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Off Topic GEMA darf nicht automatisch Geld an Musikverlage ausschütten

Die GEMA nimmt Geld für die öffentliche Nutzung von Musik ein und gibt automatisch 40 Prozent an die Musikverlage weiter. Bislang jedenfalls. Denn jetzt hat das Berliner Kammergericht dem Musiker und Ex-Pirat Bruno Kramm Recht gegeben.

Musikverlagen in Deutschland drohen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts haben die Verlage kein Recht, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Im Streit mit der GEMA gab das Gericht am Montag dem Musiker und früheren Landesvorsitzenden der Berliner Piraten Bruno Gert Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann überwiegend Recht.

Die Verwertungsgesellschaft dürfe im vorliegenden Fall nicht mehr einen Teil der Tantiemen an die Verlage ausschütten, sagte eine Gerichtssprecherin. "Es ist ein großer Tag für alle Urheber", erklärte Kramm nach dem Urteil. Der Musiker, Produzent und Geschäftsführer einer Plattenfirma forderte, "die GEMA-Verwertungsgesellschaft so zu reformieren, dass sie wieder die Verwertungsgesellschaft der Urheber ist und nicht der Verleger".

Kläger: Arbeit der Verlage im digitalen Zeitalter obsolet
Eine Revision des Urteils zum Bundesgerichtshof ließ das Kammergericht nicht zu, eine Beschwerde dagegen dürfte mangels Erreichen der erforderlichen Beschwerdesumme nicht zulässig sein, hieß es. Den Piraten zufolge geht es in dem konkreten Fall um einen Streitwert von 10.000 Euro. Wieviel Geld die GEMA rückwirkend bis zum Jahr 2010 insgesamt an die Kreativen zurückzahlen muss, ist offen. Zunächst müsse sie Auskunft über ihre Einkünfte vorlegen. Laut Piraten, die Kramms Klage unterstützt hatten, handelt es sich um einen Millionenbetrag.

Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. "Musiknoten werden heute nicht mehr gedruckt," so Kramm, der im September von den Piraten zu den Brandenburger Grünen gewechselt war. "Früher waren Musikverleger einmal sehr, sehr wichtig. Sie beteiligen sich aber auch heute noch so wie früher mit 40 Prozent." Komponisten und Textdichter bekommen laut Kramm jeweils 30 Prozent.

GEMA will sich erst später äußern
Die GEMA sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen, erklärten die Piraten. Die Rolle der Verlage habe sich grundlegend verändert, viele druckten heute weder Noten noch Texte. Was ursprünglich als Investitionsschutz gedacht gewesen sei, habe sich zu einem Relikt aus alten Zeiten entwickelt. Den Urhebern gingen dabei wesentliche Erlöse verloren.

Die GEMA wollte sich auf Anfrage erst zu der Gerichtsentscheidung äußern, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Die GEMA - die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - nimmt Geld für die öffentliche Nutzung von Musik ein. Abgaben werden auch pauschal auf Wiedergabegeräte über den Kaufpreis erhoben.

Quelle: rbb-online
 
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