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PC & Internet LuL.to ist Geschichte: Ermittler nehmen „Lesen und Lauschen“ vom Netz

Laut Pressemitteilung 8/17 vom 21.06.2017 der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ist das illegale Portal LuL.to im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) vom Netz genommen. Die Domain
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wurde durch das CyberCrimeCompetenceCenter (SN4C) des LKA Sachsen am 21. Juni 2017 gesperrt. Gegen drei Beschuldigte wurden Haftbefehle vollzogen. Sie befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.

Gegenwärtig laufen gegen die Betreiber umfangreiche Ermittlungen. Unter dem Motto Lesen und Lauschen stellte das Team von LuL.to Nutzern ohne Einwilligung der Urheber sowohl E-Books, darunter auch aktuelle Neuerscheinungen und Spiegelbestseller, Zeitungen und Zeitschriften (E-Paper), als auch Hörbücher gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung. Die Datenbank von LuL.to wies lt. Pressemitteilung einen Buchbestand von mehr als 200.000 Titel auf, darunter allein ca. 160.000 deutschsprachige E-Books und 28.000 Hörbücher. So sollen mehr als 30.000 Kunden die illegalen Dienste des Portals in Anspruch genommen haben. Die Ermittler des SN4C konnten im Rahmen von Durchsuchungen insgesamt über 11 Terabyte Daten sichern.

Im Auftrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern wurden bei den Hausdurchsuchungen erhebliche Vermögenswerte sichergestellt (u.a. 24 Bitcoins = ca. 55.000 Euro, rund 100.000 Euro Bankguthaben, ca. 10.000 Euro Bargeld sowie ein hochwertiges Motorrad). Der Gesamtschaden, der zahlreichen Autoren und Urheberrechtsinhabern durch das illegale Bereitstellen der geschützten Werke entstand, kann jedoch erst nach einer Auswertung der tatsächlichen Downloads beziffert werden.

Update:
Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins kommentiert die Schließung wie folgt: „Das Einschreiten gegen lul.to ist ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen Internet-Piraterie. Mit der Sperrung eines der größten illegalen Anbieter für E-Books und Hörbücher können viele Verlage wie Händler aufatmen. Piraterie ist kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl am geistigen Eigentum, das die Grundlage für die Arbeit von Autoren, Verlagen und Buchhandlungen ist. Portale wie lul.to schaden dem Medienmarkt daher massiv. Der Ermittlungserfolg ist ein weiteres Beispiel dafür, dass sich solche illegalen Modelle letztlich nicht halten können.“

Auch der GVU war die Schließung des Portals LuL.to eine Meldung wert. Nach deren Analysen lag der tatsächliche Ladenpreis der angebotenen Werke aktuell bei insgesamt 392.000,- Euro, während die Betreiber von lul.to den Wert dieser elektronischen Bücher auf insgesamt 36.400,- Euro bezifferten und diese zu einem Durchschnittpreis von 23 Cent pro Download verschleuderten.

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Quelle; tarnkappe
 
Hab das (leider) schon gekannt - mal gucken was passiert - der Streitwert dürfte ja beim reinen Download (für den Nutzer) nicht sehr hoch sein...... Bleibt interressant
 
Zuletzt bearbeitet:
Amazon ;). Mal Hand aufs Herz - würde dir gefallen wenn man von dir geschriebene Bücher (eBooks etc.) verramscht, andere sich die Taschen voll machen, und du hattest nur de Arbeit? Zumal das ja größtenteils Beträge im einstelligen Eurobereich sind.


MfG
 
Ja und nein. Dann dürften wir alle nicht hier sein.
Du ich hab kein Problem dafür zu bezahlen aber wenn ich überall DRM habe und dann werde ich gezwungen keinen Root am Gerät zu haben usw. das hat derzeit auswüchse wie zu den Zeiten der MP3 wo man glaubte alles zu beschränken.
 
Statement von der Autorin Marinella Charlotte van ten Haarlen

Auf meine Anfrage hin hat sich die Autorin Marinella Charlotte van ten Haarlen bereit erklärt, sich bei uns exclusiv zu dem Bust von LuL.to zu äußern. Sie war ja bekanntermaßen die Autorin, die mit einer Anzeige gegen die Betreiber und der gleichzeitigen Aussetzung eines Kopfgeldes erste Schritte gegen LuL.to unternahm und damit im Namen aller Autoren agierte.

