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PC & Internet Italien: Megavideo zu 12 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt

Der Videostreaming-Dienst des berüchtigten und inzwischen eingestellten Sharehosters Megaupload soll für Urheberrechtsverletzungen in Italien geradestehen. Kim Dotcom wehrt sich unterdessen weiter gegen seine Auslieferung.

Ein römisches Gericht hat den inzwischen eingestellten Streamingdienst Megavideo am Freitag in Abwesenheit zu 12,1 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt. Das Gericht befand die nicht anwesenden Verantwortlichen von Megavideo für schuldig, mehr als 266 Programmstunden des italienischen Fernsehsenders RTI illegal verbreitet zu haben.

Megavideo könne sich auch nicht auf ein Haftungsprivileg für Provider berufen, da der Dienst die Videos redaktionell sortiert sowie Werbung und Premium-Abos angeboten habe, heißt es in dem Urteil weiter. Das Urheberrecht sieht vor, dass reine Diensteanbieter wie Internetprovider, Hoster oder Plattformbetreiber nicht für rechtliche Verstöße ihrer Kunden haftbar gemacht werden können, sofern sie auf Hinweise von Rechteinhabern reagieren und dann gegen Verstöße vorgehen.

Takedown-Hinweise ohne URLs
RTI hatte geklagt, nachdem Megavideo sich geweigert hatte auf die Hinweise des Senders zu reagieren und die illegalen Inhalte zu löschen. Der Sender hatte Megavideo dabei jedoch nur die Namen der zu löschenden Sendungen, nicht aber URLs zu konkreten Videos übermittelt. Das Gericht war der Ansicht, dass die in den Hinweisen enthaltenen Informationen für die Löschung der bemängelten Inhalte ausreichend waren.

Megavideo war eine Streamingplattform und gehörte zu dem Sharehoster Megaupload, der vom deutschen "Hacker" Kim Dotcom (aka Kimble, Kim Schmitz) gegründet worden war. Nach einer internationalen Razzia unter Federführung des FBI wurde der Dienst 2012 geschlossen und Dotcom in seiner neuen Heimat Neuseeland verhaftet. Inzwischen ist er wieder auf freiem Fuß und wehrt sich vor Gericht gegen die drohende Auslieferung an die USA. Die US-Justiz will ihm den Prozess wegen Urheberrechtsverletzungen machen.

Quelle: heise
 
Megavideo wehrt sich gegen Verurteilung: 12,1 Mio. Schadenersatz

Letzten Freitag wurden die Betreiber des Streaming-Dienstes Megavideo von einem Gericht in Rom zu 12,1 Millionen Schadenersatz verurteilt. Dessen Anwalt Ira P. Rothken weist die Anschuldigungen entschieden zurück. Man habe damals keine URLs oder andere Spezifikationen erhalten, als der TV-Sender RTI die Ausstrahlung seines Materials verhindern wollte. Das Urteil stehe laut Rothken im Widerspruch zu gültigem EU-Recht.

Am 19. Januar 2012 wurde neben Megaupload auch der Streaming-Anbieter Megavideo vom US-Justizministerium vom Netz genommen. Neben Kim Dotcom (ehemals Kim Schmitz) wehren sich noch immer drei weitere Mitbetreiber gegen ihre Auslieferung in die USA, um dort angeklagt zu werden.

In Abwesenheit wurde Megavideo letzten Freitag zur Zahlung von 12,1 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt. Der Vorwurf: Der Streaming-Dienst habe mehr als 266 Stunden des Fernsehprogramms des italienischen TV-Senders RTI (Reti Televisive Italiane) öffentlich verfügbar gemacht. In der Begründung wird ausgeführt, man könne sich nicht auf das Haftungsprivileg für Provider berufen. Megavideo verkaufte Premium-Abos (siehe Screenshot oben) und zeigte den Nutzern Werbung an, außerdem wurden die Videos redaktionell bearbeitet.

Ansonsten hätte man eine Verurteilung in dieser Ausprägung vermeiden können. Reine Dienstanbieter wie Internet-Provider, Hoster oder sonstige Portale können nicht für die Verstöße ihrer Nutzer haftbar gemacht werden, sofern sie gemeldete Inhalte zeitnah löschen und gegen die Nutzer aktiv vorgehen.
Megavideo weist Anschuldigungen zurück

Der US-amerikanische Rechtsanwalt Ira P. Rothken wehrt sich im Gespräch mit TF gegen dieses Urteil. Wer Megavideo verurteilt, müsse auch YouTube verklagen, sagt Rothken. Auch dort gäbe es unterschiedliche Kategorien und Werbung.

Ohne diese Bestandteile sei der Betrieb einer nutzerbasierten Internet-Plattform unmöglich. Das Urteil habe zudem nicht ausgeführt, wieso RTI damals auf die Angabe der URLs verzichtet habe. In den USA haben Content-Provider das Recht, Löschaufforderungen zu ignorieren, sofern keine konkreten Links angegeben werden. Wenn nur der Titel einer Serie etc. angegeben wird, müsse das Unternehmen nicht danach suchen, um es eigenhändig ausfindig zu machen.

Um die Schwarzkopie identifizieren zu können, müsste dem Portalbetreiber zudem der Original-Film vorliegen, um Vergleiche anzustellen. Man könne nicht von den Betreibern verlangen, dass sich unzählige Mitarbeiter ohne exakte Angaben auf die Suche nach den verletzenden Werken machen müssen. Ihm mangele es im Urteil an einer belastenden Analyse und fachmännisch aufbereiteten Beweismitteln. Laut Megavideo-Anwalt Rothken stehe das Urteil somit im Widerspruch zum gültigen EU-Recht und zahlreichen Verträgen, die sich im Kern mit dem Urheberrecht befassen.

Quelle: tarnkappe
 
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