AW: Laberthread Sky V14 Pairing
Leute, nun keine Panik, nächste Woche kommt die Stellungnahme von Sky.
Sky verletzt ja derzeit seine eigenen AGB. So pairt man Kunden nicht mehr mit den Receivern in den Kundendaten, sondern mit virtuellen Receivern, die der Kunde gar nicht hat, nie besaß. Das ist also ein Abschalten der V14 und quasi Nötigung, den Leihreceiver selbst zu erbitten. Dies verstößt gegen 1.4.4 der AGB und erst Recht gegen 1.5.2 sowie 2.1.1.
Ich hab nur einen User eines anderen Fachforums zitiert, dessen Meinung wiedergegeben.
"Für mich siehts so, als wenn am 24.09. der Schalter umgelegt wurde."
So nervös einige hier?
17.11.2015 ist Termin bei Gericht, der Richter lädt Sky ja nicht ohne Grund nach Norddeutschland ein, oder?
Was soll Unsinn sein? Wenn Sky die wesentlichen Bedingungen eines laufenden Vertrags ändert, hat der Kunde zumindest ein Sonderkündigungsrecht, denn nicht jeder hat viel Geld, um sich für 248 EUR eine Sky-Festplatte zu leihen oder seine Drehanlage für den Sky-Receiver umzubauen. Also warten wir ab, was Sky schriftlich nächste Woche formuliert zum Thema Pairing.
Mit dem Sky-Receiver kann man ja nicht einmal mehr auf VHS oder DVD-Recorder per SCART aufnehmen, wenn man nicht daneben sitzt, denn vorab den Timer kann man nur programmieren (und den PIN eingeben vorab), wenn man eine Sky-Festplatte bei Sky zu unverschämten Preisen leiht.
Bisher knickte Sky immer ein vor Gericht, also welche Rechtsauffassung ist da verdreht? Gut, von pidi erwarte ich da keine sachliche oder substantiierte Antwort. Warte ab, wie es sich entwickelt, es gibt viele User, die schon froh wären, rückwirkend aus dem Vertrag mit schwarzem Bildschirm rauszukommen. Dieses Mindestziel werden die Klagen erreichen. Ob das Pairing an sich verschoben werden muss, entscheidet das Gericht.