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Gericht: Primacom darf mit unzulänglicher Einwilligung erfasste Kundendaten nicht weitergeben

Die erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale Sachsens stellte die intransparente Einverständniserklärung der Kunden des Kabelnetzbetreibers an den Pranger, die laut Aussage des Unternehmens allerdings seit 2016 nicht mehr in Gebrauch ist.

Der Kabelnetzbetreiber Primacom darf keine Kundendaten mehr weitergeben, die aufgrund einer zu ungenauen Einwilligungsklausel erhoben wurden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Leipzigs hervor, wie die Verbraucherzentrale Sachsen am Dienstag mitteilte. In dem Urteil vom 3. November hat das Gericht einer Klage der Verbraucherschützer stattgegeben und die Verwendung der rechtswidrigen Klausel untersagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 04 HK O 2188/16).

Unklare Klauseln
Kunden bei Primacom sollten bei Vertragsschluss ihr Einverständnis zur Nutzung ihrer Daten zu Marktforschungszwecken und zur Übermittlung an Dritte mit einer Standard-Einwilligungsklausel für die Verwendung von Kundendaten erklären. Der Verbraucherzentrale Sachsen war das zu intransparent – eine Meinung, der sich das Landgericht Leipzig laut Mitteilung anschloss und die Weitergabe der Kundendaten untersagte. Die Formulierung im Vertrag sei zu ungenau, da nicht genau bestimmt wurde, welche Daten für welche Zwecke verwendet werden sollten.

Ein Pressesprecher von Tele Columbus erklärte gegenüber heise online, dass die vom Gericht beanstandete Formulierung bereits seit April 2016 nicht mehr genutzt werde und die damit erfassten Daten nicht mehr verwendet würden. Das Unternehmen sehe von einer Weiterführung des Rechtsstreits ab.

Bereits weitergegebene Daten könne Primacom zwar nicht zurückholen, teilte die Verbraucherzentrale weiter mit. Kunden, die vor April 2016 einen Vertrag abgeschlossen haben, könnten aber zumindest Auskunft über den Verbleib ihrer personenbezogenen Daten erhalten. Dafür stellen die Verbraucherschützer ein Musterformular auf ihrer Website zum Download bereit.

Laut Verbraucherzentrale Sachsen hat das Gericht den Kabelanbieter darüber hinaus zu einer deutlicheren Preisauszeichnung verpflichtet. Primacom habe bei der Preisdarstellung getrickst, indem die für einige Kunden zusätzlich anfallenden monatlichen Kosten für einen Kabel-TV-Vertrag nicht im Gesamtpreis eingerechnet wurden. Primacom gehört seit 2015 zu Tele Columbus und tritt inzwischen unter der gemeinsamen Marke "Pÿur" auf.

Erweiterte Verbandsklagebefugnis
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat laut eigener Aussage als bundesweit erste Verbraucherzentrale die neue Verbandsklagebefugnis genutzt. Seit 2015 ist es auch den Verbraucherverbänden erlaubt, Unternehmen abzumahnen oder zu verklagen, wenn sie zum Beispiel gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Zuletzt hatten Verbraucherschützer den unzulänglichen Kundendienst der Primacom-Mutter Tele Columbus kritisiert.

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Quelle; heise
 
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