AW: Laberthread Sky V14 Pairing
@ Derek Buegel
Um es einfach zu machen:
Nimm das Beispiel Mobilfunkvertrag. Du bindest Dich 24 Monate an Mobilfunkanbieter, bekommst SIM-Karte mit Flatrates für 30 EUR monatlich. Bei Vertragsschluss wird gefragt, ob Du ein Vertragshandy haben willst (mit oder ohne SIM-Lock) oder nur die SIM-Karte. Kunde will unbedingt sein
iPhone nutzen, kauft dies für 500 EUR.
Nach 4 Monaten geht die SIM-Karte nicht mehr, Kunde soll Leih-Handy vom Mobilfunkanbieter nutzen. Ohne Whatsapp, mit 2 MB-Kamera, Ladekabel kann für 48 EUR nur beim Anbieter geordert werden (einmalige Servicegebühr).
Okay, was sagst du dann? Leih-Handy ist ja kostenlos?
Tatsächlich ist es übrigens so, dass der Kunde vorher einen eigenen Festplattenreceiver mit 3 TB mit Zustimmung von Sky sich kaufte und für Sky nutzte, jetzt aber soll er ein Sky-Gerät nutzen. Für den Sky-Festplattenreceiver soll er für die (kurze) Restlaufzeit 248 EUR Servicegebühr zahlen, für effektiv 1 TB Speicherkapazität. Und bei Vertragende muss er die Festplatte zurücksenden, mit allen Aufnahmen von Sky und arte HD, kann sie nicht archivieren, obwohl arte dies den Kunden erlaubt.
Verträge sind einzuhalten. Bei Vertragsschluss wird in der Bestellmaske vom Kunden entschieden, welche Pakete, welche Preise, welche Laufzeit und welche Empfangsgeräte genutzt werden. Daran sind beide Seiten für die Laufzeit gebunden. So einfach ist das.
Am 26.01. geht es bei Gericht weiter, warten wir ab...