"Ich kündige den Vertrag Nr. ... vom ....2016 außerordentlich zum 31.01.2017, hilfsweise zum 14.05.2017, auf Grund der einseitigen Preiserhöhung Ihrerseits um den Betrag von monatlich 3,00 EUR ab dem 01.02.2017.
Meinen Vertrag verlängerte ich im Februar 2016 telefonisch. Dabei wurde ein Standardpreis von 73,99 EUR ab 02/2017 vereinbart für den Fall, dass ich den Vertrag nicht fristgerecht kündige.
Sie fordern jedoch ein Entgelt in Höhe von monatlich 76,99 EUR ohne meine Zustimmung. Rechtfertigende AGB wurden telefonisch nicht vereinbart. Weder waren mir die aktuellen AGB beim Vertragsschluss bekannt gegeben worden noch habe ich der Einbindung der AGB in den neuen (verlängerten) Vertrag ab 02/2016 ausdrücklich zugestimmt (vgl. § 305 BGB). Daher sind die AGB nicht wirksam vereinbart worden.
Ebenso bestreite ich, dass unvorhergesehene Kostensteigerungen bestehen, die eine Preiserhöhung um 3,00 EUR monatlich im laufenden Vertrag rechtfertigen könnten. Die Kosten der Bundesliga 2016/17 waren seit Jahren schon vereinbart, der Wegfall der vielen Drittsender, von Premiere League und anderen Rechten entlastet Sky erheblich.
Ebenso kann ich nicht nachvollziehen, dass nicht für alle Kunden der Preis gleichermaßen zum 01.02.2017 erhöht wird. Solche Willkür ist nicht wirtschaftlichen Zwängen geschuldet.
Die Preiserhöhung um 3,00 EUR berechtigt mich daher zur außerordentlichen Kündigung. Ich wurde über die Preiserhöhung nicht ordnungsgemäß informiert und belehrt. Daher kündige ich nunmehr den Vertrag zum 31.01.2017, lediglich hilfsweise zum 14.05.2017.
Ich bitte um Zusendung eines Retourscheins für die Rücksendung von Smartcard und Leihgerät.
Mit freundlichen Grüßen "