Keine Sperrtafeln mehr: YouTube einigt sich mit Gema
„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar.“ YouTube Nutzer kennen den Spruch vielleicht noch aus vergangenen Jahren, abgelöst wurde er durch eine rote „Sperrtafel“. Der Hintergrund ist aber der gleiche, ein fortwährender Streit zwischen YouTube und der Gema. Die Sperrtafeln sollte man ab heute nicht mehr sehen, denn – mann kann es eigentlich gar nicht glauben – es wurde eine Einigung zwischen YouTube und der Gema erzielt. YouTube zahlt nun brav Lizenzgebühren, die Gema lässt dafür die Klagen fallen, die bisher eh nicht besonders erfolgreich waren wohl aber dafür gesorgt haben, dass man in Deutschland recht wenig Musik via YouTube konsumieren konnte.
So richtig glücklich ist man bei der Gema über diese Einigung aber dennoch nicht. Thomas Theune, der bei der Gema als Direktor Sendung & Online für die Verhandlungen mit der Google-Tochter verantwortlich ist, sieht diese Einigung zwar als Meilenstein und auch als Signal für andere Videoplattformen. Gema-Justitiar Tobias Holzmüller ist allerdings nicht ganz so glücklich über die Einigung, wie er gegenüber FAZ.net mitteilt:
„Wir sind froh über den Vertrag. Er führt zu einem Gleichklang mit der Rechteabgeltung im Fernsehen, Radio und bei anderen Onlinediensten, die unsere Urheber bereits vergüten. Unbefriedigend ist, dass wir auf freiwillige Zahlungen angewiesen sind, weil nach aktueller Urteilslage eigentlich die Uploader und nicht die Plattformen die Vergütung schulden. Das muss sich ändern.“
Den Künstlern dürfte es letztendlich egal sein, wer sie vergütet, solange sie denn überhaupt etwas für die Verbreitung ihrer Musik via YouTube erhalten. Interessant ist, dass es sich um freiwillige Zahlungen von YouTube handelt, diese dürften schätzungsweise unter denen liegen, die die Gema forderte. Aber: Auch die zurückliegenden Jahre werden vergütet, ab 2009.
Die Vereinbarung gilt nicht nur für de werbefinanzierte YouTube-Form, sondern auch für die Bezahlvariante, die bisher nur in den USA erhältlich ist. Bisher, denn mit dieser Einigung steht einer Ausbreitung auf beispielsweise Deutschland nichts mehr im Weg – zumindest keine rote Sperrtafel. Auch bei YouTube freut man sich über die Einigung.
Quelle: caschy
„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar.“ YouTube Nutzer kennen den Spruch vielleicht noch aus vergangenen Jahren, abgelöst wurde er durch eine rote „Sperrtafel“. Der Hintergrund ist aber der gleiche, ein fortwährender Streit zwischen YouTube und der Gema. Die Sperrtafeln sollte man ab heute nicht mehr sehen, denn – mann kann es eigentlich gar nicht glauben – es wurde eine Einigung zwischen YouTube und der Gema erzielt. YouTube zahlt nun brav Lizenzgebühren, die Gema lässt dafür die Klagen fallen, die bisher eh nicht besonders erfolgreich waren wohl aber dafür gesorgt haben, dass man in Deutschland recht wenig Musik via YouTube konsumieren konnte.
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So richtig glücklich ist man bei der Gema über diese Einigung aber dennoch nicht. Thomas Theune, der bei der Gema als Direktor Sendung & Online für die Verhandlungen mit der Google-Tochter verantwortlich ist, sieht diese Einigung zwar als Meilenstein und auch als Signal für andere Videoplattformen. Gema-Justitiar Tobias Holzmüller ist allerdings nicht ganz so glücklich über die Einigung, wie er gegenüber FAZ.net mitteilt:
„Wir sind froh über den Vertrag. Er führt zu einem Gleichklang mit der Rechteabgeltung im Fernsehen, Radio und bei anderen Onlinediensten, die unsere Urheber bereits vergüten. Unbefriedigend ist, dass wir auf freiwillige Zahlungen angewiesen sind, weil nach aktueller Urteilslage eigentlich die Uploader und nicht die Plattformen die Vergütung schulden. Das muss sich ändern.“
Den Künstlern dürfte es letztendlich egal sein, wer sie vergütet, solange sie denn überhaupt etwas für die Verbreitung ihrer Musik via YouTube erhalten. Interessant ist, dass es sich um freiwillige Zahlungen von YouTube handelt, diese dürften schätzungsweise unter denen liegen, die die Gema forderte. Aber: Auch die zurückliegenden Jahre werden vergütet, ab 2009.
Die Vereinbarung gilt nicht nur für de werbefinanzierte YouTube-Form, sondern auch für die Bezahlvariante, die bisher nur in den USA erhältlich ist. Bisher, denn mit dieser Einigung steht einer Ausbreitung auf beispielsweise Deutschland nichts mehr im Weg – zumindest keine rote Sperrtafel. Auch bei YouTube freut man sich über die Einigung.
Quelle: caschy
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