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PC & Internet Kein 1&1-Anschluss - trotzdem 129 Euro Gebühr

teltarif hilft:
Ein Interessent bestellt DSL - doch es liegt gar keine Festnetz-Leitung in der Wohnung. Muss er dann wirklich 129 Euro Storno-Gebühr bezahlen? teltarif.de musste einem Kunden von 1&1 helfen.

Die Bestellung eines DSL-Anschlusses sollte eigentlich bei allen Providern ein standardisiertes Verfahren sein. Ein Sonderfall könnte sein, wenn in der Wohnung gar keine TAE-Dose liegt. Normalerweise sollte es dann zwei Möglichkeiten geben: Entweder beauftragt der Provider die Telekom mit der Verlegung eines Anschlusses, damit der Provider diesen anschließend anmieten kann. Oder der Provider teilt mit, dass eine Schaltung wegen des fehlenden Anschlusses nicht möglich ist - und die Sache ist damit beendet.

Bei einem teltarif.de-Leser verlief die Geschichte ganz anders - und plötzlich wurde er deswegen von 1&1 auch noch zur Kasse gebeten. teltarif.de musste helfen.

Keine Schaltung ohne Anschluss

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Schaltung von DSL-Anschluss war nicht möglich
Bild: 1und1

Im Januar schrieb uns ein teltarif.de-Leser, er sei bereits Mobilfunk-Kunde bei 1&1. Er sei vor einem Jahr in eine neu sanierte Wohnung gezogen und habe dort bisher das in seinem Handy-Vertrag eingeschlossene unbegrenzte Datenvolumen zum Surfen genutzt. Jetzt benötigte er aber doch DSL und entschloss sich dazu, es einmal mit seinem bisherigen Provider 1&1 zu probieren.

Der erste telefonische Kontakt sei "sehr positiv" gewesen, deswegen sei er auch bereit dazu gewesen, einen DSL-Anschluss zu beantragen. Der Schaltungstermin stand an, der Techniker war da, musste aber feststellen, dass keine Leitung liegt. Nach mehrmaligem Hin und Her mit dem Vermieter sagte der Techniker, er wolle sich darum kümmern und jemanden vorbeischicken. Leider sei das nicht der Fall gewesen, sodass immer noch keine Leitung liegt.

Der Kunde dachte, er würde dann 1&1 einfach Bescheid sagen, wenn die Leitung verlegt ist. 1&1 stornierte dann aber plötzlich den Tarif und berechnete dem Kunden dafür einmalig 129 Euro. Trotz Widerspruch wollte 1&1 den Betrag weiter haben. In einer darauffolgenden Mahnung berechnete 1&1 dann sogar noch zusätzlich eine Mahngebühr. Da wusste der Leser nicht mehr weiter und wandte sich an teltarif.de.

Plötzlich überraschend freundliche E-Mail

Nachdem wir den Fall an 1&1 übermittelt hatten, erhielt der Kunde nach wenigen Tagen folgende plötzlich sehr freundliche E-Mail:

Vielen Dank für Ihre Nachricht [...]. Unsere Presseabteilung hat mich gebeten, Ihnen zu helfen. Ich habe Ihre Zeilen aufmerksam gelesen und nehme mir gerne die Zeit, Ihnen zu antworten. Für die Unannehmlichkeiten und dass wir bisher keine Lösung zur Zwangsstornierungsgebühr für Sie gefunden haben, bitten wir um Entschuldigung. Wir bedauern, dass die Schaltung nicht wie geplant vorgenommen werden konnte. Grundvoraussetzung für die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses ist eine vorhandene Leitungsversorgung.

Stellen Sie bitte sicher, dass die Grundversorgung seitens der Telekom vorhanden ist. Als Mieter wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter/Eigentümer. Es endet hier die Zuständigkeit der Telefongesellschaft und es beginnt der Verantwortungsbereich des Kunden. In Ihrem speziellen Fall habe ich die Gebühr für Zwangsstornierung vom 07.12.2022 über 129,95 Euro storniert. Zusätzlich habe ich die Mahn- und Bearbeitungsgebühren ausgebucht [...].

Sobald die Leitung wieder funktioniert oder hergestellt ist, kann ein neuer Auftrag eingestellt werden. Melden Sie sich bei Bedarf und antworten Sie dazu einfach auf diese E-Mail. Selbstverständlich begleite ich den Vorgang ab sofort für Sie. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich einfach an mich. Gerne bin ich Ihnen natürlich weiterhin behilflich.

