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Laber Thema zu Hartz IV: Depressionen rechtfertigen teure Wohnung

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TV Pirat

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Hartz IV Betroffene leidet an Depressionen: Jobcenter muss teure Wohnung weiterhin finanzieren

Hartz IV-Bezieher, die attestiert unter Depressionen leiden, müssen unter Umständen ihre teure Wohnung nicht verlassen, um in eine kostengünstigere Wohnung zu ziehen. Das jedenfalls urteilte das Bayrische Landessozialgericht (Az: L 8 AS 646/10). Die Klägerin leidet unter schweren depressiven Episoden und mit suizidalen Tendenzen.

Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins muss eine Hartz IV-Bezieherin nicht der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten nachkommen, obwohl die monatlichen Wohnkosten bis zu 900 Euro betragen.

Im verhandelten Fall lebt die Klägerin allein in einer 45 Quadratmeter großen Eigentumswohnung. Die Monatskosten betragen zwischen 620 und 900 Euro. Das Jobcenter forderte die Frau auf, die Kosten zu senken. Ansonsten werde man nur noch die „angemessenen Unterkunftskosten“ tragen. Den Rest müsse die Frau vom Regelsatz begleichen.

Eine Untervermietung komme aber für die Betroffene nicht in Frage, da der Schnitt der Wohnung dies nicht zulässt. Ein Verkauf der Wohnung wäre ebenfalls ein herber Verlust, da dann 40.000 Euro Schulden entstehen würden. Diese Argumente interessierten die Sachbearbeiter des Jobcenters nicht und kürzten die Kosten der Unterkunft. Dagegen legte die Frau zunächst Widerspruch und dann Klage ein.

In der Urteilsentscheidung verpflichteten die Richter die Sozialbehörde, die Wohnkosten in voller Höhe zu übernehmen. Hauptgrund sei jedoch nicht, dass die Wohnung nicht untervermietet oder verkauft werden kann. Vielmehr sei der gesundheitliche Zustand der Klägerin hier entscheidend. Seit einiger Zeit leide die Betroffene an Depressionen. Ein Verkauf oder Umzug sei mit emotionalen Belastungen verbunden. Nach Angaben der Ärzte bestehe die Gefahr, dass sich die psychische Erkrankung verschärfe. Aufgrund der eigenen Geschichte habe die Wohnung für die Klägerin eine besondere Bedeutung. Würde die Wohnung verloren gehen, bestünde die Gefahr einer großen Verzweiflung. Hieraus könne auch ein Selbstmord resultieren.

Aber: „Insgesamt liegt nach der Überzeugung des Senats ein seltener Ausnahmefall der Unzumutbarkeit eines Umzuges aus persönlichen Gründen vor, der eine Übernahme der unangemessenen Kosten der Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Kosten rechtfertigt.“

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

Armes Deutschland! Und wie viele Bürger müssen trotz Depressionen oder Burnouts trotzdem jeden Tag 8 bis 14 Stunden arbeiten, um ihr Job nicht zu verlieren, damit man den eigenen Kindern was bieten kann. Doch am Ende muss man die Hälfte des hart erarbeitendem Geld als Steuern abgeben. Wir dürfen nicht vergessen das genau aus diesen Steuerabgaben auch Hartz 4 ausgezahlt wird! Und so mancher Hartz 4 Parasit nutzt das System nur aus. Ich will es nicht verallgemeinern, natürlich sind die meisten nicht freiwillig zu Hartz 4 Empfänger, doch es gibt auch eine andere Seite der Medaille. Denkt mal an niedrig bezahlte Berufe wie Frisior zum Beispiel. Diese Leute können sich beim besten Willen keine Wohnungsmiete von 900 Euro leisten, obwohl sie jeden tag zur Arbeit gehen! Wo bleibt den hier die Gerechtigkeit?
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

Armes Deutschland! Und wie viele Bürger müssen trotz Depressionen oder Burnouts trotzdem jeden Tag 8 bis 14 Stunden arbeiten, um ihr Job nicht zu verlieren, damit man den eigenen Kindern was bieten kann. Doch am Ende muss man die Hälfte des hart erarbeitendem Geld als Steuern abgeben. Wir dürfen nicht vergessen das genau aus diesen Steuerabgaben auch Hartz 4 ausgezahlt wird! Und so mancher Hartz 4 Parasit nutzt das System nur aus. Ich will es nicht verallgemeinern, natürlich sind die meisten nicht freiwillig zu Hartz 4 Empfänger, doch es gibt auch eine andere Seite der Medaille. Denkt mal an niedrig bezahlte Berufe wie Frisior zum Beispiel. Diese Leute können sich beim besten Willen keine Wohnungsmiete von 900 Euro leisten, obwohl sie jeden tag zur Arbeit gehen! Wo bleibt den hier die Gerechtigkeit?

