Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet LuL.to ist Geschichte: Ermittler nehmen „Lesen und Lauschen“ vom Netz

Laut Pressemitteilung 8/17 vom 21.06.2017 der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ist das illegale Portal LuL.to im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) vom Netz genommen. Die Domain www.LuL.to wurde durch das CyberCrimeCompetenceCenter (SN4C) des LKA Sachsen am 21. Juni 2017 gesperrt. Gegen drei Beschuldigte wurden Haftbefehle vollzogen. Sie befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.

Gegenwärtig laufen gegen die Betreiber umfangreiche Ermittlungen. Unter dem Motto Lesen und Lauschen stellte das Team von LuL.to Nutzern ohne Einwilligung der Urheber sowohl E-Books, darunter auch aktuelle Neuerscheinungen und Spiegelbestseller, Zeitungen und Zeitschriften (E-Paper), als auch Hörbücher gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung. Die Datenbank von LuL.to wies lt. Pressemitteilung einen Buchbestand von mehr als 200.000 Titel auf, darunter allein ca. 160.000 deutschsprachige E-Books und 28.000 Hörbücher. So sollen mehr als 30.000 Kunden die illegalen Dienste des Portals in Anspruch genommen haben. Die Ermittler des SN4C konnten im Rahmen von Durchsuchungen insgesamt über 11 Terabyte Daten sichern.

Im Auftrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern wurden bei den Hausdurchsuchungen erhebliche Vermögenswerte sichergestellt (u.a. 24 Bitcoins = ca. 55.000 Euro, rund 100.000 Euro Bankguthaben, ca. 10.000 Euro Bargeld sowie ein hochwertiges Motorrad). Der Gesamtschaden, der zahlreichen Autoren und Urheberrechtsinhabern durch das illegale Bereitstellen der geschützten Werke entstand, kann jedoch erst nach einer Auswertung der tatsächlichen Downloads beziffert werden.

Update:
Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins kommentiert die Schließung wie folgt: „Das Einschreiten gegen lul.to ist ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen Internet-Piraterie. Mit der Sperrung eines der größten illegalen Anbieter für E-Books und Hörbücher können viele Verlage wie Händler aufatmen. Piraterie ist kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl am geistigen Eigentum, das die Grundlage für die Arbeit von Autoren, Verlagen und Buchhandlungen ist. Portale wie lul.to schaden dem Medienmarkt daher massiv. Der Ermittlungserfolg ist ein weiteres Beispiel dafür, dass sich solche illegalen Modelle letztlich nicht halten können.“

Auch der GVU war die Schließung des Portals LuL.to eine Meldung wert. Nach deren Analysen lag der tatsächliche Ladenpreis der angebotenen Werke aktuell bei insgesamt 392.000,- Euro, während die Betreiber von lul.to den Wert dieser elektronischen Bücher auf insgesamt 36.400,- Euro bezifferten und diese zu einem Durchschnittpreis von 23 Cent pro Download verschleuderten.
Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.

Quelle; tarnkappe
 
Hab das (leider) schon gekannt - mal gucken was passiert - der Streitwert dürfte ja beim reinen Download (für den Nutzer) nicht sehr hoch sein...... Bleibt interressant
 
Zuletzt bearbeitet:
Amazon ;). Mal Hand aufs Herz - würde dir gefallen wenn man von dir geschriebene Bücher (eBooks etc.) verramscht, andere sich die Taschen voll machen, und du hattest nur de Arbeit? Zumal das ja größtenteils Beträge im einstelligen Eurobereich sind.


MfG
 
Ja und nein. Dann dürften wir alle nicht hier sein.
Du ich hab kein Problem dafür zu bezahlen aber wenn ich überall DRM habe und dann werde ich gezwungen keinen Root am Gerät zu haben usw. das hat derzeit auswüchse wie zu den Zeiten der MP3 wo man glaubte alles zu beschränken.
 
Statement von der Autorin Marinella Charlotte van ten Haarlen

Auf meine Anfrage hin hat sich die Autorin Marinella Charlotte van ten Haarlen bereit erklärt, sich bei uns exclusiv zu dem Bust von LuL.to zu äußern. Sie war ja bekanntermaßen die Autorin, die mit einer Anzeige gegen die Betreiber und der gleichzeitigen Aussetzung eines Kopfgeldes erste Schritte gegen LuL.to unternahm und damit im Namen aller Autoren agierte.

Völlig anders als Romanautor Richard, dem es ausschließlich nur um seine entgangenen Gewinne geht und für den alle Downloader schwarze Schafe sind, die nun für ihre Vergehen büßen müssen, hat sie ihr erklärtes Ziel – LuL.to für immer vom Netz zu nehmen – erreicht. Alles weitere liegt nun „in den Händen der Ermittlungsbehörden“, schreibt sie.

An dieser Stelle veröffentlichen wir ihr vollständiges Statement:

Sehr geehrte Antonia,

danke für die Anfrage.

Vorab: Einen besonderen Dank möchte ich der GVU aussprechen. Die beiden Herren, die gemeint sind, wissen schon warum. Insbesondere auch H. und A. für ihre moralische und menschliche Unterstützung in der Zeit. Mein Beitrag an der Ergreifung von Lul.to ist eher klein.

Danke auch an die Beamten des LKA Sachsen und herzlichen Dank auch an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die Lul.to zur Strecke brachte.

Danke auch für Ihr Kompliment, Antonia.
Zumindest verstanden Sie meinen damaligen „Aufschrei“. Lars sah die Klickraten steigend!

Ideale

Ich bin für alle Autoren eingetreten, weil sich niemand traute. Ich schreibe Bücher, weil ich meine Ideale leben will, nicht nur darüber schreiben will.

Autoren haben das Recht auf gerechte Entlohnung – nicht ein selbst ernannter Pirat legt die Preise fest, sondern die Autoren, die Verlage.

Ich würde Lul.to gerne im Supermarkt sehen, wenn die Piraten sich nur Rotkäppchen-Sekt leisten können, aber dann Veuve Cliquot klauen gehen. Bei der dritten Flasche würden sie auch im Knast sitzen.

Ich bin ein Querkopf

Gleich, für wen, auch für die, die „Alle meine Entchen“ neu verfassen, für alle, bin ich eingetreten. Ich würde es wieder tun, wieder für alle. Das bedeutet für mich, meine Ideale zu leben. Scheißegal, was die Welt über mich denkt. Mein Gewissen interessiert mich.

Ich bin von dem Bodensatz der Trolle für meine Zivilcourage verleumdet, bedroht und öffentlich diskreditiert worden. Gegen zwei dieser Personen (Trolle) habe ich Strafanzeige gestellt, sonst habe ich die besten Morddrohungen und Gewalt (Vergewaltigungs)-fantasien, Erpressungsversuche, Beleidigungen, üble Nachrede gesammelt. Zumal ich als eine Person geschildert wurde, mit der ich nichts zu tun habe. Es wurde eine passende Geschichte erfunden, um mich für die Rechtfertigungsorgie der Lysander- Jünger griffiger zu machen. Da müssen sich einige User fragen lassen, ob das Verhalten nicht schon Beihilfe war.

Das sollen das Gericht/ die Staatsanwaltschaft entscheiden.