Völlig anders als Romanautor Richard, dem es ausschließlich nur um seine entgangenen Gewinne geht und für den alle Downloader schwarze Schafe sind, die nun für ihre Vergehen büßen müssen, hat sie ihr erklärtes Ziel – LuL.to für immer vom Netz zu nehmen – erreicht. Alles weitere liegt nun „in den Händen der Ermittlungsbehörden“, schreibt sie.

An dieser Stelle veröffentlichen wir ihr vollständiges Statement:

Sehr geehrte Antonia,

danke für die Anfrage.

Vorab: Einen besonderen Dank möchte ich der GVU aussprechen. Die beiden Herren, die gemeint sind, wissen schon warum. Insbesondere auch H. und A. für ihre moralische und menschliche Unterstützung in der Zeit. Mein Beitrag an der Ergreifung von Lul.to ist eher klein.

Danke auch an die Beamten des LKA Sachsen und herzlichen Dank auch an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die Lul.to zur Strecke brachte.

Danke auch für Ihr Kompliment, Antonia.
Zumindest verstanden Sie meinen damaligen „Aufschrei“. Lars sah die Klickraten steigend!

Ideale


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Quelle; tarnkappe
 
Nach der Razzia: Was droht den Nutzern von LUL.to?

LUL.to: Seit der Razzia am 21. Juni 2017, bei der neben den früheren Betreibern auch Uploader betroffen sind, wird überall im Netz darüber spekuliert, welche zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen auf die Nutzer dieses illegalen Portals zukommen könnten. Für unseren Hintergrundbericht haben wir uns bei allen relevanten Stellen erkundigt

Neben den anonymen Kommentatoren, die sich hier bei Tarnkappe.info als wütende Autoren ausgeben, wird den Kunden von Lesen & Lauschen (kurz LUL.to) auf verschiedenen Blogs und Webseiten systematisch Angst eingejagt. Grundlage der Panikmache ist ein Bericht von BILD Dresden, wonach „LKA-Hacker“ jetzt angeblich damit beschäftigt seien, die rund 40.000 User von LUL.to zu „jagen“. Im Artikel selbst drückt sich der Redakteur allerdings weitaus vorsichtiger aus. Für die zahlende Kundschaft „könnte“ es jetzt eng werden, heißt es dort.

Wer die Formulierung überprüft, wird feststellen, dass sie letzten Endes gar nichts Konkretes aussagt. Es könnte heute auch Hunde und Katzen regnen, wenn nicht gar E-Book-Reader. Dazu kommt: Ob den angemeldeten Nutzern oder zumindest den Power-Downloadern Abmahnungen, also zivilrechtliche Konsequenzen, oder sogar Strafbefehle drohen, wird von Bild.de nicht ausgeführt. Aber genau das interessiert natürlich unsere Leser, weil nicht wenige davon betroffen wären. Wir haben uns bei zahlreichen relevanten Stellen telefonisch erkundigt.

Ein Medien- und Strafrechtler, der wegen seiner direkten Verbindung zu diesem Fall nicht namentlich genannt werden kann, erläuterte, dass es strafrechtlich gesehen zwei Möglichkeiten gebe, sofern tatsächlich gegen die LUL.to-User ermittelt werden sollte. Abhängig von der Menge der nachweislich bezogenen Werke droht den aktiven Nutzern eine Geldauflage gemessen an der Anzahl der Downloads. Die Verfahren gegen Gelegenheits-Nutzer werden nach § 153 (StPO) (Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit) eingestellt.

Das heißt, entweder man zahlt an eine karitative Vereinigung eine festgelegte Strafe, oder aber der Staatsanwalt sieht wegen der Geringfügigkeit von einer Verfolgung komplett ab. Ab welcher Menge die LUL-Nutzer verfolgt werden könnten, liegt im Ermessensspielraum des zuständigen Staatsanwalts. Wer auf den Vorschlag der Staatsanwaltschaft nicht eingeht, müsste folglich mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen. Doch dazu später mehr.

LKA Sachsen: strafrechtliche Konsequenzen weder bestätigt noch dementiert!

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Quelle; tarnkappe
 
LUL.to: Wie wurden die Betreiber erwischt?

