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Laberthread Sky V14 Pairing

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AW: Laberthread Sky V14 Pairing


Klar sind sowieso erstmal die Geräte zugelassen, die bei Vertragsschluss irgendwo ausdrücklich von Sky benannt wurden. Auf der Homepage oder im Flyer oder Sky-Zertifkat... Da kann Sky die "Zulassung" mit einer angemessenen Frist (12 Monate z.B.) auch widerrufen, aber verbindlich für Kunden, Handel und Hersteller. Ist beim HD1000 noch nicht so erfolgt.

Sky kann auch bestimmte Geräte VOR Vertragsschluss verbieten, per Rundmail an alle Kunden, in der Bestellmaske, in den AGB. Ist aber nirgendwo etwas verbindlich formuliert. In FAQ kann nichts verbindlich gegen den Kunden formuliert sein, auf das Sky sich berufen könnte, denn der Kunde hat es ja vielleicht nicht gelesen? Muss man auch nicht lesen, Vertrag und AGB aber schon (wenn bei Vdertragsschluss eingebunden).

In FAQ stand bis 10/2014: Alphacrypt-Modul mit nicht-zertifizierten Receivern sind eine Alternative zum Empfang, doch der Leihreceiver wird als "Tipp" empfohlen, weil der mehr Support bei Defekt erhält. Also war das AC nicht untersagt (wenn der Kunde sagt, er hatte es dort gelesen unter sky.de), somit auch beliebige Receiver erlaubt, die mit CI arbeiten. Mittlerweile ist diese Alternative nicht mehr ausdrücklich benannt, aber bei vielen läuft der Vertrag ja noch, dann gilt diese Zusage weiterhin (Bestandsschutz).

Außerdem kann ein Gerät zugelassen sein (Zulassung einer privaten Firma heißt Zustimmung zur Nutzung durch den Kunden), wenn Sky bei Vertragsschluss dem Kunden sein OKAY gibt. In den AGB verzichtete Sky auf bestimmte Vorgaben (Modelle/Hersteller/technische Vorgaben/Zertikate). Der Kunde ist also frei in der Wahl des Geräts.
(Nach § 305 b BGB gilt sowieso die Zusage bei Vertragsschluss mehr als irgendwelche AGB - Vorrang der Individualabrede).

Es gibt aber auch Geräte, die möglicherweise aus anderen Gründen als den AGB unzulässig sein könnten, weil sie nur mit grauer oder illegaler Software aus obskuren Internet-Quellen funktionieren. Da muss man also differenzieren. Man kann nicht unbedingt unterstellen, Sky wolle auch an sich unzulässige Software für die Entschlüsselung seiner Programme zulassen wollen. Doch gibt es auch alternative Geräte ohne erkennbar unzulässige Software: Ferguson-Receiver, das Supercam-Modul z.B. Und sowieso der HD1000, das Vodafone TV Center für die V14, Alphacrypt-Modul für Nagravision...

Also: auf Linuxreceiver mit Softcam würde ich nicht verweisen, auf das klassische Alphacrypt darf man aber sich beziehen - zusammen mit Technisat/Kathrein/Panasonic/Samsung-Receiver usw.

Wenn Sky nun die Verschlüsselung wechselt, muss dies nach AGB zumutbar sein und darf nicht zu Programmausfall führen (1.5.1).
Sky darf dabei die Smartcards austauschen und die entliehenen Receiver (1.5.2 der AGB). Daran hält sich Sky nicht! Eine Pflicht zum Leihgerät ist nirgendwo ableitbar. Pairing kann nur mit dem Receiver erfolgen, den der Kunde tatsächlich vereinbart hat/nutzt! Wenn Sky keine Daten über das Kundengerät hat, muss Sky dies beim Kunden erfragen. Eine Pflicht, dies mitzuteilen, ergeben die AGB nicht (vgl. 2.1.8 Mitwirkungspflichten).

