AW: Laberthread Sky V14 Pairing
Leute, wo lest Ihr das alles?
In den neuen AGB steht doch nirgendwo was von Pflicht zur Nutzung eines Leihreceivers. Alles der selbe Text wie früher.
Neu in den AGB ist lediglich, dass Sky formuliert, die Verschlüsselung ändern zu dürfen, wenn dies für den Kunden nicht unzumutbar ist und der Empfang der Programme weiterhin sichergestellt ist.
Wenn Verschlüsselungswechsel, dann hat Sky das Recht die Smartcards auszutauschen und die an den Kunden verliehenen Receiver können ausgetauscht werden (also nur die Leihgeräte!).
Lasst Euch doch nicht von Sky veräppeln, die setzen auf falsche Informationen, die in deren Schreiben und von CCA verbreitet werden.
In alten/neuen AGB steht in 2.1.1: Der Kunde hat Pflicht, das Empfangsgerät zu stellen. Laut 1.2.4 KANN er ein Leihgerät bei Vertragsbeginn leihen. Muss also nicht.
Nur Leihgeräte kann Sky austauschen, nicht meinen eigenen Receiver. Und alle Kunden, die den Leihreceiver nicht annehmen und zurückschicken, auch wenn er schon paar Monate im Haushalt stand, können weiter ihre V14 nutzen (der Leihreceiver verschwindet dann aus den Kundendaten). Hey, bisschen mehr Mut!
Und wer andere Meinung hat, kann ja mal die neuen AGB zitieren, ich finde da kein Wort, dass Sky den Receiver bestimmen darf oder ein Leihgerät Pflicht sei. Meine V14 laufen ohne Pairing-Schutz und ohne Leihgerät.
Man kann auch weiterhin Sky buchen und ankreuzen: Nutze eigenen Receiver, nur Smartcard bitte. Dann kommt solo V14. (in D gilt dies über Tagaro oder für Sky komplett ohne HD (mit Welt HD). Die individuelle Vereinbarung bei Vertragsschluss geht den AGB immer vor, das nur nebenher (§ 305b BGB).
Also wenn Sky Paket schickt, nicht annehmen, geht in Ordnung. Wer noch keine V14 nutzt, die V14 dem Paket entnehmen, Rest zurück.
Wer noch S02 nutzt, sollte jetzt lieber freiwillig S02 defekt melden und um neue Karte per Mail bitten ("gern auch die V14, habe geeignten Humax-Receiver für HD/NDS schon besorgt"). Nicht telefonieren, sonst fragen die nach Seriennummer...