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Klage gegen Primacom

Wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken und irreführender Werbung wurde der Kabelnetzbetreiber Primacom von der Verbraucherzentrale Sachsen verklagt. Eine vorherige Abmahnung gegen das Unternehmen war erfolglos geblieben.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat den Internet-Anbieter Primacom verklagt. Die Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen irreführende Preisangaben und unzulässig untergeschobene Leistungen vor und haben beim Landgericht Leipzig Klage wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken und irreführender Werbung erhoben. Eine vorherige Abmahnung der Verbraucherzentrale blieb ohne Erfolg.

Primacom warb in Sachsen mit dem Slogan "6 Monate Gratis für Neukunden". Von "gratis" könne allerdings keine Rede sein, wie die Verbraucherzentrale mitteilte. So fielen zwar in den ersten beiden Monate keine regelmäßigen Kosten an, jedoch wurde jeweils eine einmalige Versandkostenpauschale von 12 Euro und ein einmaliger Einrichtungspreis von 29,90 Euro fällig. Zudem waren automatisch kostenpflichtige Leistungen - etwa das Programmpaket "Familie HD" und eine Sicherheitssoftware integriert, so die Verbraucherschützer.

"Diese Nebenleistungen waren zwar in den ersten zwei Monaten kostenlos, schlugen aber anschließend mit insgesamt 18,99 Euro monatlich zu Buche, falls man sie nicht innerhalb eines Monats kündigte. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen ein Verstoß gegen das seit 13. Juni 2014 geltende neue Verbraucherrecht, welches solche Voreinstellungen verbietet", so Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Diese Zusatzkosten waren in den beworbenen Preisen nicht enthalten, außerdem wurden die Verträge ab dem 6. und dem 13. Monat erheblich teurer. Sollte Primacom das Verfahren verlieren, so dürften von Verbrauchern, die ihren Vertrag nach dem 13. Juni abgeschlossen haben, keine Gebühren für die Nebenleistungen erhoben werden.

Für eine Stellungnahme war das Unternehmen bislang nicht zu erreichen, eine entsprechende Anfrage läuft. Bereits im Mai wurde Primacom von der Verbraucherzentrale Sachsen
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abgemahnt
. Damals wurde dem Anbieter vorgeworfen, seine Kunden nur unzureichend über einen Wechsel der HD-Verschlüsselung und den damit verbundenen Hardwaretausch informiert zu haben.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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