Gerechtigkeit gibt es nicht mehr.. Lobbyismus und Elbogengesellschaft. Das Problem besteht immer noch an unserer Politik. Es gibt auch Fachidioten, die Ideen nicht weiter denken und so Hartz 4 "entwickelt" haben. Es gibt auch leere Flaschen mit Etikette und so lange das bleibt wird sich daran nichts ändern.
Burewestnik jetzt zu dir, "viele Bürger müssen trotz Depressionen oder Burnouts trotzdem jeden Tag 8 bis 14 Stunden arbeiten, um ihr Job nicht zu verlieren" Hast Du dich mal gefragt warum das so ist?
Es liegt daran, welches Kreuz man bei der Wahl macht. Zeitarbeit (moderne Skalverei) reicht meist nicht aus und muss Aufgestockt werden. Eine Mutter mit Existenzängsten, die vieleicht allein Erziehend ist...
Wenn jeder DEUTSCHE ein Job hätte micht einem guten Einkommen, hätte man diese ganze Scheiße nicht. 3 Millionen Haushalten müssen mit Hartz4 aufstocken. Wärst Du nicht auch unglücklich mit einer solchen Situation? Was die Lobby will ist ein Arbeitnehmer/in der/die 24 Stunden arbeitet für 5€ die Stunde keinen Urlaub nimmt und einfach die Klappe hällt. Die Lobby hat zuviel Macht und das sieht man an Amazon, die ganz einfach dann auswandern mit dem Betrieb. Der Deutsche kann auch auf einem ganz hohen Niveau jammern, das vergiss bitte nicht.

Viele verkennen, was Depressionen oder Posttraumatische Belastungsstörungen sind, ein Leben am Rande des Wahnsinns. Es ist nicht lustig Bilder im Kopf zu haben oder Stimmen zu hören und man kann nicht wirklich helfen. Liegt aber auch daran, das diese Krankheiten "neu" sind und nicht weit erforscht sind.

HARTZ4 ist eine Idee von Fachidioten!

PS: Klar gibt es "Parasiten" ... aber finde die mal...
 
AW: Kein Hartz IV-Mehrbedarf für Enkelkind-Fahrtkosten

...

Im Fall einer Großmutter, die die Fahrtkosten zu ihrem Enkelkind als Mehrbedarf geltend machen wollte, sah das LSG jedoch diese Kriterien nicht als erfüllt an. Die Hannoveranerin gab an, ihre in der Nähe von Oldenburg lebende Enkelin an jedem zweiten Wochenende abzuholen und zurückzubringen. Diese Regelung wurde mit der Mutter des Kindes und dem Jugendamt festgelegt. Der Vater der Achtjährigen war zu diesem Zeitpunkt inhaftiert. Ein Umgang des Kindesvaters mit seiner Tochter war nur in Begleitung der Großmutter gestattet. Deshalb versuchte die 50-Jährige jeweils zwei Bahnfahrten für das Abholen und Zurückbringen der Enkelin beim Jobcenter als Mehrbedarf geltend zu machen. Das Amt lehnte den Antrag jedoch ab. Daraufhin klagte die Großmutter vor dem LSG - ohne Erfolg.

Die Richter sahen in den Fahrtkosten weder eine besondere Belastung noch eine Benachteiligung gegenüber anderen Großeltern. Im Hartz IV-Regelsatz sei eine Kostenpauschale zur Pflege sozialer Kontakte und die dafür notwendige Mobilität enthalten, so dass die Fahrtkosten in diesem Fall keinen Mehrbedarf rechtfertigten. Großeltern lebten üblicherweise von ihren Enkelkindern getrennt, so dass keine außergewöhnliche Belastung vorliege. Um einen unabweisbaren Bedarf handele es sich ebenfalls nicht, so das Gericht. Die Richter bestätigten mit ihrem Urteil das Vorgehen des Jobcenters.

...

Ein weiser Spruch der Richter, auch wenn es in dem Einzelfall für die betroffene Großmutter und indirekt für das Enkelkind eine gewisse Härte darstellt.

Warum bezahlt die Tochter/Mutter des Kindes nicht die Fahrten der Mutter/Großmutter des Kindes? Wäre für unsere Töchter das Selbstverständlichste diese Kosten zu tragen.
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

Na dann sind wir doch mal einer Meinung:

Nicht alles, was mehr als nur der übliche Lebensunterhalt ist, ist auch ein Mehrbedarf, den der Staat bei Leistungsempfängern zu tragen hat.
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

mir hat auch kein Jobcenter Besuchsfahrten zu meinen Enkelkindern bezahlt auf die Idee wäre ich nie gekommen
und würde ich auch nie kommen, da ich ja schon ein paar Jahre Schwerbehindert bin mit Merkzeichen ( G ) fahre
ich eh mit Bus und Bahn kostenlos.
 
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