Ich gebe diese außergewöhnliche Sammlung gerne dem Richter in der Verhandlung gegen Lul.to. Er kann in seinem Geschäftsbereich damit sehr viel mehr anfangen. Das erstreckt sich natürlich auch auf die Kommentatoren unter dem nunmehr angefragten Beitrag. Ich sammle gerne weiter , auch wegen meiner „Hommage an Lul.to“, die ich in Form eines Artikels online setzen werde. Screenshots inklusive.

Die Ãußerungen von Lul.to, aus 2015, kann man als öffentlichen Aufruf zu Straftaten gegen mich verstehen, was dann auch, zu meinem tiefsten Bedauern, eintrat. Zum Teil waren die Drohungen in §130 StGB (Volksverhetzung) zu suchen. Mehr Niveau hatten die Schreiberlinge nicht.

Quintessenz

Zitieren Sie mal, das, was Sie mir schrieben, das haben die Leute, User und ein Teil der Schriftsteller, noch nicht begriffen:

Zitat: „Vor einiger Zeit haben sie in ihren ausführlichen Kommentaren bei uns die Erstellung einer Strafanzeige gegen lul.to angekündigt und zudem eine Belohnung auf die Betreiber von lul.to ausgesetzt.“

Schließlich wurden ihr Einsatz und Engagement doch von Erfolg gekrönt, da die Täter nun gefasst sind. Sicher ist es nicht zuletzt ihrem beherzten Eingreifen zu verdanken, dass die Autoren nun künftig von weiteren Raubkopien in einem solch großen Maßstab verschont werden, denn LuL.to war der wohl einzige Einkäufer von Neuerscheinungen. Es ist folglich davon auszugehen, dass alle anderen Boards sich in der Scene nur bei ihnen bedient haben.“

Ja, ich habe Lul.to wegen zahlreicher Delikte angezeigt. Ich bin als konsequent bekannt. Was ich öffentlich ankündige, betreibe ich auch.

Bis zur Lächerlichkeit versegelt

Was ich nicht ertragen kann, ist Feigheit in allen Formen. Lysander hat mit extremer Brutalität gegen Kritiker gearbeitet. Lysander ist und war schrecklich feige und gleichermaßen gierig.

Lysander wollte, wie in guten Tagen auf Tortola, ein Kopfgeld auf sich vereinen. Dem Wunsch bin ich nachgekommen. Er fing an, Fehler zu machen, das freute mich. Das war genau der Punkt, den ich erreichen wollte. Mit Kopfgeld a la Joost van Dyk hat er nicht gerechnet. Mit allem, nur nicht damit. Er musste immer Verräter in seinen eigenen Reihen fürchten. Letztendlich waren damals schon Verräter am Werk, Lul.to hatte sich verselbstständigt. Ein Pirat beschiss den anderen. Das war der Untergang der modernen „Holzbeine“.

In seiner unendlichen Arroganz und Selbstüberschätzung segelte Lysander über seinen Horizont hinaus. Vielleicht war die Erde für ihn doch eine Scheibe.

Ich wurde nach der Aufstachelung durch Lysander und den Trollen, zahlreichen weiteren Straftaten ausgesetzt, die Gegenstand einer polizeilichen, respektive staatsanwaltschaftlichen Ermittlung sind. Ich habe Vertrauen in die Fähigkeiten derer, die den Staat Bundesrepublik Deutschland vertreten.

Ich stelle fest, die Person auf dem Bild, das den Hund und mich zeigen soll, war ich nicht, gab letztendlich aber für die folgenden Ereignisse einen wichtigen Aufschluss:

Lul.to hat sich bis zur Lächerlichkeit versegelt.

Der Rechtsstaat in der Bundesrepublik ist nun an der Aufarbeitung des „Gesamtwerkes Lul.to“ gefordert.

Dabei interessiert es mich auch nicht, ob der Bodensatz der Gesellschaft, meine Bücher „scheiße“ findet. Sollen sie doch. Die geistige Armut, einen mutmaßlichen 129er StGB öffentlich zu verteidigen, muss man erst einmal haben. Solche Leser sind nicht nötig. Ein feiges Versteckspielen hinter Kommentaren, die den Schreiber der Intelligenz schon beim Verfassen dieser berauben, ist der Ausdruck dessen, was die notorischen Schnorrer und Lysanders Mitstreiter vermögen.

Lul.to war ein Parasit der übelsten Sorte.

Useless

Antonia, ich kann nicht sagen, ob die User vor Strafverfahren zittern. Ehrlich, mir ist es egal. Die User können zittern wie Espenlaub oder sich der Downloads erfreuen, solange sie das noch können.

Es liegt in den Händen der Ermittlungsbehörden.

Lysander hatte weniger Glaubwürdigkeit als Kapitän Blaubär. Jeder, der mit ihm segelte, muss sich fragen, warum „er nun an den Füßen zuerst aufgehängt wird“. Ich denke da zurück an „rechtliche Grauzone“ etc. Jedem Vorschüler war klar, dass Lysander und seine Mannschaft, Kriminelle waren, die nur an ihren eigenen Vorteil dachten.

Wobei, wir dürfen nicht vergessen, die Unschuldsvermutung gilt auch für Lysander und seine verquere Weltansicht vom parasitären Dasein eines modernen Psychopathen.

Lysander und seine mutmaßlichen Mittäter sollen jegliche Vorteile des modernen Rechtsstaates genießen, den sie so sehr durch ihr Tun ablehnen.

Das wünsche ich ihm von ganzem Herzen.

Lysander, der wahrscheinlich noch unter den Lebenden weilen wird, und seine Gruppe von romantischen Nachruf-Legasthenikern sollen sich erklären.

Ich kann mich einer zusätzlichen Schadenfreude nicht erwehren. Das ist menschlich. Fast prophetisch gab Lysander damals seine Stellungnahme gegenüber Tarnkappe ab. In die Glaskugel geschaut – er wird darben. Shame.

Das geht mir runter wie Öl: „So ein Mist, jetzt bin ich aufgeflogen. Vorbei all die Vergnügen, die ich mir durch das Abzocken von ahnungslosen E-Book-Downloadern leisten konnte. Ab morgen muss ich darben, weil uns eine frustrierte Indie-Autorin gnadenlos verfolgt und zur Strecke gebracht hat. (Ja, da guckst Du!!!) Reuemütig werde ich ihr all meine Bankschließfächer öffnen und ihr helfen, mein mühsam ergaunertes Geld wegzuschaffen. (Das macht schon die Polizei) Wie man oben auf dem Bild sehen kann, bin ich ja nicht mehr der Jüngste. Ich werde nun die letzten Tage meines Lebens in bitterer Armut fristen und für absehbare Zeit im Knast.

MARINELLA: AUFWACHEN “Das ist alles nur ein Traum!“

Lysander aufwachen – ich reiche Dir, wie versprochen, die Taschentücher!

Sein nachfolgendes Blah- Blah von: „Das neue Besitzen heißt Teilen!“ -war die Rechtfertigung für seine Gier.

Motorrad, aha- schade, dass es keine Pferde waren.

Leider haben die User der kriminellen Plattform nicht verstanden, dass die persönliche Gier einiger Piraten sie gleich mit -kriminalisierte. Ja, jetzt, wo der Kahn sinkt, verlassen die letzten Leichtmatrosen das Deck. Wasser hat keine Balken.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Ich kann nicht beurteilen, ob die Generalstaatsanwaltschaft nun Verfahren gegen User einleitet. Das steht mir auch nicht zu. Wenn im Zuge der Ermittlungen User erkannt werden und eine Möglichkeit besteht, diese in Haftung zu nehmen, so soll dies geschehen.

