Noch ist unklar, ob die Klage gegen die Betreiber des illegalen Download-Portals LuL.to (Lesen und Lauschen) noch im Jahr 2020 eröffnet werden kann. Das Landgericht München ist dafür laut Urteil des OLG München nicht zuständig.
Es bleibt nun abzuwarten, vor welchem Gericht man die Anklage erheben wird. Dafür stehen Gerichte in mehreren Städten zur Auswahl. Wahrscheinlich wird erst im Anschluss entschieden, ob bzw. in welchem Rahmen man auch gegen die Kunden von LuL.to vorgehen will.
Drei Jahre seit dem Bust von LuL.to vergangen
Vor drei Jahren wurden die Mitarbeiter mehrerer Einheiten aktiv, um die illegale „Booksharing-Plattform“ Lesen und Lauschen (LuL.to) vom Netz zu nehmen. Zeitgleich hat man drei Haftbefehle vollzogen. Nach offiziellen Angaben bot LuL.to seinen Kunden 160.000 deutschsprachige E-Books an. Dazu kamen 28.000 Hörbücher, die man dort gegen ein geringes Entgelt erwerben konnte. Mehr als 30.000 verschiedene Kunden sollen das rechtswidrige Angebot in Anspruch genommen haben.
LuL.to: ehemalige Nutzer müssen sich weiter gedulden
Bisher ist unklar, ob diese mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen müssen. Die Antwort auf diese Fragestellung dürfte sich weiter verzögern, weil sich auch das Verfahren gegen die Hauptverdächtigen weiter verzögert hat. Zwar hat man bereits die Klageerhebung durchgeführt, das LG München ist aber für das Verfahren der falsche Ort, wie sich herausstellte. Laut Urteil des OLG München besteht beim LG München keine örtliche Zuständigkeit. Damit bestätigte das OLG München eine Beschwerde. Im nächsten Schritt muss man entscheiden, vor welchem Landgericht man die Klage erheben will. In der engeren Auswahl sollen sich gleich drei Gerichte befinden.
Die Masse an Unterlagen verzögert das Verfahren
Wie die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg mitteilte, verkaufte man von Februar bis April 2018 beschlagnahmte Wallets mehrerer Kryptowährungen im Gesamtwert von knapp 12 Millionen Euro. Für das „personal- und zeitintensive Verfahren“ beauftragte man eine in Deutschland ansässige Handelsplattform für Kryptowährungen, die die Verkäufe durchgeführt hat. Dies geschah zum Wohl der Landesjustizkasse Bayern. Die Summe zeigt aber auch die unglaubliche Dimension der illegalen Geschäfte, die man über die Domain LuL.to abgewickelt hat.
Nicht nur deswegen sondern auch in Anbetracht der schieren Masse an Akten wird es sicher noch einige Zeit dauern, bis man die Hauptverhandlung gegen die Betreiber eröffnen kann. Manche Betreiber von LuL.to müssen sich auch für die Durchführung des illegalen Dark-Commerce Marktplatzes Hansa Market verantworten, den die Behörden ebenfalls abgeschaltet hat.
Eröffnung des Gerichtsverfahrens in 2020 eher unwahrscheinlich
Ob es noch im Jahr 2020 zur Eröffnung des Gerichtsverfahrens kommen wird, sei ungewiss, teilte uns eine gut informierte Person aus dem näheren Umfeld mit. Laut Aussage der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg fokussierte man sich zu Beginn der Ermittlungen zunächst auf die Verfolgung der ehemaligen Betreiber von Lesen und Lauschen. Ob auch geplant ist, strafrechtlich gegen alle oder nur die Kunden mit den meisten Einkäufen vorzugehen, bleibt noch weiter abzuwarten.
Im Falle einer Verurteilung einzelner Kunden könnten auch die Verlage bzw. Selfpublisher später zivilrechtlich aktiv werden, um die Käufer zur Kasse zu bitten. Doch das ist alles noch reine Zukunftsmusik
Quelle; tarnkappe
Es bleibt nun abzuwarten, vor welchem Gericht man die Anklage erheben wird. Dafür stehen Gerichte in mehreren Städten zur Auswahl. Wahrscheinlich wird erst im Anschluss entschieden, ob bzw. in welchem Rahmen man auch gegen die Kunden von LuL.to vorgehen will.
Drei Jahre seit dem Bust von LuL.to vergangen
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Vor drei Jahren wurden die Mitarbeiter mehrerer Einheiten aktiv, um die illegale „Booksharing-Plattform“ Lesen und Lauschen (LuL.to) vom Netz zu nehmen. Zeitgleich hat man drei Haftbefehle vollzogen. Nach offiziellen Angaben bot LuL.to seinen Kunden 160.000 deutschsprachige E-Books an. Dazu kamen 28.000 Hörbücher, die man dort gegen ein geringes Entgelt erwerben konnte. Mehr als 30.000 verschiedene Kunden sollen das rechtswidrige Angebot in Anspruch genommen haben.
LuL.to: ehemalige Nutzer müssen sich weiter gedulden
Bisher ist unklar, ob diese mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen müssen. Die Antwort auf diese Fragestellung dürfte sich weiter verzögern, weil sich auch das Verfahren gegen die Hauptverdächtigen weiter verzögert hat. Zwar hat man bereits die Klageerhebung durchgeführt, das LG München ist aber für das Verfahren der falsche Ort, wie sich herausstellte. Laut Urteil des OLG München besteht beim LG München keine örtliche Zuständigkeit. Damit bestätigte das OLG München eine Beschwerde. Im nächsten Schritt muss man entscheiden, vor welchem Landgericht man die Klage erheben will. In der engeren Auswahl sollen sich gleich drei Gerichte befinden.
Die Masse an Unterlagen verzögert das Verfahren
Wie die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg mitteilte, verkaufte man von Februar bis April 2018 beschlagnahmte Wallets mehrerer Kryptowährungen im Gesamtwert von knapp 12 Millionen Euro. Für das „personal- und zeitintensive Verfahren“ beauftragte man eine in Deutschland ansässige Handelsplattform für Kryptowährungen, die die Verkäufe durchgeführt hat. Dies geschah zum Wohl der Landesjustizkasse Bayern. Die Summe zeigt aber auch die unglaubliche Dimension der illegalen Geschäfte, die man über die Domain LuL.to abgewickelt hat.
Nicht nur deswegen sondern auch in Anbetracht der schieren Masse an Akten wird es sicher noch einige Zeit dauern, bis man die Hauptverhandlung gegen die Betreiber eröffnen kann. Manche Betreiber von LuL.to müssen sich auch für die Durchführung des illegalen Dark-Commerce Marktplatzes Hansa Market verantworten, den die Behörden ebenfalls abgeschaltet hat.
Eröffnung des Gerichtsverfahrens in 2020 eher unwahrscheinlich
Ob es noch im Jahr 2020 zur Eröffnung des Gerichtsverfahrens kommen wird, sei ungewiss, teilte uns eine gut informierte Person aus dem näheren Umfeld mit. Laut Aussage der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg fokussierte man sich zu Beginn der Ermittlungen zunächst auf die Verfolgung der ehemaligen Betreiber von Lesen und Lauschen. Ob auch geplant ist, strafrechtlich gegen alle oder nur die Kunden mit den meisten Einkäufen vorzugehen, bleibt noch weiter abzuwarten.
Im Falle einer Verurteilung einzelner Kunden könnten auch die Verlage bzw. Selfpublisher später zivilrechtlich aktiv werden, um die Käufer zur Kasse zu bitten. Doch das ist alles noch reine Zukunftsmusik
Quelle; tarnkappe