Hat dann der Kunde ein Gerät, das nicht gepairt werden kann, Technisat oder HD1000, dann kann eben nicht gepairt werden, da ist Sky selbst schuld, diese Geräte zuvor zum Vertrag zuzulassen. Muss Sky warten, bis bei Vertragsverlängerung jeder Kunde zum Leihgerät gezwungen wird durch passende AGB. Macht Sky bisher aber auch nicht! In neuen AGB steht keine Pflicht, ein bestimmtes Gerät oder einen Leihreceiver zu nutzen.

Alles aktuell vor Gericht, demnächst wissen wir mehr, wie Sky und das Gericht es sehen.

Ich sage: Wenn Sky Verträge abschließt, ohne sich für das Gerät des Kunden zu interessieren, ohne nach Modell oder Seriennummer zu fragen, hat Sky JEDEM Receiver/Modul zugestimmt, außer erkennbar illegalen Geräten, die nur mit manipulierter Software aus Togo funktionieren. Aber auch das ist umstritten, denn Sky-Rechte werden nicht verletzt, solange der Kunde sein Abo zahlt und kein CS betreibt.
 
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AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Hallo zur S02 würd ich auch gerne was sagen, vor 2 Monaten hat sky mir ein Paket geschickt v14 und Reci hab ich abgelehnt. vor paar Tagen hat sky meine S02 abgeschaltet. daraufhin hab ich bei sky angerufen,hab der Dame gesagt sky geht nicht mehr und ich kann mich im kundencenter nicht mehr einloggen. Daraufhin meinte die Dame sie weiß auch nicht wieso meine S02 nicht mehr läuft, aber sie schickt gleich ein freischalte Signal und dann müsste alles wieder gehen, und siehe da 2 Minuten später ging meine s02 wieder und laut oscam läuft sie bis Mitte Dezember.

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
 
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Nächste Woche wirst du das Paket wieder bekommen und Ende des Jahres sitzt du mit der S02 eh im dunkeln.
PS: Die Dame wusste ganz genau was los ist, hatte aber keine Lust zu diskutieren.

-supraracer
 
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Irgendwie kommt es mir so vor, als würden viele hier denken, SKY sei ein Anbieter einer Entschlüsselungssoftware und dürfte deshalb nicht vorschreiben, welche Hardware man verwendet. Das ist aber nicht so! SKY ist Diensteanbieter, SKY bieten Sender und Content und Services (wie das Aufzeichnen). Dabei ist es natürlich SKY überlassen, wie der Dienst für die Kunden sichergestellt wird.

Dagegen zu klagen ist doch völlig aussichtslos. Das ist so als würde ich mir ein Flugticket kaufen und dann gegen Lufthansa klagen, weil sie nicht den A380 eingesetzt haben, obwohl ich den viel besser finde als die anderen Flugzeuge.
 
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Vorallem auch völlig schwachsinnig, dann hätte auch Vodafone seinen Routerzwang beibehalten dürfen usw. Schließlich ist das auch ein Dienstanbieter.
Es gibt fürsowas Gott sei Dank klare Regeln in Deutschland. Solange das seitens Sky nicht klar geregelt ist, mit welcher Hardware man den Empfang sicherstellt, können die nicht treiben was die wollen. Und selbst wenn kann auch das immernoch vom Richter gekippt werden. Immerhin ist das ein Eingriff in die freie Marktwirtschaft und benachteiligt auch andere Hersteller.
Wir werden mehr dazu wissen, sobald es Urteile gibt. Das was da entschieden wird ist dann gesetzt und die Chancen stehen in Deutschland häufig sehr gut für die Verbraucher, vorallem im Bezug auf die aktuellen AGB von Sky, die schwammig sind von Anfang bis Ende
 
