Justizminister Heiko Maas legt Vorratsdatenspeicherung auf Eis
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält nach langem Ringen auch die Bekenntnis der großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung. Schwarz-Rot will demnach die einschlägige EU-Richtlinie "über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten" umsetzen und diese personenbeziehbaren Informationen sechs Monate von Providern aufbewahren lassen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die umstrittene Vorratsdatenspeicherung jedoch zunächst nicht einführen. Dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel sagte er, dass er keinen Gesetzesentwurf vorlegen werde, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletze oder nicht.
Vorratsdatenspeicherung
Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen die Verbindunsdaten aller User, die bei der Telekommunikation, bei der Internet-Nutzung und im Mobilfunk anfallen, ohne konkreten Verdacht auf strafbare Handlungen gespeichert und den Strafverfolgern für Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden. Bereits 2007 war diese Vorratsdatenspeicherung von einer Großen Koalition eingeführt worden, musste nach dem Veto des Bundesverfassungsgerichts 2010 aber ausgesetzt werden. Die Wiedereinführung war während der schwarz-gelben Bundesregierung bis 2013 am erbitterten Widerstand der FDP und der liberalen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gescheitert. Nun sind die Liberalen raus und die große Koalition hat eigene Pläne: Die Vorratsdatensopeicherung soll wieder eingeführt werden.
Es sei nicht ausgeschlossen, dass die EU-Richter die Richtlinie vollständig kassierten, begründete er seinen Entschluss. In dem Fall würde die "Geschäftsgrundlage" für den Koalitionsvertrag komplett entfallen. "Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden", so Maas weiter. "Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis."
Der Justizminister kündigte in dem Interview zudem an, sich verstärkt um die Bürgerrechte zu kümmern. "Ich bin sehr skeptisch bei der Vorstellung, dass eine Flut von Daten der Bürger ohne Anlass gespeichert wird und so vielen Stellen zugänglich ist", sagte er. Hier bestehe ein erhebliches "Missbrauchsrisiko". Er kündigte an, mit dem Bundesinnenminister (Thomas de Maizière, CDU) einen sachlicheren und konstruktiveren Dialog zu führen als seine Vorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der vergangenen Legislaturperiode. Dennoch erwartet er wohl auch Konflikte: "Wahrscheinlich hat der Innenminister beim Thema Sicherheit etwas andere Vorstellungen als ich", sagte er dem Spiegel. Auch mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff dürfte er nicht immer auf einer Linie liegen: Sie gilt als Befürworterin der Vorratsdatenspeicherung.
Ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Cruz Villalón, hatte im Dezember für Hoffnung bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung gesorgt. Die aktuelle Fassung ist nach seiner Ansicht unvereinbar mit Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. (ll)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meld...-Vorratsdatenspeicherung-auf-Eis-2075205.html
Ich hätte sonst L-Schnarrenberger vernmisst...
Kleine Verschnaufpause für die Freiheit.
Gruß
claus13
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält nach langem Ringen auch die Bekenntnis der großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung. Schwarz-Rot will demnach die einschlägige EU-Richtlinie "über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten" umsetzen und diese personenbeziehbaren Informationen sechs Monate von Providern aufbewahren lassen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die umstrittene Vorratsdatenspeicherung jedoch zunächst nicht einführen. Dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel sagte er, dass er keinen Gesetzesentwurf vorlegen werde, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletze oder nicht.
Vorratsdatenspeicherung
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Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen die Verbindunsdaten aller User, die bei der Telekommunikation, bei der Internet-Nutzung und im Mobilfunk anfallen, ohne konkreten Verdacht auf strafbare Handlungen gespeichert und den Strafverfolgern für Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden. Bereits 2007 war diese Vorratsdatenspeicherung von einer Großen Koalition eingeführt worden, musste nach dem Veto des Bundesverfassungsgerichts 2010 aber ausgesetzt werden. Die Wiedereinführung war während der schwarz-gelben Bundesregierung bis 2013 am erbitterten Widerstand der FDP und der liberalen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gescheitert. Nun sind die Liberalen raus und die große Koalition hat eigene Pläne: Die Vorratsdatensopeicherung soll wieder eingeführt werden.
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Es sei nicht ausgeschlossen, dass die EU-Richter die Richtlinie vollständig kassierten, begründete er seinen Entschluss. In dem Fall würde die "Geschäftsgrundlage" für den Koalitionsvertrag komplett entfallen. "Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden", so Maas weiter. "Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis."
Der Justizminister kündigte in dem Interview zudem an, sich verstärkt um die Bürgerrechte zu kümmern. "Ich bin sehr skeptisch bei der Vorstellung, dass eine Flut von Daten der Bürger ohne Anlass gespeichert wird und so vielen Stellen zugänglich ist", sagte er. Hier bestehe ein erhebliches "Missbrauchsrisiko". Er kündigte an, mit dem Bundesinnenminister (Thomas de Maizière, CDU) einen sachlicheren und konstruktiveren Dialog zu führen als seine Vorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der vergangenen Legislaturperiode. Dennoch erwartet er wohl auch Konflikte: "Wahrscheinlich hat der Innenminister beim Thema Sicherheit etwas andere Vorstellungen als ich", sagte er dem Spiegel. Auch mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff dürfte er nicht immer auf einer Linie liegen: Sie gilt als Befürworterin der Vorratsdatenspeicherung.
Ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Cruz Villalón, hatte im Dezember für Hoffnung bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung gesorgt. Die aktuelle Fassung ist nach seiner Ansicht unvereinbar mit Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. (ll)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meld...-Vorratsdatenspeicherung-auf-Eis-2075205.html
Ich hätte sonst L-Schnarrenberger vernmisst...
Kleine Verschnaufpause für die Freiheit.
Gruß
claus13