AW: Laberthread V14 Pairing
Mit welcher rechtlich durchsetzbaren Begründung gibt es für Kunden mit einem Abo von vor 2012 welche Auswege, das ist hier dann die Frage?
Steht in den AGB von Sky, vergleiche die, und es gibt einen entscheidenden Unterschied. Muss aber nicht hier besprochen werden, besser jeder Betroffene wendet sich an seine Verbraucherberatung vor Ort. Die prüfen ob es für einen Zutrifft oder nicht.
Und die sind sich so sicher, das ich heute am Telefon den Spruch bekam, wir würden es gerne für sie machen.
Für Dich ist es doch eh nicht von Bedeutung
, bist ja nicht Betroffen, und wer Betroffen ist, und weg will, sollte es nicht im Internet prüfen lassen, nein solche Fakten können nur wirkliche Juristen finden.
Du bist auch keiner, sonst wäre dir beim vergleichen der beiden AGB schon der Fehler aufgefallen. Zudem macht es nur einen Sinn, wenn man den Schrottreveiver niemals am Außenleiter niederohmig mit dem Versorger verbunden hatte, sprich im Karton lassen (nur damit lässt sich der Beweis auch führen, das man die Leistung nicht mehr in Anspruch genommen hatte), und den Profis ihr Werk machen lassen, vor allem ist bei denen nicht beim Amtsgericht Schluss, wie Sky schon erfahren konnte.