Ich bin in diesem Punkt tiefenentspannt.

Bei Lul.to wird nichts zu holen sein. Nie wieder wird bei einem der Beteiligten irgendetwas zu holen sein. Da stehen Forderungen ins Haus, die die Vorstellung eines Otto-Normal-Verbrauchers sicherlich übersteigen.

Ob die GStA sich auf einen Kuhhandel einlässt, vermag ich nicht zu beurteilen. Es steht mir auch nicht zu, weder zu kommentieren noch zu fordern. Da müssen Sie die Juristen fragen. Oder den GStA.

Wenn ich die BILD Zeitung irgendwo sehe, dann ist sie meistens Tage alt. Ich lese weder die BILD Zeitung noch weiß ich, was die Redakteure recherchiert haben- die Zahl der User erscheint mir zu niedrig. Ich habe den Artikel nur zufällig gefunden und verlinkt. Die Userzahl lässt sich anhand der beschlagnahmten Beute der Piraten schon hochrechnen und die Piraten haben sicher nicht schlecht gelebt.

Lehren aus Lul.to

Natürlich habe ich auch Lehren aus Lul.to gezogen.

Ich habe die ISBN Nummern für ungültig erklären lassen, die Bücher vom Markt genommen. Nicht alle, etwa 85 % der Ausgaben. Das ist ein beträchtlicher Schaden. Es steht mir zu, zu entscheiden, was ich als Abwehrmaßnahme entscheide und wen ich später dafür in die Haftung nehme, soweit das den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht.

Was andere Verlage, Schriftsteller, machen, kann und will ich nicht beurteilen.

Ich werde nicht mehr über Portale arbeiten, sondern nur noch Direktverkauf betreiben.

Ich habe die Preise soweit gesenkt, dass es keinen Spaß mehr macht, bei Piraten einzukaufen.

Jeder ahnt, wie ich mit Piraten und Entourage umgehe.

Wir haben jedes Buch mit einem individuellen, nicht veränderlichen Merkmal versehen – das macht Arbeit, ist aber der richtige Weg, um nachzuvollziehen, wo Piraten ihre Ware herbekommen.

Und:

Sicher, ich werde Lysander neue Erstausgaben in den Knast senden, damit ihm die Zeit nicht so lang wird.

In diesem Sinn
Beste Grüße!

Marinella

Wir, das Team von Tarnkappe.info, danken Marinella Charlotte van ten Haarlen für das abgegebene Statement und wünschen Ihr Erfolg beim Veröffentlichen ihrer Werke.

Quelle; tarnkappe
 
Nach der Razzia: Was droht den Nutzern von LUL.to?

LUL.to: Seit der Razzia am 21. Juni 2017, bei der neben den früheren Betreibern auch Uploader betroffen sind, wird überall im Netz darüber spekuliert, welche zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen auf die Nutzer dieses illegalen Portals zukommen könnten. Für unseren Hintergrundbericht haben wir uns bei allen relevanten Stellen erkundigt

Neben den anonymen Kommentatoren, die sich hier bei Tarnkappe.info als wütende Autoren ausgeben, wird den Kunden von Lesen & Lauschen (kurz LUL.to) auf verschiedenen Blogs und Webseiten systematisch Angst eingejagt. Grundlage der Panikmache ist ein Bericht von BILD Dresden, wonach „LKA-Hacker“ jetzt angeblich damit beschäftigt seien, die rund 40.000 User von LUL.to zu „jagen“. Im Artikel selbst drückt sich der Redakteur allerdings weitaus vorsichtiger aus. Für die zahlende Kundschaft „könnte“ es jetzt eng werden, heißt es dort.

Wer die Formulierung überprüft, wird feststellen, dass sie letzten Endes gar nichts Konkretes aussagt. Es könnte heute auch Hunde und Katzen regnen, wenn nicht gar E-Book-Reader. Dazu kommt: Ob den angemeldeten Nutzern oder zumindest den Power-Downloadern Abmahnungen, also zivilrechtliche Konsequenzen, oder sogar Strafbefehle drohen, wird von Bild.de nicht ausgeführt. Aber genau das interessiert natürlich unsere Leser, weil nicht wenige davon betroffen wären. Wir haben uns bei zahlreichen relevanten Stellen telefonisch erkundigt.

Ein Medien- und Strafrechtler, der wegen seiner direkten Verbindung zu diesem Fall nicht namentlich genannt werden kann, erläuterte, dass es strafrechtlich gesehen zwei Möglichkeiten gebe, sofern tatsächlich gegen die LUL.to-User ermittelt werden sollte. Abhängig von der Menge der nachweislich bezogenen Werke droht den aktiven Nutzern eine Geldauflage gemessen an der Anzahl der Downloads. Die Verfahren gegen Gelegenheits-Nutzer werden nach § 153 (StPO) (Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit) eingestellt.

Das heißt, entweder man zahlt an eine karitative Vereinigung eine festgelegte Strafe, oder aber der Staatsanwalt sieht wegen der Geringfügigkeit von einer Verfolgung komplett ab. Ab welcher Menge die LUL-Nutzer verfolgt werden könnten, liegt im Ermessensspielraum des zuständigen Staatsanwalts. Wer auf den Vorschlag der Staatsanwaltschaft nicht eingeht, müsste folglich mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen. Doch dazu später mehr.

LKA Sachsen: strafrechtliche Konsequenzen weder bestätigt noch dementiert!
Bei unserer Anfrage bei der Pressestelle des LKA Sachsen erläuterte uns Oberstaatsanwalt Matthias Huber, dass er derzeit weder bestätigen oder dementieren könne, ob strafrechtliche Schritte gegen die Nutzer von LUL.to geplant seien. Wir haben unsere E-Mail-Adressen ausgetauscht und vereinbart, das Gespräch in vier Wochen zu wiederholen.

Dann könne er mir wahrscheinlich mehr Informationen geben, ob ein derartiges Vorgehen geplant sei. Strafrechtler Udo Vetter erläuterte mir, dieses Vorgehen der Pressestelle sei normal und nachvollziehbar. Die müssen sich auch erstmal ein genaues Bild von der Sache machen, bevor sie überhaupt einen Kommentar abgeben können. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, auf Basis welcher Informationen die BILD-Zeitung berichtet haben will!??

Rechtsanwalt Tobias Röttger: Abmahnungen möglich, alles weitere in Ruhe abwarten!
Medienanwalt Tobias Röttger, LL.M., hält es für theoretisch möglich, dass die Konsumenten dieses offensichtlich rechtswidrigen Portals Abmahnungen erhalten werden. Dabei müsse man aber bedenken, dass es im Gegensatz zu den P2P-Abmahnungen keinen Upload gab, von daher sei der Streitwert sehr viel geringer. Die Kosten setzen sich dabei stets zusammen aus dem Wert der bezogenen Werke, dem Schadenersatz und den Kosten für die Ermittlung des jeweiligen Downloaders.

Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt mehrere große Verlage und gab im Rahmen ihrer Pressemitteilung bekannt, dass man das umfangreiche Ermittlungsverfahren „begleitet“ habe. Wir haben am heutigen Donnerstag telefonisch und per E-Mail um ein Statement des Namensgebers Björn Frommer gebeten und warten derzeit auf eine Antwort. Wir reichen die Antwort unverzüglich nach. Update: E-Mail von 11.58 Uhr von Herrn Frommer: „Sie werden sicher verstehen, dass ich Ihnen in einem laufenden Strafverfahren weder Fragen beantworten noch Auskunft geben kann.“ Ja, natürlich ist diese Aussage nachvollziehbar.

Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.


Strafrechtlich gesehen erinnert der Fall laut Röttger an Ebay-Händler, die dort immer wieder illegale Lizenzen für Microsoft-Produkte anbieten und dabei erwischt werden, was auch für die Käufer knifflig werden kann. Röttger erinnert dabei allerdings daran, dass er selbst kein Strafrechtler sei, weswegen wir auch Udo Vetter um eine zusätzliche Einschätzung gebeten haben. Laut Röttger verstoßen die Downloader bei LUL.to gegen § 106 UrhG.

Die zu klärende Frage wäre allerdings, wie bewusst dies geschehen ist. Da bei LUL.to explizit darauf hingewiesen wurde, dass ihr Angebot nicht der deutschen Gesetzgebung entspricht, wird es schon schwieriger, sich diesbezüglich herauszureden. Daneben verstoßen die Käufer in der Theorie gegen § 259 StGB (Hehlerei), selbst wenn sie die E-Books nur für sich selbst und eben nicht für Dritte bezogen haben. Deswegen fällt hierbei auch der Vorsatz weg, was sich strafmildernd auswirkt.

Außerdem wurde für die Hörbücher und E-Books naturgemäß keine Mehrwertsteuer bezahlt, weswegen man zudem nach § 261 Abs. 2 StGB gegen das Geldwäschegesetz verstoßen hat. Die Frage ist aber, ob man überhaupt jemanden ermitteln kann. Die früheren Nutzer müssen sich folgende Fragen stellen:

– habe ich meinen Klarnamen angegeben und sei es in Form meiner E-Mail-Adresse? (also lieschen-mueller1965@gmail.com)
– habe ich beim Besuch einen VPN benutzt?
– wurden andere Angaben gemacht, die meine Identität preisgeben könnten?
– bin ich aufgrund meines für LUL.to gekauften Amazon-Gutscheines auszumachen?

Erwischt werden, wenn überhaupt, wieder nur die Personen, die sich aufgrund ihrer Naivität nicht ausreichend gegen eine Aufdeckung abgesichert haben. Die Frage ist halt, ob der Staatsanwalt für eine Einstellung gegen Auflage (Spende) vorzieht oder überhaupt gegen die User ermitteln will. Ersteres wäre wie ein Schuss vor den Bug, damit sich dieses Fehlverhalten nicht wiederholt.

Udo Vetter: Wer wegen LUL.to Post bekommt, sollte sich anwaltlich beraten lassen.

Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.

Lysander zurück aus dem Grab?

Laut Udo Vetter sei dieser Fall nicht mit Kino.to oder Popcorn Time gleichsetzbar. Das Missverhältnis zwischen Preis und Leistung sei deutlich größer. Ganz ehrlich: Wer glaubt schon, er könne sich legal ein E-Book für 15 Cent besorgen, wenn es überall sonst ein Vielfaches kostet!? Von daher war LUL.to eindeutig eine offensichtlich rechtswidrige Quelle, die man angezapft hat. Sich da herauszureden, sei schon deutlich schwieriger als bei einem Kinoportal, wo es keine Warnhinweise gibt und wo man für die Werke nicht bezahlt.

Doch, Herr Sobiraj, was soll bei einem solchen Fall eigentlich herauskommen?, fragt mich Udo Vetter. Die Schuld sei vergleichbar mit dem ersten Ladendiebstahl, den man begangen hat. Die allermeisten Personen sind wohl bisher nicht negativ aufgefallen und verfügen über keine Vorstrafe. Auch könne man laut Vetter nicht argumentieren, dass die Staatsanwaltschaft ja auf ihre Kosten der Ermittlung kommen müsse.

Da ging es ausschließlich um das Ausfindig machen der Betreiber und nicht die Kosten, die man jetzt irgendwelchen Downloadern aufdrücken kann, das seien zwei Paar Schuhe und das dürfe man nicht miteinander vermischen. Von daher wäre die strafrechtliche Verfolgung im Ergebnis „überschaubar“. Vetter rechnet mit Geldstrafen bzw. die Einstellung vor Eröffnung des Gerichtsverfahrens gegen 200 bis maximal 500 Euro, abhängig davon, wie viele Werke dort nachweislich gekauft wurden.

Ganz allgemein gesprochen gebe es zwei Möglichkeiten, wie die Staatsanwaltschaft mit der Sache umgeht. Entweder wird im schlimmsten Fall eine Durchsuchung der Downloader angesetzt, bei der man sich sowieso von einem Fachanwalt vertreten lassen sollte. Oder aber man erhält einen Anhörungsbogen und soll sich selbst als Beschuldigter bei der Polizei zu den Vorwürfen äußern. Auch in diesem Fall sollte man dies ausnahmslos mit Unterstützung eines Fachanwalts für Strafrecht tun, damit von Anfang an „die Weichen richtig gestellt“ werden. Wer will schon wegen einer unglücklichen Aussage zu einer Geldstrafe verurteilt werden, was einer Vorstrafe gleichkommt?

Fazit: Abwarten und Ruhe bewahren. Wer von einer Anwaltskanzlei oder der Polizei Post bekommt, sollte besser nicht versuchen, sich ohne Unterstützung mit der Thematik zu beschäftigen! Kanzleien und Verlagen wird es möglicherweise darum gehen, ein wenig Profit aus der Sache zu schlagen. Und auch die Polizei ist nicht unser Freund und Helfer. Dies wissen laut Udo Vetter leider nur die Menschen, die tagtäglich an der Front tätig sind.

Quelle; tarnkappe
 
LUL.to: Wie wurden die Betreiber erwischt?

Das Piratenschiff LUL.to ist gesunken. Wie aber hat man die Betreiber ausfindig gemacht?
Im Netz kursieren einige Thesen, wie man die deutschen Betreiber des illegalen Bezahl-Portals Lesen & Lauschen (LuL.to) identifiziert hat. Welche Thesen sind wahrscheinlich? Wie gehen die Ermittler in solchen Fällen vor? Wir haben nachgeforscht.

Schwarzkopierer sind Robben, keine Haie!
Wir haben uns kürzlich mit einem Piratenjäger unterhalten, der anonym bleiben möchte. Die Person vergleicht die Betreiber von P2P-Index-, Streaming- bzw. Kauf-Portalen mit Robben. Immer sei die Rede, dass die Schwarzkopierer wie gefräßige Haie im Meer herumschwimmen würden und ihnen keiner etwas könne. Das stimme so aber nicht, sagte mir der Anti-Piracy-Ermittler, der im Auftrag diverser Rechteinhaber tätig ist. Haie müssen ihr schützendes Meer nie verlassen, Robben hingegen schon. Sie suchen zum Beispiel Luftlöcher in der Eisdecke, weil sie sonst ersticken würden.

Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.