Das Piratenschiff LUL.to ist gesunken. Wie aber hat man die Betreiber ausfindig gemacht?
Im Netz kursieren einige Thesen, wie man die deutschen Betreiber des illegalen Bezahl-Portals Lesen & Lauschen (LuL.to) identifiziert hat. Welche Thesen sind wahrscheinlich? Wie gehen die Ermittler in solchen Fällen vor? Wir haben nachgeforscht.

Schwarzkopierer sind Robben, keine Haie!
Wir haben uns kürzlich mit einem Piratenjäger unterhalten, der anonym bleiben möchte. Die Person vergleicht die Betreiber von P2P-Index-, Streaming- bzw. Kauf-Portalen mit Robben. Immer sei die Rede, dass die Schwarzkopierer wie gefräßige Haie im Meer herumschwimmen würden und ihnen keiner etwas könne. Das stimme so aber nicht, sagte mir der Anti-Piracy-Ermittler, der im Auftrag diverser Rechteinhaber tätig ist. Haie müssen ihr schützendes Meer nie verlassen, Robben hingegen schon. Sie suchen zum Beispiel Luftlöcher in der Eisdecke, weil sie sonst ersticken würden.

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Bildquelle, thx! (CC0 1.0)

So sei es auch mit den Piraten. Ihr Sauerstoff, ihr Schwachpunkt, sei das Geld, welches sie wie die Meerestiere zum Atmen brauchen. Privatwirtschaftliche als auch behördliche Ermittler würden oft der Spur des Geldes folgen. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Piraten für ihr Vorhaben im Ausland extra eine Limited oder eine andere Firma inklusive Briefkasten-Adresse gegründet haben. Irgendwann später wollen sie Zugriff auf das Guthaben der Konten der Offshore-Firma haben, was nicht ungefährlich ist. Dazu kommt: Kaum jemand verdient mit seinen Portalen genügend Geld für einen Auslandsaufenthalt oder möchte Deutschland dauerhaft verlassen, um sich den hiesigen Behörden zu entziehen.


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Quelle: tarnkappe
 
Nach dem Bust von LuL.to: Quo vadis E-Book Szene?
Ist die illegale E-Bookquelle mit dem Bust von LuL.to nun für immer versiegt? Genau diese Frage wird sich wohl so mancher Lesefreund, der auf kostenlosen oder preisgünstigen Lesestoff – aus welchen Gründen heraus auch immer – nicht verzichten möchte, schon gestellt haben. Denn auf den einschlägigen Seiten, wie den Boersen, dem Usenet, MyGully, aber auch bei Sumsels Lesen.to bleibt nun seither der Nachschub an Lesestoff offenbar aus. Alles, was in der Release-Szene derzeit noch erscheint, sind ausschließlich aktuelle Zeitungen & Zeitschriften.

Deshalb wäre daraus zu schlussfolgern, dass das Team von LuL.to die einzigen Einkäufer von E-Books gewesen sind, die diese der breiten Öffentlichkeit auch zur Verfügung gestellt haben. Verteiler, die nur darauf gewartet haben, was bei LuL.to gerade erscheint, gab es demnach zur Genüge. Sie haben abgegriffen, was tagtäglich dort gepostet wurde und dann auf dem Portal ihrer Wahl hochgeladen. So wurden bisher scheinbar alle versorgt. Doch wie geht es nun weiter?

Was für die Verlagsautoren, wie Andreas Eschbach, als auch für die zahlreichen Selbstpublisher ein Grund zur Freude ist, lässt in der Szene doch schon einige Unruhe, bzw. Verlustängste aufkommen: Bis jetzt ist noch kein neues, illegales Portal mit Neuerscheinungen, Spiegelbestsellern, den Lieblingsserien oder dem Lieblingsautor am Start.

Da anzunehmen ist, die Ermittler verfolgten die Spur des Geldes, läge nun die Vermutung nahe, dass gerade dieser Umstand ein solches Unternehmen von vorn herein als zu riskant erscheinen lässt. Auch kann nicht jeder X-Beliebige plötzlich sagen: „Ach, ich eröffne mal so eben ein illegales Buchportal, weil ich schnell reich werden will.“ Es wäre selbst hier schon ein gewisses Wissen über Bücher angebracht. Man sollte zumindest über die Erscheinungsdaten der Titel informiert sein – und das bei jedem Genre. Auch Bescheid zu wissen über Trends auf dem Buchmarkt, wäre von Vorteil. Und wie man bei Spiegelbest gesehen hat: ohne Programmiererfahrung läuft ebenso wenig etwas.

