AW: Laberthread Sky V14 Pairing
Wenn der Vertrag ohne Hardware abgeschlossen wurde, kann man auch nicht dazu gezwungen werden, nachträglich einen Leihvertrag über Hardware einzugehen. Auch ein kostenloser Leihvertrag beinhaltet Pflichten für den Entleiher (Haftung, Rücksendung, etc.) und ändert wesentlich, wie man das Sky-Programm konsumieren kann.
Sky hat meines Erachtens keine Chance, das juristisch durchzusetzen, auch nicht mit den miesen Tricks, die sie regelmäßig anwenden. Dann hätten sie eben von Anfang an bei Vertragsschluss mit offenen Karten spielen müssen, oder Sky muss eben selbst regulär kündigen, um im Anschluss andere Bedingungen zu vereinbaren.
Aber immer schön die Reihenfolge einhalten:
1. Wenn der Sky-Empfang ausfällt, angemessene Frist zur Behebung des Problems setzen (mit Nachweis, also per qualifiziertem Fax oder Einschreiben mit Rückschein).
2. Wenn keine Solo-Kartenfreischaltung erfolgt, fristlose Kündigung aussprechen und des Weiteren Einzugsermächtigung widerrufen (ebenfalls mit Nachweis).
3. Sollte trotzdem abgebucht werden, bei der Bank zurückbuchen lassen (und es wäre wünschenswert, zusätzlich Strafanzeige zu erstatten -> widerrechtliche Abbuchung vom Konto).
4. Bei Mahnung oder Inkasso-Anschreiben auf die fristlose Kündigung verweisen und die Sky-Forderung bestreiten (einmalig reicht!).
Mehr wird höchstwahrscheinlich nicht passieren. Falls doch:
5. Bei gerichtlichem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen und Sky-Forderung bestreiten.
6. Bei Klageerhebung Anwalt nehmen.
So würde ich das jedenfalls machen. Und ich hätte überhaupt keine Angst, vor Gericht zu unterliegen.
Es ist immer wieder schön, von Leuten zu lesen, die sich auch nicht von Sky verarschen lassen wollen und sich zu Recht gegen den Leihhardwarezwang im laufenden Vertrag wehren. :emoticon-0173-middl