Von 1&1 erfuhren wir, was hinter den Kulissen noch zusätzlich passiert war:

Vielen Dank, dass Sie uns die Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Gerne kümmern wir uns um das Anliegen von Herrn [...]. Wir haben den Vorgang geprüft und können Ihnen mitteilen, dass die seit Oktober 2022 reservierte Leitung durch den Netzlieferanten zwangsstorniert wurde. Das bedeutet, dass 1&1 für die Reservierung der DSL-Leitung in Vorleistung getreten ist. Den DSL-Auftrag von Herrn [...] haben wir storniert und eine Gebühr von 129,95 Euro berechnet.

Der Verantwortungsbereich für die Endleitung liegt hier beim Hauseigentümer. Bitte verstehen Sie, dass hier auch eine Mitwirkungspflicht von Herrn [...] zur Kommunikation mit dem Eigentümer besteht. Im Rahmen der Kulanz haben wir unseren Kunden informiert und die Gebühr von 129,95 Euro gutgeschrieben, sowie die Mahn- und Bearbeitungsgebühr zu unseren Lasten storniert.

Dafür bedankte sich der Leser bei uns wie folgt:

Vielen, vielen lieben Dank, liebes teltarif.de-Team, ich bin euch sooo dankbar!! Bitte macht so weiter; ich hätte nicht gewusst, wie ich sonst hätte weiter kommen können... Ganz, ganz, ganz vielen lieben Dank!!!

Quelle; teltarif
 
So läuft das immer ab. Der Kunde wird einfach in Zugzwang gebracht und dann auf stur geschaltet. Alles andere kostet der Firma Geld was nicht ausgegeben werden soll. Das hätte man auch einfach dem Kunden so übermitteln können.
 
Es werden immer mehr.
Hier am Land in Neubaugebieten legt die Telekom gar keine Leitungen mehr.
Die Anwohner müssen dann Telefon / Internet über einen Kabelanbieter nehmen oder das Handy.
Vorhandene Telefonanschlüsse werden/wurden von der Telekom gekündigt, weil die Anschlüsse nicht für VOIP geeignet sind.
 
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Diese bekommen aber in der Regel den Umsetzer auf VoIP in der Ortsvermittlung, Oma Elisabeth kann weiterhin ihr analoges Telefon ohne Router usw. direkt an der Telefonsteckdose betreiben und bekommt von der Umstellung auch nichts mit (außer dass ggf. das Telefon für kurze Zeit nicht ging).

Welche Anschlüsse gekündigt worden sind, waren die ISDN-Anschlüsse ohne Breitbandinternet, diese wurden durch die Umsetzer zu klassischen Analoganschlüssen.

Übrigens (wieder auf den Thread bezogen) gehört ein Telefonanschluss zur Mindestversorgung einer Wohnung, ebenso wie Wasser und Strom, außer es ist vertraglich (Mietvertrag) anders festgelegt. Ist einer vorhanden, so muss dieser funktionsfähig sein, ansonsten besteht Grund zur Mietminderung. Ob der Mieter den Telefonanschluss nutzt oder nicht angeschlossen (da kein Festnetzvertrag, viele verlassen sich nur noch auf das Handy) ist, bleibt dem Mieter überlassen, es geht hier um die Anschlussmöglichkeit selber.
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Zuletzt bearbeitet:
Mal davon ab, dass man meist ein Anrecht hat wie @Vindoriel schon schrieb,
stört mich total, er will DSL haben, aber weiss nicht wo die TAE Dose ist.
Ich meine die Grundvoraussetzung hätte er ja selber prüfen können, da diese ja Elementar ist, um das Gerät anzuschließen.
Bei den Anbietern bekommt man daher nicht umsonst ein kleinen Zettel, wo steht, was alles vorhanden sein sollte und wo er Zutritt (also der Techniker) haben will.
Ich denke mal, nur weil die Presse eingeschaltet musste er nicht bezahlen.

Damals hatte ich auch mal DSL von 1&1 und man hätte eigtl. einen Verständlichen Zettel erhalten, was der Techniker alles braucht, mit Bildern.
 
Vielleicht dachte er ja es sei wie früher, da hatte die Telekom, auch für Anbieter Wechsel, die Leitungen und zugehörigen TEA Dosen installiert.
Das wurde irgendwann abgeschafft, ohne die Kunden darüber zu informieren!
 
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