Zwei Vorraussetzungen also, die unabdingbar vorhanden sein müssen, für die Eröffnung eines neuen, illegalen Buchportals. Sicher keine unüberwindbaren Hürden, aber dennoch… Wie es weitergeht, wird sich zeigen. Meine Vermutung ist, dass sich eben nicht so schnell, wie bereits hier in den Kommentaren geäußert, ein Nachfolger finden wird, der ein solches Risiko auf sich nehmen wird.

Ich würde auch meinen, dass es für die Buchbranche insgesamt gut ist, nun über eine längere Zeitperiode nicht piratisiert zu werden. Ein Umstand, der bei vielen Autoren die Lust am Schreiben ganz sicher neu aufleben lassen wird – und ist es nicht gerade das, was sich auch die Leser, mich eingeschlossen, wünschen?

Quelle; tarnkappe
 
LuL.to - Vorladung oder Abmahnung erhalten
Offenbar ein Einzelfall: Ein früherer LuL.to-Nutzer aus dem Raum Halle hat Mitte Juli eine Vorladung der Polizei erhalten. Er soll als Beschuldigter aussagen, obwohl er kein Power-Downloader war. Für straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen ist es allerdings noch viel zu früh. Dies wurde uns von mehreren Stellen übereinstimmend mitgeteilt.

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Ein früherer Kunde des illegalen Kauf-Portals Lesen und Lauschen (LuL.to) aus dem Raum Halle hat im Juli Post bekommen. Er soll als Beschuldigter wegen des Verdachts auf Computerbetrug und Urheberrechtsverletzungen aussagen. Nach eigener Auskunft hat er dort im Höchstfall 15 Werke bezogen und sein Guthaben per Amazon Payments aufgeladen. Zu diesem Zeitpunkt gab es bei LuL keine andere Bezahlmöglichkeit, wie er uns telefonisch mitteilt. Wahrscheinlich wurde seine Identität mithilfe von Amazon ermittelt. Das wäre zumindest nicht das erste Mal.

Wir erkundigen uns bei einem Rechtsanwalt, der seit der Razzia in der Causa LuL.to einen der verhafteten Betreiber verteidigt und deswegen nicht namentlich genannt werden darf. Er teilte uns vertraulich mit: „Da sich Staatsanwaltschaft und Polizei eigentlich momentan noch eher auf die Betreiber und Uploader konzentrieren, würde es mich schon etwas überraschen, wenn – zumindest bereits zu diesem frühen Zeitpunkt – Vorladungen der reinen Downloader erfolgen würden.“ Ausschließen könne man es aber natürlich nicht, fügte er an.

Der Anwalt des Beschuldigten aus Halle hat direkt nach Eingang des Schreibens Mitte Juli Akteneinsicht beantragt. Mehr ist diesbezüglich noch nicht passiert. Es ist auch noch nicht abschließend geklärt, ob die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen nur dieses eine Portal betreffen. Der Vorgeladene kann sich die Angelegenheit aber nicht anders erklären, weil er sonst nirgendwo aktiv war. Wir halten Euch in jedem Fall auf dem Laufenden.

Behörden geben keine Informationen preis

Die Pressestelle des LKA Sachsen mauerte bei unserem Anruf am 14.7. Wir wollten wissen, ob die Welle der Vorladungen schon losgetreten wurde. Nur der „Dienstherr“ des LKA Sachsen könne mir Auskunft in dieser Sache geben, hieß es. Eben dieser Dienstherr, Oberstaatsanwalt Matthias Huber von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, sagte uns am gleichen Tag, auch er könne (anders ausgedrückt: er will) uns keine Informationen mitteilen. Wir haken in den nächsten Tagen aber noch einmal nach.