Bildquelle, thx! (CC0 1.0)

So sei es auch mit den Piraten. Ihr Sauerstoff, ihr Schwachpunkt, sei das Geld, welches sie wie die Meerestiere zum Atmen brauchen. Privatwirtschaftliche als auch behördliche Ermittler würden oft der Spur des Geldes folgen. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Piraten für ihr Vorhaben im Ausland extra eine Limited oder eine andere Firma inklusive Briefkasten-Adresse gegründet haben. Irgendwann später wollen sie Zugriff auf das Guthaben der Konten der Offshore-Firma haben, was nicht ungefährlich ist. Dazu kommt: Kaum jemand verdient mit seinen Portalen genügend Geld für einen Auslandsaufenthalt oder möchte Deutschland dauerhaft verlassen, um sich den hiesigen Behörden zu entziehen.

Wie also könnte man konkret versucht haben, LuL.to auszuheben? Das Recherchieren der Werbepartner fiel weg, dort wurden keine Banner geschaltet. Man konnte bei LuL.to vorgeben einzukaufen, um mit einem Amazon-Gutschein zu bezahlen. Paysafe Karten werden dort ja schon seit einiger Zeit nicht mehr akzeptiert. Wahrscheinlich, weil Paysafe von einem Rechteinhaber oder dessen Rechtsanwaltskanzlei darauf hingewiesen wurde, dass über ihr Unternehmen Geldwäsche in Verbindung mit gewerblichen Urheberrechtsverletzungen durchgeführt wurde. Die Grundlagen der verschiedenen Rechtsverstöße, die die LuL-Nutzer begangen haben, haben wir ja ausführlich in unserem Hintergrundbericht behandelt, der hier verfügbar ist.

Doch zurück zu den Amazon-Gutscheinen, mit denen verschiedene Ermittler ihr Guthaben bei LuL.to aufgeladen haben könnten. Diese Gutscheine werden zeitnah von einem der Betreiber oder einem im Team integrierten Einkäufer, in der Szene als „Eincasher“ bezeichnet, bei Amazon eingelöst. So wandert das Geld entweder direkt beim echten Account oder Fake-Account des Betreibers oder des Einkäufers. Die Behörde, die nun wissen will, wer für das Einlösen des Gutscheines verantwortlich ist, muss sich an den Herausgeber der Gutscheine wenden.

Das geht nach Auskunft des Piratenjägers in bestimmten Fällen nur mittels eines Rechtshilfeersuchens (Herausgeber sitzt nicht in Deutschland, die deutsche Amazon-Tochter gibt nämlich keine Auskunft), was viele Monate in Anspruch nehmen kann. Da heißt konkret: Eine deutsche Behörde (Staatsanwaltschaft) fragt per Amtshilfe z. B. bei der zuständigen US-Behörde nach, wenn der Gutscheinherausgeber seinen Sitz in den USA hat. Diese stellt dann eine Anfrage beim Unternehmen mit Sitz in den USA, hier Amazon. Bis die Informationen über den Eigentümer des Accounts, der die Gutscheine eingelöst hat, in Deutschland angelangt sind, kann einige Zeit vergehen. Das wird aller Wahrscheinlichkeit nach der Grund sein, warum es so lange gedauert hat, die drei Hintermänner von LuL.to zu identifizieren.

Doch die Staatsanwaltschaft will ja nicht nur die einzelne Person dingfest machen, die den Amazon-Gutschein eingelöst hat. Im Idealfall sollen alle Beteiligten überführt werden, die direkt oder indirekt etwas am Betrieb der Webseite verdient haben. Auch das nimmt seine Zeit in Anspruch.

Ein Trick der Ermittler: Amazon-Gutscheine, die sich plötzlich in Luft auflösen

Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.

Screenshot: Amazon.de

Manche Gutscheine bei Amazon sind getürkt, um Piraten zu überführen. Spiegelbest hat der Redaktion von Tarnkappe.info damals erzählt, dass er Amazon-Gutscheine zum Kauf von E-Books bei Amazon.de nutzen wollte. Wenn man den Kauf der E-Books auf diese Gutscheine tätigt, beispielsweise um diese im eigenen Bezahl-Portal anzubieten, so wird man feststellen, dass die Gutscheine nach einiger Zeit ungültig sind, weil sie durch die Ermittler entwertet wurden.

Auch die Fake-Gutscheine sind ja bei Eingabe des Gutscheincodes unwiderruflich mit dem entsprechenden Amazon-Konto verknüpft, mit dem man eingeloggt war. War das Konto nun gefaked (sprich: mit falschen Daten versehen) und man kauft mit diesem Account ein Buch mit so einem gefakten Gutschein ein, so passiert in der Regel Folgendes: Man erhält von Amazon das gekaufte E-Book, kurz darauf wird aber der Gutschein, womit das Buch bezahlt wurde, ungültig. Ein Fake-Account kann nicht an eine echte Bankverbindung geknüpft sein, mit der man noch alternativ zahlen könnte, also hätte man dann ein Buch erhalten ohne zu bezahlen.

So wird der Fake-Account unverzüglich von Amazon gelöscht – eben weil man nicht für den getätigten Kauf bezahlt hat. Bis man einen neuen Fake-Account mit zahlreichen überprüfbaren Daten aufbauen kann, dauert eine ganze Weile. Das soll den Einkauf bei Amazon für E-Book-Piraten so aufwändig gestalten, dass diese ihre Werke woanders beziehen. Doch wer so unvorsichtig war, seinen echten Account für das Einlösen der Fake-Gutscheine der Piratenjäger zu nutzen, wurde im selben Moment überführt. Da kann man sich nicht mehr herausreden.

Wie will man bitte der Polizei erklären, wie man an den Gutscheincode gelangt ist, außer man hat mit der Beschaffung der E-Books oder dem Betrieb des Portals etwas zu tun!? Deswegen werden von verschiedenen Ermittlern immer wieder gerne gefälschte Amazon-Gutscheine gezielt zur Bezahlung benutzt, um die Piraten zu überführen oder ihnen das Geschäft zumindest deutlich zu erschweren. Zumindest Spiegelbest hat es damals nach einigen geplatzten Amazon-Accounts vorgezogen, seine Quelle für E-Books zu wechseln.

Wandelten zwei Eincasher für LuL.to Amazon-Gutscheine in Bitcoin um?

Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.

Bildquelle, thx! (CC0 1.0)

Im Forum Bitcointalk.org wird seit der Razzia gemutmaßt, dass dort zwei Anbieter Amazon-Gutscheine für LuL.to in Bitcoin umgewandelt haben sollen. Diese Aussage lässt sich von uns leider nicht ohne weiteres überprüfen. Der User MrDJ war bei Bitcointalk einen Tag vor dem Bust das letzte Mal online. MrLehmann, in der Szene ist das Pseudonym nicht unbekannt, war hingegen zwei Tage nach dem Bust eingeloggt, was gegen dieses Gerücht spricht – außer er war es nicht selbst. Wir erinnern uns: Nur die wenigsten Szenemitglieder verschlüsseln ihre Computer, worüber sich GVU & Co. natürlich sehr freuen. MrLehmann hat bei Bitcointalk sogar seine Bitcoin-Adresse öffentlich im Profil angegeben, womit man jegliche Bitcoin-Transaktion öffentlich einsehen kann, sofern seine Bitcoin-Adresse noch stimmt beziehungsweise aktuell ist.