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Chicura hat ja nicht vollkommen Unrecht, Sky ist als Privatunternehmen frei in der Gestaltung seiner Verträge. Telemediengesetz, TKG, Kartellbehörden usw. reden dabei mit, um Monopolstrukturen zu vermeiden (oder dies zumindest zu versuchen). Auch muss der Sky-Receiver bestimmte Vorgaben des gesetzgebers beachten, so alle Free-TV-Sender des selben Übertragungswegs ohne Diskriminierung abbilden, muss eine Favoritenliste haben (oder freie Sortierung der Hauptliste) usw.
Aber wenn Sky dann einen Vertrag online mit eigenem Receiver anbietet, dann ist dies ein gültiger Vertrag und muss beidseitig beachtet werden. Dies hat gegen premiere schon der BGH vor Jahren entschieden. Az. reiche ich an dieser Stelle später nach.
Der Kunde bezahlt 500 EUR bei Vertragsschluss für eigenen Receiver, erhält solo V14, und vier Wochen später sagt Sky "Pech gehabt"? Nö, so einfach ist das nicht.
Sky hat mir einen Vertrag angeboten mit meinem HD1000, vor einer Woche, für 24 Monate. Dieser Vertrag sollte eingehalten werden. Wenn Sky ab 2016 nur noch Verträge mit Leihgerät anbietet, darf Sky dies sicher (zusammen mit dem Sky-Modul als Alternative). Sky muss aber Verträge mit Kundenreceiver grundsätzlich erfüllen. In großer Unternehmensnot auch davon abweichen und Sonderkündigung anbieten.
Ob solche Not besteht, muss Sky dem Gericht erklären, darauf warten viele. Da Neukunden jedoch kein Leihgerät nutzen müssen, dürfte dies für Bestandskunden auch nicht nachträglich durchsetzbar sein im laufenden Vertrag. Muss man noch bisschen abwarten, wer Recht bekommt.


BGH 27.11.2007 Az. III ZR 247/06

Recht zur außerordentlichen Kündigung setzt jedoch stets voraus, dass besondere Umstände vorliegen, die so erheblich sind, dass dem Kündigenden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist und er demgemäß die eigentlich geschuldete Vertragstreue hintanstellen darf. Nur in einem solchen Fall verdient das Vertrauen der Gegenseite auf den Bestandsschutz, der bei Dauerschuldverhältnissen zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung gehört (BGHZ 112, 279, 285 m.w.N.), keine Beachtung. Eine auch durch die beanstandete Klausel vorgenommene Ausweitung der außerordentlichen Kündigung auf Gründe, die noch innerhalb der Zumutbarkeitsgrenze liegen, ist mit diesem Grundgedanken nicht vereinbar (vgl. BGH, Urteile vom 27. März 1991 IV ZR 130/90 NJW 1991, 1828, 1829 unter II. 2. a); vom 20. Mai 2003 KZR 19/02 WM 2004, 144, 149 unter C. II. 2. a); Wolf aaO § 10 Nr. 3 Rn. 10). Schützenswerte Interessen der Beklagten für eine so weitreichende Abweichung von der gesetzlichen Kündigungsbefugnis aus wichtigem Grund sind weder von der Revision aufgezeigt worden noch sonst ersichtlich. Zudem berücksichtigt die weite Kündigungsklausel nicht, dass den Abonnenten, die gemäß Nummer 1.4 einen von der Beklagten zugelassenen Digitalreceiver kaufen oder mieten müssen, im Vertrauen auf eine längerfristige Vertragsbeziehung erhebliche Kosten für den Empfang des Bezahlfernsehens entstehen. Nach Nummer 6.5 Satz 2 könnte die Beklagte schon kurz nach Vertragsbeginn den Vertrag fristlos beenden, ohne dass sich die Aufwendungen des Abonnenten durch eine angemessene Vertragsdauer amortisiert hätten.
 
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Ja, der HD1000 bildet hier auch sicherlich eine Ausnahme, da SKY ja mal der Nutzung zugestimmt hat. Ich meinte mehr die Besitzer anderer Linux-Receiver.
 
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Eine Karte die im HD1000 läuft tut das auch in "anderer Linux-Receiver". ;-)

-supraracer
 
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Den HD1000 kann man nicht paaren.

-supraracer
 
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supra wenn man karte im humax 1000 freischalten kann
kann man sie auch in der box paaren
 
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Der HD1000 ist nicht pairing-fähig, damit wird die Karte auch nicht gepairt solange Sky nicht plötzlich einfach einen Leihreceiver hinterlegt.

-supraracer
 
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der hd1000 hab ich selber
und kann dir sagen das die die karte darin auch paaren
sowie freischalten
 
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