Zu früh für Vorladungen an reguläre LuL.to-Nutzer

Etwas auskunftsfreudiger war hingegen der amtierende GVU-Geschäftsführer Jan Scharringhausen. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (kurz: GVU) war zwar im Vorfeld in die Recherchen gegen LuL.to involviert. Doch trotz des Kontaktes zu den Behörden könne Scharringhausen nur spekulieren, ob die Zeit für polizeiliche Vorladungen schon gekommen sei. Er glaubt zumindest nicht daran. Die örtliche Nähe zwischen den früheren Portal-Betreibern und dem Wohnort des Vorgeladenen könne aber eine Rolle gespielt haben, mutmaßt er. „Man weiß nie, über welche Daten die schon jetzt (bei ihren Ermittlungen) gestolpert sind“, kommentierte der GVU-Geschäftsführer den Sachverhalt.

Doch auch ohne den Online-Drogen-Shop Hansa Market, der ebenfalls von den LuL-Machern betrieben wurde, hat die Polizei alle Hände voll zu tun, um die beschlagnahmten Computer und Datenträger auszuwerten. „Es soll ja schließlich rechtsstaatlich und somit korrekt zugehen.“ Selbst das gerichtliche Verfahren gegen Kino.to sei noch nicht abgeschlossen. „Das dauert“, schließt der studierte Jurist seine Einschätzung ab.

Auch MrDJ und MrLehmann in Untersuchungshaft

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete vor wenigen Tagen, dass auch die Bitcoin-Bezahldienstleister MrLehmann und MrDJ seit dem 21. Juni in Haft seien. Man wirft ihnen vor, Amazon-Gutscheine für LuL.to in Bitcoin-Guthaben umgewandelt zu haben. Ob die beiden Verdächtigen auch etwas mit dem Hansa Market zu tun haben, ist hingegen unbekannt. Klar ist aber: Die Behörden werden so oder so noch einige Zeit brauchen, bevor sie weitergehend aktiv werden. Im ersten Schritt geht es um strafrechtliche Konsequenzen. Zu Abmahnungen wird es hingegen erst kommen, wenn sich die strafrechtlichen Ermittlungen im finalen Stadium befinden. Ob nur Betreiber und Uploader oder auch Downloader bzw. Heavy-User mit einem Mindestmaß an Downloads (50, 100 oder 150 Werke aufwärts?) von strafrechtlichen Konsequenzen bedroht sind, ist uns zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht bekannt.

LuL.to-Abmahnungen mit 150 Euro gedeckelt?

Der Kölner Filesharing-Anwalt Solmecke beteiligt sich in seinem aktuellen Video an den vielen Spekulationen, die derzeit vielerorts betrieben werden. Die spannende Frage für die Nutzer lautet nämlich, ob sich die Deckelung von 150 Euro auf eine Abmahnung oder lediglich auf ein illegal bezogenes Werk bezieht. Wenn man pro Download 150 Euro zahlen müsste, würde den Schwarz-Lesern & -Lauschern die Angelegenheit doch noch teuer zu stehen kommen.

Außerdem haben in den vergangenen Monaten mehrere Fälle gezeigt, dass sich einzelne Abmahn-Anwälte gerne der vorherrschenden Rechtssprechung entziehen, um die Deckelung im Privatbereich auszuhebeln. Die Ausnahmen, bei denen doch mehr als 150 Euro verlangt werden können, wurden vom Gesetzgeber sehr vage festgelegt. Zufall? Vorsatz oder Absicht des Gesetzgebers, um den Kampf der Rechteinhaber zu erleichtern? Schwer zu sagen.

Fazit: Jetzt wie schon kurz nach der Razzia gilt: abwarten und Ruhe bewahren! Auch wenn es noch so schwer fällt.

Du wurdest wegen der Nutzung von Lesen & Lauschen vorgeladen oder abgemahnt?

Bitte sofort bei uns melden! Wir wahren Deine Anonymität und behandeln alle Hinweise vertraulich!

Im Fall der Fälle die Ruhe bewahren und direkt einen Fachanwalt einschalten, der sich unbedingt mit moderner Technik auskennt. Nicht nur Feld-Wald-und-Wiesen-Juristen haben so ihre Problemchen mit dem Internet. Auch diverse Mitarbeiter von Kanzleien für Straf- bzw. Medienrecht haben keinen Schimmer von moderner Technik. Bevor Ihr Euch bei einer Kanzlei verpflichtet indem Ihr etwas unterschreibt, solltet ihr das unbedingt vorher abklären.

