MarcBush
Power Elite User
AW: Laberthread Sky V14 Pairing
Klar sind sowieso erstmal die Geräte zugelassen, die bei Vertragsschluss irgendwo ausdrücklich von Sky benannt wurden. Auf der Homepage oder im Flyer oder Sky-Zertifkat... Da kann Sky die "Zulassung" mit einer angemessenen Frist (12 Monate z.B.) auch widerrufen, aber verbindlich für Kunden, Handel und Hersteller. Ist beim HD1000 noch nicht so erfolgt.
Sky kann auch bestimmte Geräte VOR Vertragsschluss verbieten, per Rundmail an alle Kunden, in der Bestellmaske, in den AGB. Ist aber nirgendwo etwas verbindlich formuliert. In FAQ kann nichts verbindlich gegen den Kunden formuliert sein, auf das Sky sich berufen könnte, denn der Kunde hat es ja vielleicht nicht gelesen? Muss man auch nicht lesen, Vertrag und AGB aber schon (wenn bei Vdertragsschluss eingebunden).
In FAQ stand bis 10/2014: Alphacrypt-Modul mit nicht-zertifizierten Receivern sind eine Alternative zum Empfang, doch der Leihreceiver wird als "Tipp" empfohlen, weil der mehr Support bei Defekt erhält. Also war das AC nicht untersagt (wenn der Kunde sagt, er hatte es dort gelesen unter sky.de), somit auch beliebige Receiver erlaubt, die mit CI arbeiten. Mittlerweile ist diese Alternative nicht mehr ausdrücklich benannt, aber bei vielen läuft der Vertrag ja noch, dann gilt diese Zusage weiterhin (Bestandsschutz).
Außerdem kann ein Gerät zugelassen sein (Zulassung einer privaten Firma heißt Zustimmung zur Nutzung durch den Kunden), wenn Sky bei Vertragsschluss dem Kunden sein OKAY gibt. In den AGB verzichtete Sky auf bestimmte Vorgaben (Modelle/Hersteller/technische Vorgaben/Zertikate). Der Kunde ist also frei in der Wahl des Geräts.
(Nach § 305 b BGB gilt sowieso die Zusage bei Vertragsschluss mehr als irgendwelche AGB - Vorrang der Individualabrede).
Es gibt aber auch Geräte, die möglicherweise aus anderen Gründen als den AGB unzulässig sein könnten, weil sie nur mit grauer oder illegaler Software aus obskuren Internet-Quellen funktionieren. Da muss man also differenzieren. Man kann nicht unbedingt unterstellen, Sky wolle auch an sich unzulässige Software für die Entschlüsselung seiner Programme zulassen wollen. Doch gibt es auch alternative Geräte ohne erkennbar unzulässige Software: Ferguson-Receiver, das Supercam-Modul z.B. Und sowieso der HD1000, das Vodafone TV Center für die V14, Alphacrypt-Modul für Nagravision...
Also: auf Linuxreceiver mit Softcam würde ich nicht verweisen, auf das klassische Alphacrypt darf man aber sich beziehen - zusammen mit Technisat/Kathrein/Panasonic/Samsung-Receiver usw.
Wenn Sky nun die Verschlüsselung wechselt, muss dies nach AGB zumutbar sein und darf nicht zu Programmausfall führen (1.5.1).
Sky darf dabei die Smartcards austauschen und die entliehenen Receiver (1.5.2 der AGB). Daran hält sich Sky nicht! Eine Pflicht zum Leihgerät ist nirgendwo ableitbar. Pairing kann nur mit dem Receiver erfolgen, den der Kunde tatsächlich vereinbart hat/nutzt! Wenn Sky keine Daten über das Kundengerät hat, muss Sky dies beim Kunden erfragen. Eine Pflicht, dies mitzuteilen, ergeben die AGB nicht (vgl. 2.1.8 Mitwirkungspflichten).
Hat dann der Kunde ein Gerät, das nicht gepairt werden kann, Technisat oder HD1000, dann kann eben nicht gepairt werden, da ist Sky selbst schuld, diese Geräte zuvor zum Vertrag zuzulassen. Muss Sky warten, bis bei Vertragsverlängerung jeder Kunde zum Leihgerät gezwungen wird durch passende AGB. Macht Sky bisher aber auch nicht! In neuen AGB steht keine Pflicht, ein bestimmtes Gerät oder einen Leihreceiver zu nutzen.
Alles aktuell vor Gericht, demnächst wissen wir mehr, wie Sky und das Gericht es sehen.
Ich sage: Wenn Sky Verträge abschließt, ohne sich für das Gerät des Kunden zu interessieren, ohne nach Modell oder Seriennummer zu fragen, hat Sky JEDEM Receiver/Modul zugestimmt, außer erkennbar illegalen Geräten, die nur mit manipulierter Software aus Togo funktionieren. Aber auch das ist umstritten, denn Sky-Rechte werden nicht verletzt, solange der Kunde sein Abo zahlt und kein CS betreibt.
Also, deinen bisherigen beiträgen zufolge scheinst du dich mit der gesetzeslage mal auszukennen.
