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PC & Internet Lahmes Internet: Darf der Kunde die Kosten mindern?

Wenn eine Mietwohnung Mängel hat, darf der Mieter die Miete kürzen. Wie ist das bei Internetkommunikation? Ein Gesetzentwurf sieht Ähnliches vor.

In Berlin plant man ein "Recht auf schnelles Internet", das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, wie das Online-Magazin Spiegel berichtet. Es könnte dann wie bei einem Wohnungsmietvertrag laufen: Hat der eigene Anschluss Mängel, soll der Kunde seine monatliche Rechnung kürzen dürfen.

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Alte Idee, neu aufgefrischt

Schon Ende Mai 2016 hatten die Grünen im Bundestag einen ähnlichen Vorschlag gemacht: Internetprovider sollten Bußgeld oder sogar Schadensersatz zahlen müssen, wenn ihre Kunden nicht mindestens 90 Prozent der gebuchten maximalen Internetgeschwindigkeit bekommen. Das wurde natürlich erst einmal abgelehnt, weil die Grünen in der Opposition sind. Zwei Jahre später hatte der Bundesrat eine ähnliche Idee und forderte die Bundesregierung zum Handeln auf. Jetzt könnte daraus vielleicht etwas werden.

Das Blog Netzpolitik.org veröffentlichte einen Entwurf des geplanten Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (Stand Mai) worin eine solche Regelung angedacht ist.

Darf der Kunde kürzen?

Demnach dürften die Kunden anteilig so viel Geld einbehalten, wie ihr Provider unterhalb der vertraglich vereinbarten Internetgeschwindigkeit bleibt. Wie ein technischer Laie das gerichtsfest beweisen soll, sagt der Entwurf nicht. Ein Beispiel: Wer einen Anschluss mit 200 MBit/s gebucht hat, aber nur 100 MBit/s bekommt, könnte 50 Prozent des monatlich fälligen Entgelts einbehalten. Besser ist die Alternative: Man darf seinen Vertrag kostenfrei kündigen.

Auf Mobilfunk bezogen würde das bedeuten: Keine oder schlechte Netzversorgung heißt Vertrag sofort kündbar. Das brächte wohl sicherlich Bewegung in den Netzausbau.

Bundesnetzagentur soll Netzbetreiber zum Ausbau "zwingen" können?

Natürlich gibt es schon im Entwurf jede Menge "Kleingedrucktes": Es muss sich um eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung" handeln, "die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus ermittelt" wurde. Zudem kann der Anbieter beweisen "dass er die Abweichungen nicht zu vertreten hat".

Der Entwurf sieht außerdem einen Anspruch auf "einen schnellen Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe" vor. Dazu soll die Bundesnetzagentur unterversorgte Gebiete herausfinden. Sollte genau dort kein Netzbetreiber von sich aus vorhaben, selbst auszubauen - soll die Netzagentur sich einen herauspicken und zum Ausbau verdonnern können.

Bezahlen müsste das die Branche selbst: Netzbetreiber müssten je nach Umsatz in einen gemeinsamen Topf einzahlen, aus dem der zu einem Ausbau verpflichtete Anbieter dann entschädigt wird. Ob dann auch automatisch bürokratische und örtliche Widerstände gegen den Ausbau ("kein Sendemast vor meiner Türe") überwunden werden können, steht in dem Entwurf nicht. Das geplante Gesetz muss noch Kabinett, Bundestag und Bundesrat passieren. Dabei könnte sich vieles wieder ändern.

Eine Einschätzung (von Henning Gajek)

Wer heute daheim einen Internet-Anschluss hat, verwendet gerne WLAN (per Funk) oder Power-Line (über die Stromleitung), um das Internet im ganzen Haus verteilen zu können. Beides ist nicht immer ideal. Wer sich wirklich einmal die Mühe macht, seinen PC direkt am Router (per LAN-Kabel!) anzuschließen und dann mit den über das wacklige WLAN erzielbaren Datenraten vergleicht, wird sich wundern: Aus flotten möglichen 50 MBit/s können plötzlich nur noch 1-2 MBit/s im Download werden. Da hilft das Reklamieren beim Anbieter natürlich wenig. Da muss im Haus entweder richtiges Kabel verlegt oder eine (Mesh-)Repeater-WLAN-Lösung installiert werden. PowerLine stört mehr andere Dienste, als es vernünftig funktioniert.

Lustig könnte das bei TV-Koaxkabel basierten Internet-Anschlüssen werden, die regelmäßig zur TV-Hauptsendezeit "wegbrechen". Da können die Anbieter schon gleich einkalkulieren, ob sie ihren Kunden lieber sofort ziehen lassen oder ihr Netz besser ausbauen.

Schick wäre es bei Mobilfunk: Hat der Kunde kein Netz in seiner Wohnung oder am Arbeitsplatz oder dort wo es ihm wichtig ist, könnte er sofort kündigen. Das könnte vielleicht den Netzausbau beschleunigen, wenn dabei auch die örtliche Bürokratie und die örtlichen Mobilfunkskeptiker "überzeugt" werden könnten.

Quelle; teltarif
 
Es wird sich nichts ändern, denn die Regierung weis selbst nicht mehr bescheid.
Milliarden sind verfügbar, aber ausbauen ist nicht erlaubt:
Alleine Wenn man auf diese Seite sich die PDFs anschaut.
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Dabei sieht man immer :

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Was die Kommune für 7 Jahre aussperrt, eine weitere Förderung zu beantragen.
Oder dieses:

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Ich verstehe den Sinn dabei nicht, 7 Jahre Förderungssperre.
In 7 Jahren ist das Internet total veraltet.
Wo ich wohne, darf der Bürgermeister keine Förderung beantragen, da wie noch in der Sperrfrist sind. Was für ein Bullshitt.
Mal hoffen, das es Ende des Jahre klappt, dann sind die 7 Jahre rum.
 
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Ich frage mich auf welcher physikalischen Grundlage diese Aussage basiert. Haben die Kabeltuner mittlerweile Rückkanäle? Es ist zwar richtig, dass jeder Tuner ein kleiner Störfaktor ist, aber das wird von den Hausverstärkern abgefangen bzw. terminiert. Und auch die Frequenzen, die für die Internetverbindung genutzt werden, sind weit genung von den DVB-Frequenzen entfernt. Von daher ist eine Drosselung der Geschwindigkeit nur auf eine erhöhte Nutzung der Internetanbindung zurückzuführen.

Zum Ausbau sage ich nur soviel: "Wenn es gewollt wäre, hätten wir schon lange eine potente Infrastruktur". Das Wieso und Warum kann jeder für sich selber in Erfahrung bringen.


MfG
 
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