Richtig.
AGB gelten für einen Vertrag nur, wenn sie wirksam einbezogen wurden. Dazu müssen sie bei Vertragsschluss bekannt gegeben werden (im Laden ausgehängt oder bei Internetbestellung aufrufbar) oder auf der Rückseite des unterschriebenen Vertrags lesbar stehen. Erst Vertrag schließen und Wochen später AGB nachreichen reicht nicht. In der Auftragsbestätigung beifügen, naja, Grenzfall. Streng genommen müssten bei telefonischen Verträgen die AGB vorgelesen werden, kein Scherz...
Und die "Verlängerung" oder der "Rückholer" sind neue Verträge.
Wenn die AGB später erst nach Wochen kommen, ist es wie bei der Dezember-Aktion: Man hat das Recht auf Widerspruch laut Belehrung. Wer nicht widerspricht, akzeptiert die AGB (ausnahmsweise) stillschweigend.
Das bedeutet, dass sehr viele Kunden keine oder uralte AGB im Vertrag haben, wenn sie jährlich kündigten und ohne Vereinbarung neuer AGB verlängerten. Wer AGB bekam, ohne zu widersprechen, hat aktuell die neuen AGB im Vertrag.
Gern auch bei Sonderaktioen: Einen Monat Film kostenlos! Und man klickt bei sky.de nebenher an: "AGB akzeptiert" und schon gelten die neuen AGB, denn im Internet sind sie ja auch einsehbar, wenn man dort nebenher zu "AGB" das Häkchen setzt.
@ termiator
Ist denn die neue V14 nun noch hell geworden oder hat Sky an der Verschlüsselungsschraube bei Freischaltung gedreht?