Meine Dreambox hat auch eine Seriennummer und kann NDS V14 lesen, nur aus der Theorie, die müssten die ja dann auch akzeptieren müssen, wenn ich es r4echtlich darauf anlegen würde, immerhin steht ja nirgends was von einer notwendigen Zertifizierung
Klar sind sowieso erstmal die Geräte zugelassen, die bei Vertragsschluss irgendwo ausdrücklich von Sky benannt wurden. Auf der Homepage oder im Flyer oder Sky-Zertifkat... Da kann Sky die "Zulassung" mit einer angemessenen Frist (12 Monate z.B.) auch widerrufen, aber verbindlich für Kunden, Handel und Hersteller. Ist beim HD1000 noch nicht so erfolgt.
Sky kann auch bestimmte Geräte VOR Vertragsschluss verbieten, per Rundmail an alle Kunden, in der Bestellmaske, in den AGB. Ist aber nirgendwo etwas verbindlich formuliert. In FAQ kann nichts verbindlich gegen den Kunden formuliert sein, auf das Sky sich berufen könnte, denn der Kunde hat es ja vielleicht nicht gelesen? Muss man auch nicht lesen, Vertrag und AGB aber schon (wenn bei Vdertragsschluss eingebunden).
In FAQ stand bis 10/2014: Alphacrypt-Modul mit nicht-zertifizierten Receivern sind eine Alternative zum Empfang, doch der Leihreceiver wird als "Tipp" empfohlen, weil der mehr Support bei Defekt erhält. Also war das AC nicht untersagt (wenn der Kunde sagt, er hatte es dort gelesen unter sky.de), somit auch beliebige Receiver erlaubt, die mit CI arbeiten. Mittlerweile ist diese Alternative nicht mehr ausdrücklich benannt, aber bei vielen läuft der Vertrag ja noch, dann gilt diese Zusage weiterhin (Bestandsschutz).
Außerdem kann ein Gerät zugelassen sein (Zulassung einer privaten Firma heißt Zustimmung zur Nutzung durch den Kunden), wenn Sky bei Vertragsschluss dem Kunden sein OKAY gibt. In den AGB verzichtete Sky auf bestimmte Vorgaben (Modelle/Hersteller/technische Vorgaben/Zertikate). Der Kunde ist also frei in der Wahl des Geräts.
(Nach § 305 b BGB gilt sowieso die Zusage bei Vertragsschluss mehr als irgendwelche AGB - Vorrang der Individualabrede).
Es gibt aber auch Geräte, die möglicherweise aus anderen Gründen als den AGB unzulässig sein könnten, weil sie nur mit grauer oder illegaler Software aus obskuren Internet-Quellen funktionieren. Da muss man also differenzieren. Man kann nicht unbedingt unterstellen, Sky wolle auch an sich unzulässige Software für die Entschlüsselung seiner Programme zulassen wollen. Doch gibt es auch alternative Geräte ohne erkennbar unzulässige Software: Ferguson-Receiver, das Supercam-Modul z.B. Und sowieso der HD1000, das Vodafone TV Center für die V14, Alphacrypt-Modul für Nagravision...
Also: auf Linuxreceiver mit Softcam würde ich nicht verweisen, auf das klassische Alphacrypt darf man aber sich beziehen - zusammen mit Technisat/Kathrein/Panasonic/Samsung-Receiver usw.
Wenn Sky nun die Verschlüsselung wechselt, muss dies nach AGB zumutbar sein und darf nicht zu Programmausfall führen (1.5.1).
Sky darf dabei die Smartcards austauschen und die entliehenen Receiver (1.5.2 der AGB). Daran hält sich Sky nicht! Eine Pflicht zum Leihgerät ist nirgendwo ableitbar. Pairing kann nur mit dem Receiver erfolgen, den der Kunde tatsächlich vereinbart hat/nutzt! Wenn Sky keine Daten über das Kundengerät hat, muss Sky dies beim Kunden erfragen. Eine Pflicht, dies mitzuteilen, ergeben die AGB nicht (vgl. 2.1.8 Mitwirkungspflichten).
Hat dann der Kunde ein Gerät, das nicht gepairt werden kann, Technisat oder HD1000, dann kann eben nicht gepairt werden, da ist Sky selbst schuld, diese Geräte zuvor zum Vertrag zuzulassen. Muss Sky warten, bis bei Vertragsverlängerung jeder Kunde zum Leihgerät gezwungen wird durch passende AGB. Macht Sky bisher aber auch nicht! In neuen AGB steht keine Pflicht, ein bestimmtes Gerät oder einen Leihreceiver zu nutzen.
Alles aktuell vor Gericht, demnächst wissen wir mehr, wie Sky und das Gericht es sehen.
Ich sage: Wenn Sky Verträge abschließt, ohne sich für das Gerät des Kunden zu interessieren, ohne nach Modell oder Seriennummer zu fragen, hat Sky JEDEM Receiver/Modul zugestimmt, außer erkennbar illegalen Geräten, die nur mit manipulierter Software aus Togo funktionieren. Aber auch das ist umstritten, denn Sky-Rechte werden nicht verletzt, solange der Kunde sein Abo zahlt und kein CS betreibt.
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