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LABERTHREAD zum Thema: Umstellung der SAT-Verschlüsselung bei Sky (Geschlossen)

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Ok mach ich. N Tipp, welches Argument ich nennen soll? Ich dachte so an: meine Tochter ist auf den alten Receiver gelatscht und nun ist er Schrott.
 
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Warum wird hier ständig über Share-Lines geredet?

Bei Anbietern die eine v13 mit MOSC Hack haben laufen die Sender. Wurde doch eben auch nochmal auführlich erläutert wie das geht.
Es geht hier doch aber um lokale Karten. Und derzeit ist nichts bekannt dass die besagten Sender über die v14/v15 laufen.

Wenn es vereinzelt v14/v15 Karten gibt die gehen, könnte man das ja mal untersuchen. Ansonsten braucht sich doch keiner mehr zu melden dass es bei ihm hell oder dunkel ist.
Wenn es über Share dunkel ist, hat der Anbieter keine der Karten oder ihr habt en Config-Fehler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok mach ich. N Tipp, welches Argument ich nennen soll? Ich dachte so an: meine Tochter ist auf den alten Receiver gelatscht und nun ist er Schrott.
Halte denen ihre eigenen AGB vor die Nase:

1.1.1 ... Die Nutzung des Sky Programmangebotes ist dem Kunden ausschließlich über die von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgeräte (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt oder im Rahmen der von Sky zur Verfügung gestellten Apps– gestattet. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln und mit Kopierschutzverfahren und Watermarking zu versehen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems oder Kopierschutzverfahrens...

1.3 CI Plus-Modul
1.3.1 Soweit vorrätig, kann der Kunde statt des unter Ziffer 1.2.3 genannten Leih-Receivers während der Dauer seines Abonnementvertrages von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements ein CI Plus-Modul leihen. Die Ziffern 1.2.4 und 1.2.5 gelten entsprechend.

1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus-Modul geeignet ist, die Sendesignale von Sky zu entschlüsseln. Sky bietet keine Gewähr, dass die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul in Verbindung mit einem vom Kunden bereit gestellten Endgerät (TV, Display, etc.) vollständig empfangen oder vollumfänglich genutzt werden können. Soweit der Kunde die Sky Programminhalte über das von ihm bereitgestellte Endgerät nicht empfangen oder vollumfänglich nutzen kann, berechtigt ihn das nicht zu einer Kündigung des Abonnementvertrages.
 

Und ? Können die Spezies hier mit solchen Informationen etwas anfangen bzw. finden sie das glaubwürdig ?
Wenn ja, wie könnte man ansetzen - also technisch ? Oder ist das nur was für die "Oberspezies"?
Als Besitzer einer V13 (mindestens 5 Jahre alt, denke ich) kam da ein kurzes Augenblitzen.....
 
Für alle Schwarzmaler mal ein Bild :smile:
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
1.3 CI Plus-Modul
1.3.1 Soweit vorrätig, kann der Kunde statt des unter Ziffer 1.2.3 genannten Leih-Receivers während der Dauer seines Abonnementvertrages von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements ein CI Plus-Modul leihen.
wenn er das macht, sagen die : nicht vorrätig
 
wenn er das macht, sagen die : nicht vorrätig :smiley:
Das ist aber auch die einzige Hintertür, die sich Sky in seinen AGB bzgl. des Moduls frei gehalten hat :grin:
Aber wenn du den Mitarbeitern am Telefon mit ihren eigenen AGB kommst, dann werden garantiert 99 von 100 Mitarbeiter ins Schwimmen geraten und die doch das Modul zuschicken.
 
kein Freezer , Bildüberblendung :smirk:

wollte nur mal beruhigend eingreifen.

es wird weiter gehen !!!!
 
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