MrDJ wird von MrLehmann im Werbe-Thread übrigens als sein „offizieller Mitarbeiter“ bezeichnet. Tatsache ist, dass Spiegelbest damals mindestens einen Eincasher an LuL.to vermittelt hat, wie er damals berichtet hat. Später war das Verhältnis zwischen ihm und LuL.to bekanntlich sehr gespalten, anfangs half er ihnen noch. Vor seinem Ausstieg aus der Szene hat Spiegelbest sowohl auf seinem eigenen Blog als auch bei Tarnkappe.info sehr negativ über die Macher von LuL.to berichtet. Ihm war wirklich jedes Mittel recht, um ihnen einen reinzuwürgen.

Da Bitcoin-Transaktionen nur vorgeblich anonym sind, musste die Spur des Geldes mittels eines Bitcoin-Mixing-Dienstes nach dem Umtausch der Gutscheine in die virtuelle Währung verschleiert werden. Wer Mathematiker ist und tief genug in der Materie steckt, darf uns bei passender Gelegenheit gerne erläutern, unter welchen Voraussetzungen derartige Vermischungen der Bitcoin-Guthaben zum gewünschten Ziel führen. Tja, oder eben nicht.

Downloads liefen über Cloudflare
Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.

Wie dem auch sei. Geld gebraucht haben die Betreiber von LuL.to auch noch aus anderen Gründen. Alle Downloads wurden in den letzten Monaten über den Dienstleister Cloudflare realisiert. Das war sehr teuer, weil dies nicht Teil des regulären Angebots ist. Der Bezug der E-Books und Hörbücher über Cloudflare hatte für die drei Hintermänner aber den Vorteil, dass man von außen nicht erkennen konnte, wo ihre Server lokalisiert waren. Deutsche Server sind hierzulande mit Abstand am preiswertesten und verfügen über eine vergleichsweise schnelle Anbindung. Kostenlos sind sie freilich nicht. Auch von daher wurde Geld benötigt und ausgegeben, was offenbar seine eigenen Spuren hinterlassen hat.

Die LuL.to-Betreiber waren keine Gutmenschen!
Doch machen wir uns bitte nichts vor: Die wenigsten Piraten gehen ihrer Tätigkeit aus altruistischen Gründen nach. Geld zu machen, ist eine Sache. Es verschwinden zu lassen, ist, wie man sehen kann, sehr viel komplizierter. Immerhin haben sich ja laut Pressemitteilung im Falle LuL.to rund 100.000 Euro auf mehreren Konten befunden, die die Behörden beschlagnahmt haben. Halten wir fest: Aus Selbstlosigkeit oder als reine Freizeitbeschäftigung wurde dieses Portal zumindest nicht betrieben. Ähnlich wie bei TorBoox ging es den Machern um das große Geld. In der Causa TorBoox wurden die Nutzer zumindest anfangs beschenkt, bei LuL.to sollten sie von Beginn an bezahlen.

Quelle: tarnkappe
 
Nach dem Bust von LuL.to: Quo vadis E-Book Szene?
Ist die illegale E-Bookquelle mit dem Bust von LuL.to nun für immer versiegt? Genau diese Frage wird sich wohl so mancher Lesefreund, der auf kostenlosen oder preisgünstigen Lesestoff – aus welchen Gründen heraus auch immer – nicht verzichten möchte, schon gestellt haben. Denn auf den einschlägigen Seiten, wie den Boersen, dem Usenet, MyGully, aber auch bei Sumsels Lesen.to bleibt nun seither der Nachschub an Lesestoff offenbar aus. Alles, was in der Release-Szene derzeit noch erscheint, sind ausschließlich aktuelle Zeitungen & Zeitschriften.

Deshalb wäre daraus zu schlussfolgern, dass das Team von LuL.to die einzigen Einkäufer von E-Books gewesen sind, die diese der breiten Öffentlichkeit auch zur Verfügung gestellt haben. Verteiler, die nur darauf gewartet haben, was bei LuL.to gerade erscheint, gab es demnach zur Genüge. Sie haben abgegriffen, was tagtäglich dort gepostet wurde und dann auf dem Portal ihrer Wahl hochgeladen. So wurden bisher scheinbar alle versorgt. Doch wie geht es nun weiter?

Was für die Verlagsautoren, wie Andreas Eschbach, als auch für die zahlreichen Selbstpublisher ein Grund zur Freude ist, lässt in der Szene doch schon einige Unruhe, bzw. Verlustängste aufkommen: Bis jetzt ist noch kein neues, illegales Portal mit Neuerscheinungen, Spiegelbestsellern, den Lieblingsserien oder dem Lieblingsautor am Start.

Da anzunehmen ist, die Ermittler verfolgten die Spur des Geldes, läge nun die Vermutung nahe, dass gerade dieser Umstand ein solches Unternehmen von vorn herein als zu riskant erscheinen lässt. Auch kann nicht jeder X-Beliebige plötzlich sagen: „Ach, ich eröffne mal so eben ein illegales Buchportal, weil ich schnell reich werden will.“ Es wäre selbst hier schon ein gewisses Wissen über Bücher angebracht. Man sollte zumindest über die Erscheinungsdaten der Titel informiert sein – und das bei jedem Genre. Auch Bescheid zu wissen über Trends auf dem Buchmarkt, wäre von Vorteil. Und wie man bei Spiegelbest gesehen hat: ohne Programmiererfahrung läuft ebenso wenig etwas.

Zwei Vorraussetzungen also, die unabdingbar vorhanden sein müssen, für die Eröffnung eines neuen, illegalen Buchportals. Sicher keine unüberwindbaren Hürden, aber dennoch… Wie es weitergeht, wird sich zeigen. Meine Vermutung ist, dass sich eben nicht so schnell, wie bereits hier in den Kommentaren geäußert, ein Nachfolger finden wird, der ein solches Risiko auf sich nehmen wird.

Ich würde auch meinen, dass es für die Buchbranche insgesamt gut ist, nun über eine längere Zeitperiode nicht piratisiert zu werden. Ein Umstand, der bei vielen Autoren die Lust am Schreiben ganz sicher neu aufleben lassen wird – und ist es nicht gerade das, was sich auch die Leser, mich eingeschlossen, wünschen?

Quelle; tarnkappe
 
LuL.to - Vorladung oder Abmahnung erhalten
Offenbar ein Einzelfall: Ein früherer LuL.to-Nutzer aus dem Raum Halle hat Mitte Juli eine Vorladung der Polizei erhalten. Er soll als Beschuldigter aussagen, obwohl er kein Power-Downloader war. Für straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen ist es allerdings noch viel zu früh. Dies wurde uns von mehreren Stellen übereinstimmend mitgeteilt.

Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.


Ein früherer Kunde des illegalen Kauf-Portals Lesen und Lauschen (LuL.to) aus dem Raum Halle hat im Juli Post bekommen. Er soll als Beschuldigter wegen des Verdachts auf Computerbetrug und Urheberrechtsverletzungen aussagen. Nach eigener Auskunft hat er dort im Höchstfall 15 Werke bezogen und sein Guthaben per Amazon Payments aufgeladen. Zu diesem Zeitpunkt gab es bei LuL keine andere Bezahlmöglichkeit, wie er uns telefonisch mitteilt. Wahrscheinlich wurde seine Identität mithilfe von Amazon ermittelt. Das wäre zumindest nicht das erste Mal.

