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PC & Internet Klage gegen Megaupload - Musikindustrie zieht nach


Nur drei Tage, nachdem die Motion Picture Association of America, der alle großen Hollywood-Studios angehören, Klage gegen Megaupload eingereicht hatte, zieht nun die Musik-Industrie in Gestalt der Recording Industry Association of America nach. Beide Organisationen berufen sich in ihren Klagen gegen Megaupload, und damit gegen Kim Dotcom, auf das Urheberrecht.

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Bisher musste sich Kim Dotcom vor Gericht hauptsächlich gegen das US-amerikanische Justizministerium wehren. Dieses möchte bereits seit der Schließung von Megaupload 2012 Dotcoms Auslieferung in die USA erzwingen – die gerichtliche Entscheidung darüber könnte dieses Jahr fallen.

Nun steht Dotcom gemeinsam mit einigen anderen Megaupload-Verantwortlichen weiteren, mächtigen Gegnern gegenüber: der amerikanischen Film- und Musik-Industrie. Bereits am 7. April hat die Motion Picture Association of America (MPAA) eine Zivil-Klage eingereicht. Darin wirft sie Megaupload die massenweise Verletzung des Urheberrechts vor: "Megaupload war kein Cloud-Service: Megaupload war eine rechtswidrige Massen-Distributions-Plattform." In ihrer Klageschrift konzentriert sich die MPAA auf das Belohnungssystem der Webseite:

"Wenn ein Nutzer seine Facharbeit hochlud, dann bekam er nichts. Tatsächlich hätte Megaupload seine Arbeit sogar gelöscht, wenn sie nicht oft genug heruntergeladen wurde und er kein Premium-Nutzer war. Wenn derselbe Nutzer aber einen gestohlenen Film in voller Länge hochlud und dieser wiederholt heruntergeladen wurde, dann wurde er für seine Bemühungen bezahlt. Das ist keine Lagermöglichkeit. Das ist ein Geschäftsmodell, das speziell entwickelt wurde, um Diebstahl zu belohnen und seine Besitzer gleichzeitig reich zu machen."

Megaupload-Anwalt dementiert die Vorwürfe

Der Megaupload-Anwalt Ira Rothken äußert sich jedoch entspannt: "Es ist wahrscheinlich, dass das Verteidigungsministerium und die MPAA wissen, dass dem ausstehenden Kriminal-Fall jegliche Grundlage fehlt. Es gibt schlicht kein Gesetz in Verbindung zu einer sekundären Urheberrechtsverletzung. Sie reichen diese zivile Klage ein, weil sie verzweifelt sind."

Nun hat die Recording Industry Association of America (RIAA) ebenfalls eine zivile Klage gegen Megaupload eingereicht. Auch sie konzentriert sich in ihrer Klageschrift auf Megauploads Belohnungs-Programm: "[...] die Angeklagten belohnten ihre Nutzer für jeden Download ihrer Dateien mit einem Punkt. Die dazu führenden Belohnungen reichten von einer kostenlosen Premium-Mitgliedschaft bis hin zu Geldpreisen von bis zu 10.000 US-Dollar." Megaupload-Anwalt Rothken widerspricht erneut: "Teilnehmern des Belohnungs-Programms wurde es strikt untersagt, das Urheberrecht zu verletzen und die Geldmenge, die im Rahmen dessen ausgezahlt wurde, war so gering, dass sie schlicht einen Rundungsfehler auf Megauploads Einkünften darstellte."

Gegenüber ArsTechnica behauptet RIAA-Sprecherin Kara Duckworth, dass es keine Verbindung oder Absprachen bei den Klagen der MPAA und RIAA gab.

Quelle: Gulli
 
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