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IPTV IPTV-Händler verliert Kryptowährung durch BREIN-Beschlagnahme

Ein IPTV-Händler wurde von BREIN erneut erwischt. Neben der Einziehung illegal erwirtschafteter Gelder schloss BREIN einen neuen Vergleich.

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Wegen des Verkaufs illegaler IPTV-Abonnements hat BREIN im letzten Jahr einen Händler aufgespürt. Daraufhin erklärte sich dieser bereit, seine Tätigkeit aufzugeben. Nun erwischte die niederländische Anti-Piraterie-Organisation den Mann erneut beim Abo-Verkauf.

BREIN informierte darüber, dass sie Bargeld und Kryptowährung im Wert von 25.000 Euro von dem IPTV-Händler beschlagnahmt hat. Sollte der Mann erneut diesbezüglichen Geschäften nachgehen, droht ihm dann eine Strafe von 5.000 Euro für jedes neu verkaufte Abonnement. Alternativ soll er 50.000 Euro pro Tag zahlen.

Schon im März letzten Jahres erzielte der IPTV-Abo-Verkäufer mit der Stiftung BREIN einen Vergleich. Seine Abonnements boten, gemäß BREIN, Zugang zu mehr als 6.000 Fernsehkanälen, einschließlich Sport. Zudem gewährten sie über Video-on-Demand auch Zugriff zu mehr als 10.000 Filmen und Serien. Die Kosten für ein illegales IPTV-Abonnement, in dem alles enthalten ist, sind vergleichbar mit den Kosten für einen einzigen legalen Pay-TV-Kanal.

IPTV-Händler verwendet falsche Identität

Zwar entfernte der Händler seine Anzeigen und schloss seine Verkäuferkonten auf den illegalen Marketplaces, Marktplaats.nl und 2dehands.be. Jedoch glaubte die Anti-Piraterie-Group damals, dass der Mann seine illegalen Verkäufe trotzdem fortsetzte. Er gab vor, aus Belgien zu stammen, obwohl er in den Niederlanden lebte.

BREIN beschloss, den Unbekannten aufzuspüren. Als dies gelang, unterzeichnete der IPTV-Abo-Verkäufer eine Verzichtserklärung mit einer Strafklausel für künftige Verstöße. Außerdem zahlte er BREIN eine Entschädigung für die entstandenen Kosten. Allerdings verletzten weitere Piraten-IPTV-Verkäufe derselben Täters die zuvor geschlossene Vergleichsvereinbarung. Daraufhin schloss BREIN erneut einen Vergleich unter Zehlung eines Betrages zur Kosten-Deckung.

Die Katze lässt das Mausen nicht


Eine Weile danach stieß BREIN wiederholt auf eine Reihe von ganz ähnlichen Anzeigen und Websites. Eine Untersuchung erbrachte Spuren desselben Täters. BREIN erwirkte infolge eine gerichtliche Genehmigung zur Beschlagnahme von Kryptowährungen. Bei der Hausdurchsuchung stellten die Ermittler Geld und Kryptowährungen im Gesamtwert von mehr als 25.000 Euro sicher. BREIN traf mit dem Täter eine überarbeitete Vergleichsvereinbarung. Nun jedoch mit härteren Bedingungen zugunsten der Anti-Piraterie-Organisation.

Neuer Vergleich sieht 5.000 € pro Abo oder 50.000 € pro Tag vor

Der Mann stellte erneut seine Verkäufe ein, schloss die laufenden IPTV-Abonnements. Der neue Vergleich sieht eine Geldstrafe von 5.000 € pro IPTV-Paket oder 50.000 € pro Tag vor, sollte der Mann erneut diesbezüglich straffällig werden. BREIN wird ihn in einem solchen Fall auch zur strafrechtlichen Verfolgung anzeigen.

Illegales IPTV: 4.752 Anzeigen, 53 Personen und 330 Standorte

Seit April 2017 hat BREIN gemäß aktuellen Angaben 4.752 Anzeigen für illegale IPTV-Abonnements von Verkaufsplattformen entfernt und 53 illegale Anbieter aufgespürt und gestoppt. Darüber hinaus hat BREIN 330 Websites geschlossen, die für den Verkauf illegaler IPTV-Abonnements bereitstanden.

Verpflichtung von Hosting-Anbietern zur Überprüfung der Kundendaten

BREIN warnt, dass auch die Nutzung illegaler Inhalte zu Hause einen Verstoß darstellt. Wenn das Angebot eingestellt wird, verlieren die Kunden Ihr Geld nebst illegalem Zugang. BREIN gibt bekannt:

„Illegale Anbieter bemühen sich, anonym zu bleiben. Sie geben falsche Namens- und Adressangaben an die Hosting-Anbieter ihrer Websites weiter, die diese Angaben nicht überprüfen. Nach der Schließung ihrer Websites können sie dann an einem anderen Ort wieder von vorne anfangen. BREIN plädiert daher dafür, dass das neue Gesetz über digitale Dienste auch Hosting-Anbieter verpflichten sollte, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Auch hierzu laufen Gerichtsverfahren. Zurzeit kann BREIN sie nur aufspüren, wenn sie Spuren im Internet hinterlassen. Die Vergleiche mit illegalen Verkäufern belaufen sich in der Regel auf mehrere zehntausend Euro.“

Quelle; Tarnkappe
 
was mich dabei mal interessieren würde , kryptowährungen beschlagnahmt ?! wie funktioniert sowas , klar die Wallet ist ja nicht anonym und die Transaktionen sind ja dementsprechend eindeutig nach zu verfolgen , aber kann eine Behörde "einfach" so beschlagnahmen ?
 
Nein. Die Krypto-Coins liegen grundsätzlich immer auf der jeweiligen Blockchain und der Zugriff zu diesen Kryptoeinheiten, wird mit einem Schlüssel verwaltet, welcher im optimalen Fall, in der eigenen selbstverwaltete Wallet organisiert wird. Das bedeutet, den Zugriff auf die Kryptowerte hat jener, der die Schlüssel hat. Und nur dieser!

Hatte der "Händler" keine solche selbstverwaltete Wallet (unhosted Wallet) benutzt, wo er der Boss über seinen Zugang ist, sondern die Kryptowerte auf einer Exchange wie Binance, Kraken oder Bitpanda liegen, so hatte dieser "Händler" auch nicht die Schlüssel um über diese Werte zu bestimmen, sondern die Handelsbörse. In diesem Fall kann eine Behörde, wie Staatsanwaltschaft oder andere Zugriff auf diese Kryptowerte erhalten und diese beschlagnahmen.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der "Händler" seine Schlüssel für den Zugriff über seiner unhosted Wallet freiwillig gegeben hatte, um Strafmilderung zu erlangen.
Ansonsten gilt: Not Your Keys, Not Your Coins
 
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