Quelle: Tarnkappe
 
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LuL.to - Strafrechtliche Verfolgung der Nutzer nicht ausgeschlossen

Die Causa LuL.to geht weiter, wenn auch sehr langsam. Oberstaatsanwalt Thomas Goger, Pressesprecher der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), antwortete heute auf unsere Anfrage. Wie zu erwarten war, stehen im Fokus der Ermittlungen in erster Linie die mutmaßlichen Betreiber. Zudem müsse von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob sich auch „deren Kunden strafrechtlich verantworten müssen“.

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Im Juni dieses Jahres wurde das illegale Download-Portal Lauschen & Lesen unter der Domain LuL.to vom Netz genommen. Gegen mindestens drei Verdächtige wurde schon zu Beginn der polizeilichen Aktion Haftbefehl erlassen. Einen Monat später stellte sich heraus, dass deren Hintermänner auch mit dem Betrieb des Darknet-Marktplatzes Hansa Market zu tun hatten.

Die bange Frage, ob die Nutzer von LuL.to zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen, stellen sich im deutschsprachigen Raum nun geschätzte 30.000 Personen, zumal einige Autoren Strafanzeige gegen die Käufer ihrer E-Books gestellt haben. Man will damit ein Zeichen setzen und allen Beobachtern klar machen, dass man es nicht länger hinnehmen will, dass ihre Werke zu Ramschpreisen veräußert wurden und sie dabei leer ausgegangen sind. Auch Tarnkappe.info war von den Billigangeboten dieses illegalen Online-Shops betroffen. Unser Buch von und mit Spiegelbest kostete dort bis zur Razzia lächerliche 15 Cent. Anmerkung: Wir würden den Preis bei Amazon gerne noch weiter senken. Doch sobald sich dieser unterhalb von EUR 2,99 bewegt, streicht der Monopolist Amazon ein Vielfaches für sich ein. Dann erhält man als Selfpublisher nämlich nur noch 35 Prozent des Umsatzes und keine 70 Prozent mehr. Doch selbst rund drei Euro waren einige Downloader nicht bereit zu zahlen. Seit dem Aus von LuL.to hat sich für uns die Anzahl der verkauften E-Books bei Amazon vervierfacht. Das wird den anderen Autoren sicher ganz ähnlich gehen.

Rechtsanwalt Tilman Winterling von der Hamburger Kanzlei Gutsch & Schlegel vertritt die Independent-Autoren bei ihrer Strafanzeige gegen Unbekannt. Letzte Woche bat Winterling per E-Mail um Verständnis dafür, dass er „in dieser Hinsicht nur ungern Auskunft geben“ würde. Er empfiehlt uns, unsere Anfrage in dieser Angelegenheit an die Staatsanwalt zu richten, was wir sowieso zeitgleich getan haben.

Oberstaatsanwalt Thomas Goger teilte uns nach einem kurzen Telefonat am Freitag heute früh per E-Mail Folgendes mit:

„Sehr geehrter Herr Sobiraj,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

„Bei den Ermittlungen stehen derzeit hauptsächlich die mutmaßlichen Betreiber der Plattform lul.to im Fokus. Selbstverständlich wird zu einem späteren Zeitpunkt auch geprüft werden, ob sich deren Kunden strafrechtlich verantworten müssen. In Betracht kommt hier insbesondere eine unerlaubte Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes durch den jeweiligen Download, welche, wenn sie vorsätzlich begangen wurde, gem. § 106 Abs. 1 UrhG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden kann.“

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich weitergehende Auskünfte im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Goger, Pressesprecher der Zentralstelle Cybercrime Bayern“


Wir werden uns folglich noch einmal in einigen Wochen an Herrn Goger wenden in der Hoffnung, dann mehr zu erfahren. Wir halten Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden. Sollte einer der früheren Nutzer von LuL doch demnächst überraschend Post bekommen, bitten wir um eine sofortige Kontaktaufnahme, danke!

Fakt ist: Für den Download kann man strafrechtlich belangt werden und von einer Münchner Abmahn-Kanzlei, die sicher schon gierig auf die Daten wartet, hochpreisige Schreiben erhalten. Das Herunterladen eines E-Books gilt nämlich juristisch gesehen wie eine Vervielfältigung des urheberrechtlich geschützten Werkes. Dies ist in diesem Fall nicht vom Recht auf Privatkopie geschützt, weil die Quelle offensichtlich rechtswidrig (illegal) war. Die bei LuL.to vorherrschenden Preise waren mit den gängigen Marktpreisen einfach nicht in Einklang zu bringen. Somit hätte eigentlich auch dem letzten Käufer klar sein müssen, dass 15 bis 20 Euro teure E-Books nicht legal für einen Bruchteil des offiziellen Preises verfügbar sein können. Die Betreiber von LuL.to haben außerdem auf einer Unterseite sehr deutlich darauf hingewiesen, dass ihr Angebot nicht der deutschen Rechtssprechung entspricht.

