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Klage beim Sozialgericht

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Fluchtversuch

Newbie
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27. Dezember 2012
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Hallo, ich habe einen Wiederspruchsbescheid bekommen in dem mein Wiedespruch abgelehnt wird.
Mir wird nun die möglichkeit gegebn gegen diesen bescheid Klage beim Sozialgericht zu erheben.

Meine Frage:

Wie mache ich sowas?
Brauche ich dafür einen Anwalt?
Wer bezahlt die Kosten?
Gibt es Hilfestellen für So etwas? Ich wohne In 47475 Kamp-Lintfort.

Danke im Vorraus
 
AW: Klage beim Sozialgericht

Die Justiz in Sachsen (das ist aber auch für Dein Bundesland in etwa gültig) hat hierfür einen recht guten Leitfaden veröffentlicht.

Zu den Kosten...

Beratungshilfe benötigt/bekommt man im Fall eines außergerichtlichen Rechtsstreites, wenn man die Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen tragen kann (Bedürftigkeit, § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG) und keine andere zumutbare Möglichkeit der Rechtshilfe besteht. Unzumutbar ist dabei u.a., die Rechtsberatung derjenigen Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung man überprüfen der dagegen vorgehen will. Die Beratungshilfe beantragt man beim örtlich zuständigen Amtsgericht.
Die Beratungshilfe besteht in der außergerichtlichen Beratung und Vertretung und deckt alle außergerichtlichen Tätigkeiten des Anwaltes in einer Sache ab. Sie muss nicht zurückgezahlt werden und der Anwalt darf max. 10 Euro Eigenanteil vom Hilfesuchenden fordern (§ 44 RVG, § 8 BerHG).

Wird in einer Sache, in der eine außergerichtliche Klärung, für die Beratungshilfe in Anspruch genommen wurde, eine Klage erforderlich, so wird die Beratungshilfe druch PKH abgelöst. Alle Aufwendungen, die der Anwalt im Rahmen der außergerichtlichen Beratung und Vertretung einschl. des Vorverfahrens hatte, werden über Beratungshilfe abgerechnet.

Prozesskostenhilfe (PKH) benötigt/bekommt man im Fall eines Rechtsstreites vor Gericht, wenn man die Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen tragen kann (Bedürftigkeit, § 114 S. 1 ZPO). Die Bewilligung von PKH wird üblicherweise vom Anwalt im Zuge der Klageerhebung zusammen mit seiner Beiordnung beim Gericht beantragt. PKH deckt nur die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwaltes ab. D.h. verliert man, muss man die Kosten des gegnerischen Anwalts separat tragen.

Gewinnt man, werden die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwaltes der unterlegenen gegnerischen Partei auferlegt.
Bei einer Klage vorm SG, LSG oder BSG entstehen ALG II Empfängern i.d.R. keine Gerichtskosten (§ 183 SGG).

Vorsicht bei einem Vergleich: hier wird i.d.R. vereinbart, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt. PKH muss man, sofern innerhalb von 4 Jahren nach deren Bewilligung die Voraussetzungen für deren Gewährung wegfallen, ganz oder teilweise zurückzahlen (§ 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO). Dazu werden vom Gericht in diesem Zeitraum mindestens einmal Nachweise über die aktuellen wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse gefordert.


Gruß

Fisher
 
AW: Klage beim Sozialgericht

An deiner Stelle würde ich dem VDK beitreten. Dort bezahlst Du 5 € im Monat Beitrag.
Ohne Hilfe wirst Du vor dem Sozialgericht wenig Chancen haben.
Ich selbst habe diese schlechte Erfahrung gemacht.

MfG

rastalani
 
Rechtsschutzversicherung mit Sozialrecht und schon hat man einen richtigen Anwalt. Wozu noch so ein Hobbyverband?
Ist ja fast so schlimm, als wenn man als Gewerkschaftsmitgliede glaubt einen Anwalt zu bekommen, der zumindest halbwegs Ahnung von Arbeitsrecht hat.(n)
Man bekommt einen Gewerkschaftssekretär, den kann man in irgendeine Ecke stellen und damit ist auch gut.
Nichts geht über versierte Anwälte, ich bin da nie enttäuscht worden. Habe alle arbeitsrechtlichen Fragen gewonnen. Mit der Firma vor der aktuellen war ich in 26 Jahren 8 mal vor dem Arbeitsgericht, alles gewonnen.
Nichts geht über einen richtigen Fachanwalt.
 
Keine Ahnung, es betrifft ja auch nicht ihn allein. Sondern viele Leute, jeden Tag, macht aber nichts wenn Du nicht über deinen eigenen Tellerrand bliccken kannst.
 
Falsch in Deutschland sind alle Anwälte ... :D

Du darfst ja eigentlich gegen kein Gesetz verstoßen und das ist ohne ein entsprechendes Fachwissen fast unmöglich sich wirklich an alle Gesetze zu halten die auch noch ständig verändert werden denn dafür sind die Regelwerke viel zu komplex.
Dazu kommt auch noch das ein und das selbe Gesetz von unterschiedlichen Personen auch durch die schwammigen Formulierungen unterschiedlich interpretiert werden und so kommen unterschiedliche Richter zu vollkommenen verschiedenen Urteilen
( Einzelfall der durch unterschiedliche Instanzen geht )

Ja ich kann auch nur sagen ... nichts ersetzt einen guten Fachanwalt denn Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei paar Sachen
Sein Recht durchzusetzen ist auch nicht immer leicht denn gerade beim Sozialgericht haben die meisten keine Kohle um sich einen richtigen Anwalt leisten zu können.
Verliert man muss man weiter kämpfen wenn nötig bis nach ganz oben das kostet Kraft , Zeit und Geld ...

