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Keine leistungen?

Registriert
18. April 2009
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Ort
Königreich Württemberg
Servus Gemeinde



Mein bruder hat angefangen zu arbeiten. Mit überstunden kommt er auf ungefähr 1800 euro. Meine Eltern haben einen brief bekommen dass ihr geld gekürzt wird. Wird jetzr alles gekürzt oder nur der teil meines bruders? Er ist 23 jahre alt.
 
AW: Keine leistungen?

...wenn er bei seinen Eltern wohnt, bildet er mit seinen Eltern eine Einkommensgemeinschaft (oder wie das heißt.
Verdient er jetzt Geld wird dieses als Einkommen dieser Gemeinschaft angerechnet und die gesamte Gemeinschaft bekommt diesen Betrag weniger an H4.
Wäre ja sonst auch vollkommen ungerecht, dann könnte ja einer aus dieser Gemeinschaft durch Lottogewinn Millionär werden, und die anderen bekommen immer noch H4.
Wenn er, weil er Einkommen hat und kein H4 mehr benötigt, dann muss er ausziehen und sich eine eigene Wohnung suchen.
Dann gehört er nicht mehr in diese Einkommensgemeinschaft.
Dann bekommen die anderen ihre ihnen zustehende Leistung.
Sein Lohn ist ja so gering das er nicht für seine Eltern aufkommen muss wenn er nicht mehr da wohnt..
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Keine leistungen?

Hallo GORAX

das ist eigendich die Antwort auf deine frage alles andere ist nicht zutrefend.

Der § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bestimmt, dass Kinder und junge Erwachsene nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen sicherstellen können. Das ist der Fall, wenn das Einkommen ihren Bedarf übersteigt. Der Bedarf berechnet sich aus dem jeweiligen Regelsatz, gegebenenfalls Mehrbedarfszuschlägen und dem Prokopfanteil der Unterkunfts- und Heizkosten.

Daraus folgt, dass nicht-hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II) ihr Einkommen nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbringen müssen. Vielmehr besteht gar keine BG mit Eltern, gegebenenfalls deren Partner sowie den Geschwistern. Eine Anrechnung von überschüssigem, den Bedarf des Kindes oder jungen Erwachsenen übersteigenden Einkommen ist demnach unzulässig. Eine Ausnahme bildet hier das Kindergeld, das das Kind nicht zur Deckung des eigenen Bedarfs benötigt.

Das bedeutet das er keinen anspruch auf leistungen vom Jobcenter mehr hat, und das Geld wegfällt was er bis dahin bekommen hat.

gruß TV Pirat
 
AW: Keine leistungen?

Vielen dank für deine antwort :) also wird der verdienst von meinem bruder nicht an meine eltern angerechnet und meine eltern kriegen weiyerhin geld
 
AW: Keine leistungen?

Nur zur Sicherheit noch ein Kleiner Zusatz.

Sollte es sich um eine Bedarfsgemeinschaft gehandelt haben, aus der der Sohn nun "ausscheidet", und gorax` Bruder dennoch bei seinen Eltern wohnen bleiben, ergibt sich dem Anschein nach eine Haushaltsgemeinschaft, im Rahmen derer er seine Eltern mit 1800 Euro Einkommen eigentlich im Rahmen einer Unterhaltsleistung zu unterstützen hätte.

Die Beweislast für eine bestehende Haushaltsgemeinschaft obliegt allerdings dem Leistungsträger, da § 9 Abs 5 SGB II den an sich bestehenden Grundsicherungsanspruch wieder einschränkt. (vgl. hierzu eine Zusammenstellung des Jobcenter Hamm 8/2013)

Allerdings reicht für die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft das bloße Zusammenwohnen nicht aus. Vielmehr muss über die bloße Wohngemeinschaft hinaus der Haushalt im Sinne einer Wirtschaftsgemeinschaft gemeinsam geführt werden.

Deine Eltern sollten nun also gegebenenfalls erklären, dass sie mit Deinem Bruder zwar unter einem Dach, keinesfalls jedoch in einer Haushalts- im Sinne einer Wirtschaftsgemeinschaft leben. Somit werden Ihnen keine Abzüge drohen.

Gruß

Fisher
 
AW: Keine leistungen?

Sollten meine eltern jetzt einfach sagen dass sie mit ihm in einem haus wohnen aber finanziell mit ihm nichts am hut haben? Jobcenter will von meinem eltern gehaltsnachweis von meinem bruder haben
 
AW: Keine leistungen?

Genau.

Das Jobcenter möchte wissen, ob das Einkommen Deines Bruders von vornherein zu gering ist, als dass es als "Unterstützung" anerkannt werden kann.

Dies wäre der Fall, soweit "...sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Betrags des nach § 20 Absatz 2 Satz 1 maßgebenden Regelbedarfs zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten."

der Link zu den im Beitrag vorher angesprochenen Hinweisen des Jobcenter Hamm.
Da ist eigentlich alles gut erklärt, noch dazu von einem Jobcenter ;).

Gruß

Fisher
 
AW: Keine leistungen?

Danke der link ist optimal ;) Jobcenter verlangt jetzt von meinem bruder gehaltsnachweis arbeitsvertrag. Reicht es aus wenner anruft und sagt dass er aus der bg raus ist. Die unterlagen werden von meinem bruder und meiner mutter verlangt.
 
AW: Keine leistungen?

So wie ich die deutsche Bürokratie kenne, wird der Satz: "Ich bin raus" in allen Belangen äußerst ungern vernommen ;)

Wenn Deine Eltern und Dein Bruder also sowieso die entsprechenden Unterlagen zusenden müssen, kann die Stellungnahme ja auch schriftlich erfolgen. Telefonisch ist immer ein wenig halbgar.

In diesem Thread stehen ja auch die entsprechenden Paragraphen, darauf kann man sich doch wunderbar berufen. Falls es später noch etwas zu klären gibt, kann dies ja bei einem gemeinsamen Termin erfolgen.

Gruß

Fisher
 
AW: Keine leistungen?

Wir haben jetzt mal die paragrahen genommen und kurz in 2 sätzen geschildert dass er nichts mehr mit meinen eltern zu tun hat. Mal schauen

Anbei sende ich ihnen die mitteilung dass ich nicht mehr zur BG meiner Mutter angehore. Zwar wohne ich im selben gebaude habe aber keine wirtschaftsgemeinschaft mit meiner Mutter. Parapgrah bla bla bla und pragtaph bla bla bla schildern meine aktuelle lage


So wurde es geschrieben
 
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