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Laberthread Sky V14 Pairing

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@DVB-T2 HD
Du kannst es nicht lassen. Erst nachdenken bitte.
Wenn man am 01.05.2017 fristlos kündigt, wegen Preisanpassung um 3 EUR oder fehlender Freischaltung der V14 für den eigenen HD1000, dann Sky diese fristlose Kündigung nicht anerkennt, aber das Gericht dann nach 9 Wochen dem Kunden Recht gibt, dass die fristlose Kündigung berechtigt war, was ist dann?
Richtig, man bekommt sein Geld seit 01.05.2017 wieder erstattet. Vollkommen egal, ob man in der Zwischenzeit Sky genutzt hat. Logisch, oder??

Wenn man Leihgerät besaß und wegen Preiserhöhung zu Recht fristlos kündigte, gibt es das Geld zurück. Obwohl man weiter gucken konnte. Dass Sky die V14 nicht abschaltete trotz fristloser Kündigung, ist doch nicht Problem des Kunden. Der Kunde bat sogar um einen Retourschein, aber Sky wollte nicht reagieren.

Und wenn der Kunde kein Leihgerät besitzt, gilt etwas anderes? Dann muss er bezahlen?
Soll er dann sagen: "Okay, konnte wegen der Abschaltung der V14 nicht mehr gucken, 3 Monate zu 50 EUR, aber ich kaufte nach einem Monat ein AC und konnte doch gucken. Daher bitte ich um Ersatz von 50 EUR für den ersten Monat und von 69 EUR für das AC, also bekomme ich von den gezahlten 150 EUR als Ersatz dann bitte 119 EUR zurück!" Ist das richtig???

Sky muss den Vertrag erfüllen. Fertig.
DVB-T2, meinst du nicht, es wird langsam Zeit zum Überdenken, welche Tipps und Meinungen du so vergibst?
Sky muss Schadenersatz leisten, wenn der Bildschirm dunkel ist. Kostenfreies Leih-Ersatzgerät können viele User nicht nutzen, weil keine zweite SAT-Leitung und keine CI+Schnittstelle. Sky stellt dieses Leihgerät aber auch nicht kostenfrei zur Verfügung, will mindestens 12,90 EUR Versandkosten rechtswidrig kassieren.
Also Schadenersatz ist zu leisten. Ob der Kunde dann ein AC sich besorgt irgendwann, das ist zweite Frage.
Mit dem HD 1000 hat er die NDS-Lizenz bezahlt. Er nutzt eine bezahlte V14. Wo ist also das Problem? Ein zugelassenes (sogar aktuell sky-zertifiziertes) Gerät HD1000 möchte er weiterhin nutzen. Sky schaltet speziell seine V14 dafür tot. Und nun? Ich sehe rechtlich kein Problem, solange das AC im HD1000 zu nutzen.

Die Entschlüsslung von Sky erfolgt legal über die bezahlte V14. Das Pairing mit einem nicht vereinbarten, nicht kostenfrei zur Verfügung gestellten Leihgerät wird umgangen, um ein legales, zertifiziertes und lizensiertes Gerät zu nutzen. Und?

EDIT
Wie wäre es denn, wenn ich einen Original-Receiver von Sky solange nutze, der aus der Weihnachtslotterie stammt? Ich borge ihn mir für 100 EUR vom Kumpel, vermeide aber Haftung und vertragliche Bindung. Bekomme ich die 100 EUR wieder von Sky? Was ist, wenn ich solange die V14 von Oma nutze, weil die derzeit leider im Krankenhaus ist? Also alles schnurks, Gericht muss entscheiden, ob der HD1000 im laufenden Vertrag einfach abgeschaltet werden darf oder erst zum Laufzeitende, während man weiterhin so neu bestellen kann, das ist alles.
 
Zuletzt bearbeitet:
Könten nicht mal Negative Likes eingeführt werden bitte...hier giebt es speziell einen Unser D......dem ich gerne so bewerten würde!!!
 
Bei ist es seit 2 Tagen auch Dunkel.
Komischerweise sieht mein Payload gut aus.
Kann mir jemand dazu was sagen?
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo...

da vor zwei Tagen meine Karte dunkel wurde, habe ich mich (leider zuspät- ich weiss) mit dem Thema beschäftigt.
Nach längerem einlesen in die Thematik habe ich nun herausgefunden, das meine Karte gepairt ist

Payload: 0F 06 00 10 00 00 00 08.

Ist da mit OSCAm noch was machbar, oder war es das jetzt?
Hab von dem Advinator gelesen, werde aber nicht so ganz schlau daraus, ob ich dadurch das paring rückgängig machen kann.

Vielen Dank und beste Grüße
 
Wenn Vertrag mit Sky-Leihgerät vereinbart wurde, dann dieses nutzen oder besser Alphacrypt 2.2 (ohne Garantie auf Dauerfunktion), ohne CS.
 
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