Wir erkundigen uns bei einem Rechtsanwalt, der seit der Razzia in der Causa LuL.to einen der verhafteten Betreiber verteidigt und deswegen nicht namentlich genannt werden darf. Er teilte uns vertraulich mit: „Da sich Staatsanwaltschaft und Polizei eigentlich momentan noch eher auf die Betreiber und Uploader konzentrieren, würde es mich schon etwas überraschen, wenn – zumindest bereits zu diesem frühen Zeitpunkt – Vorladungen der reinen Downloader erfolgen würden.“ Ausschließen könne man es aber natürlich nicht, fügte er an.

Der Anwalt des Beschuldigten aus Halle hat direkt nach Eingang des Schreibens Mitte Juli Akteneinsicht beantragt. Mehr ist diesbezüglich noch nicht passiert. Es ist auch noch nicht abschließend geklärt, ob die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen nur dieses eine Portal betreffen. Der Vorgeladene kann sich die Angelegenheit aber nicht anders erklären, weil er sonst nirgendwo aktiv war. Wir halten Euch in jedem Fall auf dem Laufenden.

Behörden geben keine Informationen preis

Die Pressestelle des LKA Sachsen mauerte bei unserem Anruf am 14.7. Wir wollten wissen, ob die Welle der Vorladungen schon losgetreten wurde. Nur der „Dienstherr“ des LKA Sachsen könne mir Auskunft in dieser Sache geben, hieß es. Eben dieser Dienstherr, Oberstaatsanwalt Matthias Huber von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, sagte uns am gleichen Tag, auch er könne (anders ausgedrückt: er will) uns keine Informationen mitteilen. Wir haken in den nächsten Tagen aber noch einmal nach.

Zu früh für Vorladungen an reguläre LuL.to-Nutzer

Etwas auskunftsfreudiger war hingegen der amtierende GVU-Geschäftsführer Jan Scharringhausen. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (kurz: GVU) war zwar im Vorfeld in die Recherchen gegen LuL.to involviert. Doch trotz des Kontaktes zu den Behörden könne Scharringhausen nur spekulieren, ob die Zeit für polizeiliche Vorladungen schon gekommen sei. Er glaubt zumindest nicht daran. Die örtliche Nähe zwischen den früheren Portal-Betreibern und dem Wohnort des Vorgeladenen könne aber eine Rolle gespielt haben, mutmaßt er. „Man weiß nie, über welche Daten die schon jetzt (bei ihren Ermittlungen) gestolpert sind“, kommentierte der GVU-Geschäftsführer den Sachverhalt.

Doch auch ohne den Online-Drogen-Shop Hansa Market, der ebenfalls von den LuL-Machern betrieben wurde, hat die Polizei alle Hände voll zu tun, um die beschlagnahmten Computer und Datenträger auszuwerten. „Es soll ja schließlich rechtsstaatlich und somit korrekt zugehen.“ Selbst das gerichtliche Verfahren gegen Kino.to sei noch nicht abgeschlossen. „Das dauert“, schließt der studierte Jurist seine Einschätzung ab.

Auch MrDJ und MrLehmann in Untersuchungshaft

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete vor wenigen Tagen, dass auch die Bitcoin-Bezahldienstleister MrLehmann und MrDJ seit dem 21. Juni in Haft seien. Man wirft ihnen vor, Amazon-Gutscheine für LuL.to in Bitcoin-Guthaben umgewandelt zu haben. Ob die beiden Verdächtigen auch etwas mit dem Hansa Market zu tun haben, ist hingegen unbekannt. Klar ist aber: Die Behörden werden so oder so noch einige Zeit brauchen, bevor sie weitergehend aktiv werden. Im ersten Schritt geht es um strafrechtliche Konsequenzen. Zu Abmahnungen wird es hingegen erst kommen, wenn sich die strafrechtlichen Ermittlungen im finalen Stadium befinden. Ob nur Betreiber und Uploader oder auch Downloader bzw. Heavy-User mit einem Mindestmaß an Downloads (50, 100 oder 150 Werke aufwärts?) von strafrechtlichen Konsequenzen bedroht sind, ist uns zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht bekannt.

LuL.to-Abmahnungen mit 150 Euro gedeckelt?

Der Kölner Filesharing-Anwalt Solmecke beteiligt sich in seinem aktuellen Video an den vielen Spekulationen, die derzeit vielerorts betrieben werden. Die spannende Frage für die Nutzer lautet nämlich, ob sich die Deckelung von 150 Euro auf eine Abmahnung oder lediglich auf ein illegal bezogenes Werk bezieht. Wenn man pro Download 150 Euro zahlen müsste, würde den Schwarz-Lesern & -Lauschern die Angelegenheit doch noch teuer zu stehen kommen.

Außerdem haben in den vergangenen Monaten mehrere Fälle gezeigt, dass sich einzelne Abmahn-Anwälte gerne der vorherrschenden Rechtssprechung entziehen, um die Deckelung im Privatbereich auszuhebeln. Die Ausnahmen, bei denen doch mehr als 150 Euro verlangt werden können, wurden vom Gesetzgeber sehr vage festgelegt. Zufall? Vorsatz oder Absicht des Gesetzgebers, um den Kampf der Rechteinhaber zu erleichtern? Schwer zu sagen.

Fazit: Jetzt wie schon kurz nach der Razzia gilt: abwarten und Ruhe bewahren! Auch wenn es noch so schwer fällt.

Du wurdest wegen der Nutzung von Lesen & Lauschen vorgeladen oder abgemahnt?

Bitte sofort bei uns melden! Wir wahren Deine Anonymität und behandeln alle Hinweise vertraulich!

Im Fall der Fälle die Ruhe bewahren und direkt einen Fachanwalt einschalten, der sich unbedingt mit moderner Technik auskennt. Nicht nur Feld-Wald-und-Wiesen-Juristen haben so ihre Problemchen mit dem Internet. Auch diverse Mitarbeiter von Kanzleien für Straf- bzw. Medienrecht haben keinen Schimmer von moderner Technik. Bevor Ihr Euch bei einer Kanzlei verpflichtet indem Ihr etwas unterschreibt, solltet ihr das unbedingt vorher abklären.

Quelle: Tarnkappe
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
LuL.to - Strafrechtliche Verfolgung der Nutzer nicht ausgeschlossen

Die Causa LuL.to geht weiter, wenn auch sehr langsam. Oberstaatsanwalt Thomas Goger, Pressesprecher der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), antwortete heute auf unsere Anfrage. Wie zu erwarten war, stehen im Fokus der Ermittlungen in erster Linie die mutmaßlichen Betreiber. Zudem müsse von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob sich auch „deren Kunden strafrechtlich verantworten müssen“.

Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.


Im Juni dieses Jahres wurde das illegale Download-Portal Lauschen & Lesen unter der Domain LuL.to vom Netz genommen. Gegen mindestens drei Verdächtige wurde schon zu Beginn der polizeilichen Aktion Haftbefehl erlassen. Einen Monat später stellte sich heraus, dass deren Hintermänner auch mit dem Betrieb des Darknet-Marktplatzes Hansa Market zu tun hatten.

