AW: Laberthread Sky V14 Pairing
Nochmals:
Mein Hinweis Abo mit HD1000 läuft wie folgt (und ist damit nicht für alle User passend):
Man will neues Abo online abschließen, zu den dortigen Preisen. Und hat schon ein für V14 irgendwie geeignetes Gerät/Modul.
Also Seriennummer eines HD1000 angeben und Abo "Nutze eigenen Receiver" bestellen. Solo V14 kommt und wird problemlos freigeschaltet. Die V14 kann in jeder passenden Hardware erst einmal freigeschaltet werden (HD1000 oder freies Modul wie AC O4A oder Supercam, Unicam, Deltacam usw. oder Linuxreceiver usw.).
Dann blocken der EMM. Karte V14 ist für 6 Wochen freigeschaltet. Man hat einen Smartcard-Only-Vertrag. Leihgerät ist nicht vereinbart.
(Wie der erste Aktivierer aussieht, gut oder böse, weiß ich nicht.)
Wenn ein Leihgerät zugesandt wird, Paket einfach nicht annehmen! Mail an Sky: "Nutze eigenes zertifiziertes Sky-Gerät für V14, NDS, HD, wie bei Vertragsschluss im Oktober 2015 ausdrücklich vereinbart, und lehne weitere Leihverträge und weitere Kosten ab. Ich werde Ihr Leihgerät nicht annehmen."
Sollte bei Verlängerung Sky die V14 trotzdem (wahrscheinlich) abschalten/pairen, dann Mail an Sky: "Bitte senden Sie mir - unter Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung - ein Sky-Modul (oder Sky-Leih-Festplattenreceiver) ohne Servicegebühr zu. Haftung für vertragswidrig aufgezwungene Leihgeräte lehne ich ab, eine gerichtliche Prüfung werde ich veranlassen, wenn Sie meine V14 nicht innerhalb von 72 Stunden wieder für meinen HD1000 freischalten!"
Dann hat man nach kurzer Pause wieder Bild, kann erst einmal mit dem Sky-Modul und einem eigenen SAT-TV/-Receiver mit CI+Slot weiter gucken. Mit dem passenden Linuxreceiver (sogar auch mit CI-Slot) und dem Sky-Modul auch mit weniger Restriktionen (Jugendschutz-PIN/Aufnahme).
Dann dem entsprechenden User eine PN senden, nach Telefonat wird er die Klage gegen Sky (Vordruck vorhanden) einreichen. Wie die Rechtslage tatsächlich ist, wird derzeit ja gerade von mehreren Gerichten entschieden. Gerichtskosten sind zweistellig.
Alternative: Neukunde bucht mit Leihmodul das Abo, zahlt für das Modul einmalig 69 EUR Servicegebühr, also selbe Kosten wie im vorher geschilderten Beispiel, nur dass hier kein Gerichtsverfahren läuft, man nicht 6 Wochen den eigenen Receiver nutzen konnte.
Man spart durch mein Beispiel also in jedem Fall 69 EUR für das Sky-Modul als Neukunde, auch wenn man später keine rechtlichen Schritte vornehmen will. 69 EUR gespart!
Jetzt sollte man erst einmal die Stellungnahme von Sky abwarten, einen ersten Gerichtstermin am 17.11. gibt es ebenso. Sky ist bisher immer in der Defensive, da müssen wir nicht vorher den Kopf in den Sand stecken. Verträge sind zu erfüllen, wir sind in einem Rechtsstaat.