Fazit: Wenn es irgendwie geht, bitte weiterhin abwarten und Ruhe bewahren! Sollte diesbezüglich irgendwann ein Brief eintrudeln, unbedingt abhängig vom Inhalt des Schreibens einen Fachanwalt für Medienrecht (Abmahnung), oder bei einer Vorladung zur Aussage als Beschuldigter, einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten. Alle weiteren Details zu jeglichen zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen kann man hier nachlesen.

Quelle: Tarnkappe
 
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LuL.to: Ermittlungen zunächst gegen Betreiber
Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Zentralstelle Cybercrime Bayern) hat vorhin per E-Mail auf unsere gestrige Presseanfrage reagiert. Nach seiner Auskunft richten sich die Ermittlungen „noch im Schwerpunkt gegen die Betreiber der Seite” von LuL.to. Zu einer im Raum stehenden Strafbarkeit auch der “Kunden” könne er zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch keine Angaben machen.

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Im Juni 2017 wurde das illegale Download-Portal „Lesen & Lauschen“ (LuL.to) vom Netz genommen. Heute bekamen wir eine Antwort auf unsere Anfrage von Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Zentralstelle Cybercrime Bayern.

Schon im Oktober des Vorjahres hat der Oberstaatsanwalt die strafrechtliche Verfolgung der zahlenden Kundschaft von LuL.to nicht ausschließen wollen. Daran hat sich bis dato nichts geändert. Auf unsere gestrige Anfrage antwortete er im Originalton:

„Sehr geehrter Herr Sobiraj,

die Ermittlungen richten sich im Moment noch im Schwerpunkt gegen die Betreiber der Seite. Zu einer im Raum stehenden Strafbarkeit auch der “Kunden” kann ich zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch keine Angaben machen.“

Das passt sehr gut zu den Informationen, die uns von verschiedenen Anwälten zugetragen wurden. Die Ermittlungsbehörden seien mit dem Fall seit Monaten mehr als ausgelastet, das Verfahren zieht sich schon seit längerer Zeit in die Länge. Von daher wird man in Bamberg und anderswo noch mit der Auswertung der beschlagnahmten Asservate beschäftigt sein. Auch habe das Personal zu einem größeren Teil gewechselt, die neuen Mitarbeiter mussten sich in den komplexen Fall natürlich erst einmal einarbeiten, zumal nicht nur LuL.to hochgenommen wurde, sondern auch der Darknet-Marktplatz Hansa Market, die die LuL-Hintermänner vermutlich auch betrieben haben. Das Land Bayern dürfte schon bald aufgrund der beschlagnahmten Wallets von LuL.to und dem Hansa Market zum Bitcoin-Millionär werden.

LuL.to-Nutzer: das ewige Hoffen und Bangen

Schon aufgrund des Personalwechsels dürfte es bis zu einer endgültigen Entscheidung noch etwas dauern. Es wäre auch möglich, dass nur die Personen belangt werden, die ein bestimmtes Download-Kontingent überschritten haben. Wurden also von den Verdächtigen urheberrechtlich geschützte Werke im Wert von mehr als 150 Euro bezogen, um nur mal ein Beispiel zu nennen, dann würde ein Verfahren eingeleitet, ansonsten nicht. Aber auch das wurde noch nicht endgültig entschieden.

Zumindest dürfte es kein großes Problem sein, an die Identität der Kunden zu gelangen. Nachdem beim Bezahl-Portal einige Monate vor dem Bust keine Paysafe Karten mehr eingelöst werden konnten, haben die meisten Nutzer Gutscheine ihrer echten Amazon-Accounts als Zahlungsmittel verwendet. Amazon würde die Identität ihrer Nutzer natürlich auf Anfrage preisgeben, auch wenn das Rechtshilfeersuchen des Amazon-Mutterkonzerns in den USA ein wenig dauert.

Quelle: Tarnkappe
 
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