ bestätigen.

Ungewollte Abos sofort kündigen
Ungewollt abgeschlossene Abos, die in der monatlichen Telefonrechnung auftauchen, kündigt man am besten sofort, rät die Verbraucherzentrale. Betroffene sollten die Rechnung binnen acht Wochen sowohl beim Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter beanstanden.

Letzteres geschieht am besten per Einwurf-Einschreiben - damit es einen Beweis über die Postzustellung des Widerspruchs gibt. Unter
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geben die Verbraucherschützer weitere Tipps zum Thema.

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Quelle; INFOSAT
 
Mobilfunkrechnung: Geld-zurück-Garantie für Abofallen gestartet

Gesetzgeber und Verbraucherschützer hatten sich in den letzten Jahren immer wieder dem Thema Abofallen bei Handy-Diensten widmen müssen. Jetzt gibt es einen neuen Vorstoß der Bundesnetzagentur, der Abzockern den Garaus machen soll.

Zum 1. Februar sind neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen in Kraft getreten. Die Neuregelung sieht dabei vor, dass Dienstleistungen von Drittanbietern nur abgerechnet werden dürfen, wenn:
  • eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde für den Bezahlvorgang einer Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
  • oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
Das heißt, das betrügerischen Abos künftig nicht mehr ohne Zutun oder Wissen des Kunden "abgeschlossen" werden können. Bei Abonnements setzt die Regelung zudem den zwingenden Einsatz des Redirects voraus, womit der Anschluss nur über die Seite des Mobilfunkanbieters möglich wird. Für seriöse Anbieter ist das kein Problem.

Bundesnetzagentur Mobilfunkgarantie

Diese Anbieter sind bei der Geld-Zurück-Garantie dabei

Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter
Neben diesen Maßnahmen für einen sicheren Abschluss eines Abonnements gibt es noch eine so genannte Geld-Zurück-Garantie. Diese können Kunden an den Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen ins Spiel bringen.

Die Mobilfunkanbieter müssen bei Beanstandungen genauestens prüfen, ob die Forderung wirklich berechtigt ist. Bei der Geld-Zurück-Garantie handelt es sich allerdings um eine Selbstverpflichtung im Rahmen des neuen Kombinationsmodells. Es gelten zudem strenge Regelungen, wobei die Geld-Zurück-Garantie zunächst auch nur für Abbuchungen bis zu einer Höhe von 50 Euro greift und nur genutzt werden kann, wenn der betroffenen Kunde innerhalb von drei Monaten nach Abrechnung einen Einspruch einlegt. Bei der Bundesnetzagentur kann man einsehen, welche Mobilfunkprovider bereits mit bei dieser
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Für Kunden entfällt zudem jetzt die vorschnelle Drohung, im Fall der Nichtzahlung einer umstrittenen Forderung den Anschluss gesperrt zu bekommen.

Quelle; winfuture
 
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