Ich habe auch den einen oder anderen Prozess geführt und nie verloren - wichtig ist eine "sehr gute Dokumentation der Abläufe " wie sie sich auch wahrheitsgemäß zugetragen haben.
Nur dann kann ein Anwalt auch den Prozess gewinnen.
 
Das große Problem bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist, dass die guten Anwälte das Mandat erst garnicht übernehmen, weil die Abrechnung nach der Gebührenordnung für sie zu gering ist.

Heißt: Entweder zuzahlen oder anderen Anwalt suchen.

Die Anwälte die das Mandat übernehmen, kannst du dann aber vergessen. Wenn du denen dann nicht die Briefe vorschreibst und die Argumentation führst, dann hast du schon verloren.
 
Gerichtskosten: Grundsätzlich werden keine Gerichtskosten vom Kläger verlangt, wenn er Versicherter, Leistungsempfänger und/oder Behinderter ist (§ 183 SGG). Ergo: Wenn weder Kläger noch Beklagter Versicherter, Leistungsempfänger oder Behinderter ist, können Gerichtskosten anfallen, § 197 a SGG. Eine Ausnahme von der Gerichtskostenbefreiung kann das Gericht aber machen, wenn der Kläger den Rechtsstreit trotz Hinweis des Gerichts missbräuchlich fortführt, § 192 SGG, z. B. weil der Rechtsstreit weitergeführt wird, obwohl er offensichtlich aussichtslos ist.

Somit wenn du recht hast und einer dir Bockig vorkommt, selbst Klage einreichen und wenn du nur etwas davon verstehst, selbst die Briefe Schreiben. Kostet ja nichts. Vorteil: Kosten für die Gegenseite, da auch die folgende AG, LG, BG und EU-Gerichte mehr Geld verlangen. Wenn du verlierst, nimmst die oberen Vorschläge zur Info. Von Vereinen halte ich auch nicht viel. Alleine die Selbstbeteiligung macht dich pleite.

Ich kenne einene, der einen kennt, wer sowas erzählt hat: Er hat z.B. zuletzt selbst gegen Finanzamt gewonnen. Allerdings konnte er den ganzen Schriftverkehr bei vielen Anwälten sich mit ansehen. Nur im letzten Jahr 9 verschiedene Gerichtsverfahren. Achtung: wenn man sich zu oft streitet, fliegt man aus der RS raus. Am besten ein Tausch von RS-Versicherung auf die Frau und umgekehrt nach gewisser Zeit rechtzeitig zuvor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon mal was von Prozesskostenbeihilfe gehört?

Klar aber du musst dir ziemlich sicher sein das du auch das Recht zugesprochen bekommst -> die deckelt nicht die gegnerische Seite wenn du verlierst ...
Hm nun Klage dich mal durch alle Instanzen ... während dir der gegnerische Anwalt seine Rechnung zuschickt :D
Ohne eine RSV nahezu unmöglich ...

Hm und noch etwas solltest du wissen -> wenn du innerhalb von 4 Jahren danach aus dem Harz IV raus kommst kann man die Prozesskostenbeihilfe zurück verlangen

@prisrak solange du gewinnst kannst du so viele Prozesse führen wie du möchtest ... :D
Der Verlierer zahlt alles hier eh alles ...
Ist doch gute Werbung für die RSV ... wir haben so vielen Leuten während des Prozesses zu Ihren Recht verholfen ...

Wichtig ist nur das du dich nicht auf einen Vergleich einigst sondern auf ein Urteil bestehst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt auch nur Kosten, wenn nach ihrer eigenen Einschätzung ein Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit gewonnen werden kann.
 
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt auch nur Kosten, wenn nach ihrer eigenen Einschätzung ein Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit gewonnen werden kann.
Diese Einschätzung ob zu gewinnen oder nicht, trifft Dein Anwalt. Der teilt das der Rechtsschutzversicherung mit, nicht erst die Versicherung fragen, erst zum Anwalt und den alles erledigen lassen.

Den muss man erstmal finden. Längst nicht jeder „Fachanwalt“ hat wirklich Ahnung vom „Fach“, was er vertreten soll. Deshalb sind ja (höchstwahrscheinlich) viele Politiker Anwälte.;):)
Das ist nicht schwierig, Branchenbuch, Bewertungsportale, mal nach Fällen googlen, etwas selber tätig werden muß man schon.
Irgendwann hat man für alles seine Fachanwälte, ich habe nie verloren, egal ob Arbeits, Zivil oder Sozialrecht.
Irgendwann bei den ständig gleichen Klagen kann man die beim Arbeitsgericht auch selber einreichen, Vorlagen dafür vom Anwalt hat man ja genug.
5 Jahre in Folge tarifliches Weihnachtsgeld einklagen geht ab dem dritten Jahr auch alleine.
Macht auch mal Spaß, man hat die anwaltlichen Formulierungen, die Berechnungsgrundlage und ab gehts.
Ist was zum geniessen, so wie die jährliche Einkommenssteuer Optimierung, ich höre dabei nur meine Kasse klingeln. Das konnte ich auch nicht von Anfang an, aber schnell gelernt.:)
 
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