AGB 1.4.4
Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird. Falls der Kunde die Seriennummer seines Empfangsgeräts auf Anfrage von Sky nicht innerhalb einer angemessenen Frist mitteilt, ist Sky berechtigt seine Leistung zurückzubehalten.
Also keine Panik, sky kann nicht einfach so eine Karte unbrauchbar machen, sondern muss erst einmal den Kunden fragen, welche Hardware er momentan nutzt. Kann ja sein, dass der eine eigene Reciever letzte Woche defekt war und ein neues Gerät gekauft werden musste. Und Sky fordert ja nirgendwo diese Info.
Sky darf nach AGB nicht einfach abschalten. Dies erlauben auch nicht die Gerichte. Wer länger als 12 Tage ohne Bild ist (oder Pairing-EMM loggt), sollte schon mal per Mail sky fristlos kündigen. Dann kann man später für diese Zeit sein Geld zurückfordern.
Und dann mit Musterklage gegen an gehen, ein Sky-Modul zu Vertragsbeginn gleich zu leihen ist so teuer wie die Gerichtskosten...
Und natürlich nicht mit Sky telefonieren....