@Teoha
"Manipulation des Rechtssystems"? Sky fragt bei Vertragsschluss, welche Hardware man verwenden möchte, Leihgerät oder eigenes. Bis heute so in AGB oder Bestellmaske.
So kommt der Vertrag zustande. Hat ja nur kurze Laufzeit. Wenn es Sky nicht passt, können die ja zum Laufzeitende ordentlich kündigen. Aber einfach im laufenden Vertrag Leihgerät aufzwingen ist nach allen Urteilen unzulässig. Das haben Richter so entschieden, die die Argumente von Sky gründlich prüften.
Wenn ich Hotelzimmer bestelle und gefragt werde, mit Seeblick oder Richtung Parkplatz, dann Miete ich bestimmtes Zimmer. Wenn ich eintreffe und sehe nur parkende VW oder BMW, dann ist das nicht in Ordnung. Habe ich nichts vereinbart, kann das Hotel mir Zimmer zuweisen, aber was man vertraglich vereinbarte, muss man auch einhalten. Auch Sky.
Für die nächste Buchung sollte das Hotel dann schlauer sein, Sky aber lockt weiter mit Zusage des Blicks auf die Bikini...
Warten wir ab, wie sich Sky weiter positioniert. Erste Schritte zu einer Art Pairing 2 ( also unabhängig von Signalen an die Smartcard) versucht Sky ja mit Sky1 und SkyUHD....