Ist schon klar. Ich hatte halt auf die Musterklage gehofft da ich selber keine im www. gefunden habe. Habe am Montag einen Termin beim Anwalt.@MB ist ja auch kein Anwalt (lt eigener Aussage). Er mag ein wenig in vertragsrechtlichen Fragen bewandert sein, aber letztlich musst Du Dein Problem schon selbst einklagen.
MfG
Das war die Antwort an "firc75":frowning::grinning::yum:Gott sei Dank! Beati pauperes spiritu
Simmt! Das war Absicht weil firc75 nicht alles so richtig mitbekommt.Da fehlt die Hälfte.
Support Ende.
Ja ich weiß.Da fehlt die Hälfte.
Support Ende.
... Hier geht es um fristlose Kündigung wegen "Preiserhöhung ohne AGB" und nochmal: fristlose Kündigung wegen "Preiserhöhung ohne AGB".
Hallo Marc, habe von SKY zwar eine Kündigungsbestätigung bekommen, aber erst zum 28.02.2018 wo mein regulärer Vertrag endet.
Das Sonderkündigungsrecht haben sie nicht anerkannt. siehe Anhang
Ich habe am 18.05 schon die Kündigungs-Bestätigung erhalten und am 20.05 hier eingestellt. Die Beitragserhöhung hatte ich schriftlich erhalten als E-Mail.Der Preiserhöhung hast du aber schriftlich als Einschreiben mit Rückschein, vorab als E-Mail und Fax widersprochen oder???
...
Der aktuelle Vertrag wurde auch telefonisch abgeschlossen, begann am 01.02.16 und wurde im Februar 2017 automatisch verlängert bis 01.03.18. Die monatlichen Gebühren inklusive HD+ bis Februar 2017 waren 72,99€uro und wurden danach um 4 €uro auf 76,99€uro erhöht...
ich brauch erst meinen English Tea morgens.
1.) fristlose Kündigung an service@sky.de.
Sky lehnt ab mit albernen Argumenten wie "AGB gelten immer"
2.) Musterklage wegen "Preiserhöhung ohne AGB" als Entwurf an die Sky-Rechtsabteilung in München faxen Ende der Woche. Mit der Frage, ob die bei deinem Amtsgericht eingereicht werden soll... Dann nach 10 Tagen ist Dein Vertrag rückwirkend beendet.
3.) Neuer Vertrag online abschließen nächste Woche oder später ohne Leihreceiver (wie genau, per PN). Solo V14 kommt, 12 Monate zu 49,99 EUR derzeit online. Vorerst ohne Pairing. keine Garantie, wie lange das geht, später kann man AC 2.2 oder Leihgerät buchen, wenn Sky wirklich pairen sollte (dazu laufen Klagen).
Fristlose Kündigung ohne große Tricks:
"Ich kündige den Vertrag Nr. ... vom ....2016 außerordentlich zum 31.01.2017, hilfsweise zum 14.05.2017, auf Grund der einseitigen Preiserhöhung Ihrerseits um den Betrag von monatlich 3,00 EUR ab dem 01.02.2017.
Meinen Vertrag verlängerte ich im Februar 2016 telefonisch. Dabei wurde ein Standardpreis von 73,99 EUR ab 02/2017 vereinbart für den Fall, dass ich den Vertrag nicht fristgerecht kündige.
Sie fordern jedoch ein Entgelt in Höhe von monatlich 76,99 EUR ohne meine Zustimmung. Rechtfertigende AGB wurden telefonisch nicht vereinbart. Weder waren mir die aktuellen AGB beim Vertragsschluss bekannt gegeben worden noch habe ich der Einbindung der AGB in den neuen (verlängerten) Vertrag ab 02/2016 ausdrücklich zugestimmt (vgl. § 305 BGB). Daher sind die AGB nicht wirksam vereinbart worden.
Ebenso bestreite ich, dass unvorhergesehene Kostensteigerungen bestehen, die eine Preiserhöhung um 3,00 EUR monatlich im laufenden Vertrag rechtfertigen könnten. Die Kosten der Bundesliga 2016/17 waren seit Jahren schon vereinbart, der Wegfall der vielen Drittsender, von Premiere League und anderen Rechten entlastet Sky erheblich.
Ebenso kann ich nicht nachvollziehen, dass nicht für alle Kunden der Preis gleichermaßen zum 01.02.2017 erhöht wird. Solche Willkür ist nicht wirtschaftlichen Zwängen geschuldet.
Die Preiserhöhung um 3,00 EUR berechtigt mich daher zur außerordentlichen Kündigung. Ich wurde über die Preiserhöhung nicht ordnungsgemäß informiert und belehrt. Daher kündige ich nunmehr den Vertrag zum 31.01.2017, lediglich hilfsweise zum 14.05.2017.
Ich bitte um Zusendung eines Retourscheins für die Rücksendung von Smartcard und Leihgerät.
Mit freundlichen Grüßen "
Ich drehe mich hier im Kreis, das wurde alles schon vor 4 Wochen thematisiert.
Ich klinke mich jetzt für heute hier aus. Schönes Wochenende an Alle
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