Die bange Frage, ob die Nutzer von LuL.to zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen, stellen sich im deutschsprachigen Raum nun geschätzte 30.000 Personen, zumal einige Autoren Strafanzeige gegen die Käufer ihrer E-Books gestellt haben. Man will damit ein Zeichen setzen und allen Beobachtern klar machen, dass man es nicht länger hinnehmen will, dass ihre Werke zu Ramschpreisen veräußert wurden und sie dabei leer ausgegangen sind. Auch Tarnkappe.info war von den Billigangeboten dieses illegalen Online-Shops betroffen. Unser Buch von und mit Spiegelbest kostete dort bis zur Razzia lächerliche 15 Cent. Anmerkung: Wir würden den Preis bei Amazon gerne noch weiter senken. Doch sobald sich dieser unterhalb von EUR 2,99 bewegt, streicht der Monopolist Amazon ein Vielfaches für sich ein. Dann erhält man als Selfpublisher nämlich nur noch 35 Prozent des Umsatzes und keine 70 Prozent mehr. Doch selbst rund drei Euro waren einige Downloader nicht bereit zu zahlen. Seit dem Aus von LuL.to hat sich für uns die Anzahl der verkauften E-Books bei Amazon vervierfacht. Das wird den anderen Autoren sicher ganz ähnlich gehen.

Rechtsanwalt Tilman Winterling von der Hamburger Kanzlei Gutsch & Schlegel vertritt die Independent-Autoren bei ihrer Strafanzeige gegen Unbekannt. Letzte Woche bat Winterling per E-Mail um Verständnis dafür, dass er „in dieser Hinsicht nur ungern Auskunft geben“ würde. Er empfiehlt uns, unsere Anfrage in dieser Angelegenheit an die Staatsanwalt zu richten, was wir sowieso zeitgleich getan haben.

Oberstaatsanwalt Thomas Goger teilte uns nach einem kurzen Telefonat am Freitag heute früh per E-Mail Folgendes mit:

„Sehr geehrter Herr Sobiraj,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

„Bei den Ermittlungen stehen derzeit hauptsächlich die mutmaßlichen Betreiber der Plattform lul.to im Fokus. Selbstverständlich wird zu einem späteren Zeitpunkt auch geprüft werden, ob sich deren Kunden strafrechtlich verantworten müssen. In Betracht kommt hier insbesondere eine unerlaubte Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes durch den jeweiligen Download, welche, wenn sie vorsätzlich begangen wurde, gem. § 106 Abs. 1 UrhG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden kann.“

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich weitergehende Auskünfte im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Goger, Pressesprecher der Zentralstelle Cybercrime Bayern“


Wir werden uns folglich noch einmal in einigen Wochen an Herrn Goger wenden in der Hoffnung, dann mehr zu erfahren. Wir halten Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden. Sollte einer der früheren Nutzer von LuL doch demnächst überraschend Post bekommen, bitten wir um eine sofortige Kontaktaufnahme, danke!

Fakt ist: Für den Download kann man strafrechtlich belangt werden und von einer Münchner Abmahn-Kanzlei, die sicher schon gierig auf die Daten wartet, hochpreisige Schreiben erhalten. Das Herunterladen eines E-Books gilt nämlich juristisch gesehen wie eine Vervielfältigung des urheberrechtlich geschützten Werkes. Dies ist in diesem Fall nicht vom Recht auf Privatkopie geschützt, weil die Quelle offensichtlich rechtswidrig (illegal) war. Die bei LuL.to vorherrschenden Preise waren mit den gängigen Marktpreisen einfach nicht in Einklang zu bringen. Somit hätte eigentlich auch dem letzten Käufer klar sein müssen, dass 15 bis 20 Euro teure E-Books nicht legal für einen Bruchteil des offiziellen Preises verfügbar sein können. Die Betreiber von LuL.to haben außerdem auf einer Unterseite sehr deutlich darauf hingewiesen, dass ihr Angebot nicht der deutschen Rechtssprechung entspricht.

Fazit: Wenn es irgendwie geht, bitte weiterhin abwarten und Ruhe bewahren! Sollte diesbezüglich irgendwann ein Brief eintrudeln, unbedingt abhängig vom Inhalt des Schreibens einen Fachanwalt für Medienrecht (Abmahnung), oder bei einer Vorladung zur Aussage als Beschuldigter, einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten. Alle weiteren Details zu jeglichen zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen kann man hier nachlesen.

Quelle: Tarnkappe
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
LuL.to: Ermittlungen zunächst gegen Betreiber
Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Zentralstelle Cybercrime Bayern) hat vorhin per E-Mail auf unsere gestrige Presseanfrage reagiert. Nach seiner Auskunft richten sich die Ermittlungen „noch im Schwerpunkt gegen die Betreiber der Seite” von LuL.to. Zu einer im Raum stehenden Strafbarkeit auch der “Kunden” könne er zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch keine Angaben machen.

Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.


Im Juni 2017 wurde das illegale Download-Portal „Lesen & Lauschen“ (LuL.to) vom Netz genommen. Heute bekamen wir eine Antwort auf unsere Anfrage von Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Zentralstelle Cybercrime Bayern.

Schon im Oktober des Vorjahres hat der Oberstaatsanwalt die strafrechtliche Verfolgung der zahlenden Kundschaft von LuL.to nicht ausschließen wollen. Daran hat sich bis dato nichts geändert. Auf unsere gestrige Anfrage antwortete er im Originalton:

„Sehr geehrter Herr Sobiraj,

die Ermittlungen richten sich im Moment noch im Schwerpunkt gegen die Betreiber der Seite. Zu einer im Raum stehenden Strafbarkeit auch der “Kunden” kann ich zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch keine Angaben machen.“

Das passt sehr gut zu den Informationen, die uns von verschiedenen Anwälten zugetragen wurden. Die Ermittlungsbehörden seien mit dem Fall seit Monaten mehr als ausgelastet, das Verfahren zieht sich schon seit längerer Zeit in die Länge. Von daher wird man in Bamberg und anderswo noch mit der Auswertung der beschlagnahmten Asservate beschäftigt sein. Auch habe das Personal zu einem größeren Teil gewechselt, die neuen Mitarbeiter mussten sich in den komplexen Fall natürlich erst einmal einarbeiten, zumal nicht nur LuL.to hochgenommen wurde, sondern auch der Darknet-Marktplatz Hansa Market, die die LuL-Hintermänner vermutlich auch betrieben haben. Das Land Bayern dürfte schon bald aufgrund der beschlagnahmten Wallets von LuL.to und dem Hansa Market zum Bitcoin-Millionär werden.

LuL.to-Nutzer: das ewige Hoffen und Bangen

Schon aufgrund des Personalwechsels dürfte es bis zu einer endgültigen Entscheidung noch etwas dauern. Es wäre auch möglich, dass nur die Personen belangt werden, die ein bestimmtes Download-Kontingent überschritten haben. Wurden also von den Verdächtigen urheberrechtlich geschützte Werke im Wert von mehr als 150 Euro bezogen, um nur mal ein Beispiel zu nennen, dann würde ein Verfahren eingeleitet, ansonsten nicht. Aber auch das wurde noch nicht endgültig entschieden.

Zumindest dürfte es kein großes Problem sein, an die Identität der Kunden zu gelangen. Nachdem beim Bezahl-Portal einige Monate vor dem Bust keine Paysafe Karten mehr eingelöst werden konnten, haben die meisten Nutzer Gutscheine ihrer echten Amazon-Accounts als Zahlungsmittel verwendet. Amazon würde die Identität ihrer Nutzer natürlich auf Anfrage preisgeben, auch wenn das Rechtshilfeersuchen des Amazon-Mutterkonzerns in den USA ein wenig dauert.

Quelle: Tarnkappe
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben