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PC & Internet Keine Sperrtafeln mehr: YouTube einigt sich mit Gema

Keine Sperrtafeln mehr: YouTube einigt sich mit Gema

„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar.“ YouTube Nutzer kennen den Spruch vielleicht noch aus vergangenen Jahren, abgelöst wurde er durch eine rote „Sperrtafel“. Der Hintergrund ist aber der gleiche, ein fortwährender Streit zwischen YouTube und der Gema. Die Sperrtafeln sollte man ab heute nicht mehr sehen, denn – mann kann es eigentlich gar nicht glauben – es wurde eine Einigung zwischen YouTube und der Gema erzielt. YouTube zahlt nun brav Lizenzgebühren, die Gema lässt dafür die Klagen fallen, die bisher eh nicht besonders erfolgreich waren wohl aber dafür gesorgt haben, dass man in Deutschland recht wenig Musik via YouTube konsumieren konnte.

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So richtig glücklich ist man bei der Gema über diese Einigung aber dennoch nicht. Thomas Theune, der bei der Gema als Direktor Sendung & Online für die Verhandlungen mit der Google-Tochter verantwortlich ist, sieht diese Einigung zwar als Meilenstein und auch als Signal für andere Videoplattformen. Gema-Justitiar Tobias Holzmüller ist allerdings nicht ganz so glücklich über die Einigung, wie er gegenüber FAZ.net mitteilt:

„Wir sind froh über den Vertrag. Er führt zu einem Gleichklang mit der Rechteabgeltung im Fernsehen, Radio und bei anderen Onlinediensten, die unsere Urheber bereits vergüten. Unbefriedigend ist, dass wir auf freiwillige Zahlungen angewiesen sind, weil nach aktueller Urteilslage eigentlich die Uploader und nicht die Plattformen die Vergütung schulden. Das muss sich ändern.“

Den Künstlern dürfte es letztendlich egal sein, wer sie vergütet, solange sie denn überhaupt etwas für die Verbreitung ihrer Musik via YouTube erhalten. Interessant ist, dass es sich um freiwillige Zahlungen von YouTube handelt, diese dürften schätzungsweise unter denen liegen, die die Gema forderte. Aber: Auch die zurückliegenden Jahre werden vergütet, ab 2009.

Die Vereinbarung gilt nicht nur für de werbefinanzierte YouTube-Form, sondern auch für die Bezahlvariante, die bisher nur in den USA erhältlich ist. Bisher, denn mit dieser Einigung steht einer Ausbreitung auf beispielsweise Deutschland nichts mehr im Weg – zumindest keine rote Sperrtafel. Auch bei YouTube freut man sich über die Einigung.

Quelle: caschy
 
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„Großer Tag für Musiklandschaft“: YouTube zahlt künftig (und rückwirkend bis 2009) Gema-Abgaben

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Google wird seinem Versprechen gerecht, im Interesse seiner Nutzer zu handeln und ermöglicht auf seiner Videoplattform YouTube, dass ab sofort wieder originale Musikclips gesehen werden können. Dafür nimmt der Konzern nach jahrelangen Auseinandersetzungen Geld für Gema-Abgaben in die Hand und beendet einen jahrelangen Streit.

Von Meedia Redaktion

Wie zuerst FAZ.net berichtete, haben sich YouTube und die Gema dazu außergerichtlich geeinigt und einen Lizenzvertrag geschlossen, der ab dem heutigen Dienstag rückwirkend bis ins Jahr 2009 in Kraft treten soll. Wie viel Euro YouTube an die Gema überweist, damit seinen Nutzern zukünftig keine Sperrtafeln („Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“) angezeigt werden, ist nicht bekannt. Beide Seiten haben über die Konditionen Stillschweigen vereinbart.

Der Vertrag ist das Ende jahrelanger juristischer Auseinandersetzungen. Als Interessenvertreter der Künstler wollte die Gema durchsetzen, dass YouTube für die Verwertung der Inhalte genauso zahlpflichtig wird wie bereits Fernseh- und Radiosender und auch Onlinedienste oder Musikveranstalter. Der US-Konzern weigerte sich mit dem Argument, keine Musikplattform zu sein.

Die Einigung kommt überraschend, weil sich YouTube bislang gut durchsetzen konnte. Zu Beginn des Jahres scheiterte die Gema mit einer Schadenersatzklage in Höhe von 1,6 Milliarden Euro vor dem Landgericht München. Die nächste Station wäre der Bundesgerichtshof gewesen.

Nun zeigt man sich auf beiden Seiten über den „Meilenstein“, wie Gema die Einigung gegenüber FAZ.net nennt, erfreut. Der Deal sichere „den rund 70.000 Komponisten, Textdichtern und Verlegern endlich eine Beteiligung für die Nutzung ihrer geistigen Schöpfungen auf Youtube. So werden sie endlich am Erfolg, den Youtube mit ihren Musikwerken erwirtschaftet, beteiligt. Das ist auch ein Signal für andere Online-Plattformen.“

Google beziehungsweise YouTube erklären den heutigen Tag (in vielen Bundesländern ist wegen Allerheiligen Feiertag) zu einem „großen Tag für die Musiklandschaft in Deutschland“. Die Vereinbarung spiegele die „seit langer Zeit bestehende Verpflichtung wider, sich für eine faire Bezahlung von Komponisten, Songwritern und Musikverlegern einzusetzen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Fans auf YouTube ihre Lieblingssongs genießen und neue Musik entdecken können“, heißt es in einem Blogeintrag, der die bisherigen Auseiandersetzungen nicht thematisiert.

Quelle: Meedia
 
Einigung Gema/Youtube: Kein Freibrief zum Musikvideo-Upload

Youtube und die GEMA haben angekündigt ihre jahrelangen Rechtsstreitigkeiten ad acta zu legen. Es sind jedoch noch einige rechtliche Fragen offen. Die Einigung erlaubt weiter nicht den Upload von Musik ohne Zustimmung der Rechteinhaber.

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Youtube und die GEMA haben heute angekündigt, ihren jahrelangen Rechtsstreit bezüglich der Lizenzierung urheberrechtlich geschützten Materials auf der Video-Plattform beizulegen. Dies könnte das Ende der lästigen Sperrtafeln für Musikvideos bedeuten. Unzählige bislang gesperrte Musikvideos sollen künftig für die Youtube-Nutzer frei verfügbar sein. Das Video-Portal hat sich dazu bereit erklärt, eine bislang nicht genannte Summe pro abgespieltem Musikstück an die GEMA zu zahlen. Rechtlich ist jedoch noch einiges offen. "Klar ist, dass Youtube durch den Vertrag mit der GEMA seine ohnehin schon starke Position im Musikgeschäft weiter ausbauen wird", analysiert der Kölner Medienrechtler Christian Solmecke den Deal. "Die Einigung fällt ganz bestimmt nicht zufällig in eine Zeit, in der Spotify immer stärkere Zuwachsraten aufweist und auch Amazon Music sein Angebot ausbaut".
Upload von Musik ohne Zustimmung der Rechteverwerter bleibt illegal

Trotzdem bedeutet die Einigung keinen Freibrief für den Upload beliebiger Musikvideos: "Eine Einigung wurde nur bezüglich der Rechte erzielt, die auch von der GEMA wahrgenommen werden", sagt Solmecke. Das seien insbesondere die Rechte der Urheber, also etwa der Komponisten und Texter. Wenn es aber um den produzierten Song oder gar die Videos geht, hätten die Plattenfirmen noch ein Wörtchen mitzureden. "Das bedeutet: Auch künftig ist der Upload von Musik ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung. Daran ändert auch die jetzt erzielte Einigung nichts". Demzufolge ist es auch weiterhin nicht erlaubt, eigene Youtube-Videos mit geschützter Musik zu vertonen: "Auch hier gilt wieder, dass die Plattenfirmen neben den Künstlern zustimmen müssen", so Solmecke.

Musik, die mit Zustimmung der Rechteinhaber hochgeladen wurde, wird also künftig ganz legal auf Youtube zu finden sein. Trotzdem werde es auch weiterhin illegale Songs auf dem Video-Portal geben. Diese über das Content-ID-System von Youtube löschen zu lassen, sei jedoch in erster Linie Aufgabe der Plattenfirmen. "Das Katz und Maus Spiel wird also weitergehen. Allerdings werden illegale Songs vermutlich künftig einfach gelöscht und nicht mehr mit den strittigen GEMA Hinweisschildern versehen", prognostiziert der Medienrechtler.
Eingebettete Youtube-Videos, Cover und Remixe meist erlaubt

Erlaubt ist dagegen das Einbetten von Youtube-Videos etwa in eigene Webseiten: "Mit dieser schwierigen Frage haben sich sowohl der EuGH als auch der BGH schon beschäftigen müssen. Wenn das Video irgendwo im Internet mit Zustimmung des Rechteinhabers einmal frei veröffentlicht worden ist, dann dürfen nach Meinung des EuGH auch illegale Kopien dieses Videos eingebettet, nicht jedoch hochgeladen werden. Ist das Video allerdings nirgendwo legal frei verfügbar, darf es wohl auch nicht eingebettet werden. Am sichersten ist es, nur Musikvideos von den offiziellen Seiten der Künstler einzubetten", empfiehlt Solmecke in diesem Punkt.

Ferner könnte es durch den neuen Youtube-GEMA-Deal künftig erlaubt sein, eigene Cover-Versionen und Remixe von Songs bei Youtube hochzuladen, vorausgesetzt die Original-Musik werde eins zu eins nachgespielt. Allerdings sei auch diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eindeutig geklärt, da die genauen Bestimmungen der Einigung noch nicht veröffentlicht worden sind. Sobald Cover-Versionen jedoch Abwandlungen und Eigeninterpretationen enthalten, dürfe die GEMA sich keine Rechte mehr einräumen. Theoretisch müssten dann die Künstler und Plattenfirmen um Erlaubnis gefragt werden. Meist würden derartige Cover-Songs von den Plattenfirmen jedoch geduldet, da sie als Werbung für das Original betrachtet werden. "Abmahnungen wegen Cover-Songs auf Youtube habe ich jedenfalls noch nicht erlebt. Auch Remixe sind als eine solche Bearbeitung anzusehen und daher nicht ohne Zustimmung aller Beteiligten erlaubt", so Solmecke.

Quelle: teletarif
 
Gema ist eine alte Vo.. und das sich Youtube einelassen hat
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Tja, Hochhaus1 möchte wohl ganz hoch hinaus... ;)

Obwohl, der Beitrag kam wohl eher aus dem untersten Stock einer 10 stöckigen Tiefgarage :D



Gema hin oder her, Einigung hin oder her, es wird weiter Zoff in der Bude geben und ob wir letztendlich real unbeschränkten Zugriff auf die Mucke bekommen, bezweifel ich.

Die Reglementierungswut und Abzocke per Gebühren ist in Deutschland eine echte "Glanzleistung".

Demnächst muss man auf Klopapier auch eine Gebühr berappen, weil VG Wort festgestellt hat, dass man darauf schreiben kann und es sich somit um eine Kopie handelt... :rolleyes:


Bin mal gespannt, was in Punkto YouTube auf uns zukommt.

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