Künftig müssen Internetanbieter die tatsächlich gebotene Datenrate offenlegen, hat die Regierung beschlossen. Messergebnisse sollen speicherbar sein. Die Grünen wollen bei Abweichungen der Geschwindigkeit sogar Bußgelder und Schadenersatzansprüche.
Das Bundeskabinett hat die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur beschlossen. Das gab die Regulierungsbehörde am 15. Juni 2016 bekannt. Verbraucher sollen einen Rechtsanspruch auf Informationen zu der konkreten Datenübertragungsrate erhalten.
Nutzer sollen sich einfach darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist, und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Messergebnisse sollen speicherbar sein, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen dem Anbieter mitteilen können.
Homann: "Geschwindigkeit von Breitbandanschlüssen soll vergleichbar sein"
Bundesnetzagentur-Chef Jochen Homann sagte: "Anbieter sollen die tatsächliche Geschwindigkeit des Anschlusses offenlegen und in der monatlichen Rechnung über das aktuell gültige Ende der Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen informieren."
Nach dem Kabinettsbeschluss wird sich nun der Deutsche Bundestag mit der Transparenzverordnung befassen. Danach solle die Rechtsverordnung erlassen werden.
Die Europäische Union hatte sich im vergangenen Jahr auf eine Verordnung zum Telekommunikationsmarkt geeinigt. Artikel 4 verlangt von den Anbietern "Transparenzmaßnahmen zur Sicherstellung des Zugangs zu einem offenen Internet". Das kann wiederum Konsequenzen haben: "Jede erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter (...) angegebenen Leistung - sofern die rechtserheblichen Tatsachen durch einen von der nationalen Regulierungsbehörde zertifizierten Überwachungsmechanismus festgestellt wurden - gilt (...) als nicht vertragskonforme Leistung." Das nationale Recht kann dem Verbraucher für solche Fälle "Rechtsbehelfe" zugestehen.
Nach Ansicht der Grünen sollte dazu in Zukunft Schadenersatz zählen. Sie fordern, eine Mindestgeschwindigkeit festzulegen, die 90 Prozent der versprochenen Maximalgeschwindigkeit erreichen muss.
"Die derzeitigen Verträge sind Mogelpackungen, beworben werden sie mit hohen Zahlen wie 50 MBit/s, daneben steht aber kleiner 'bis zu'", sagte die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner. "Wenn ich aber für 50 Megabit in der Sekunde zahle, will ich das auch bekommen. Wie würde wohl der Anbieter reagieren, wenn ich im Gegenzug nur 'bis zu' 100 Prozent meiner Telefonrechnung bezahle?" Für wesentliche Abweichungen der Geschwindigkeit soll es Bußgelder und Schadenersatzansprüche geben.
Quelle: golem
Das Bundeskabinett hat die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur beschlossen. Das gab die Regulierungsbehörde am 15. Juni 2016 bekannt. Verbraucher sollen einen Rechtsanspruch auf Informationen zu der konkreten Datenübertragungsrate erhalten.
Nutzer sollen sich einfach darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist, und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Messergebnisse sollen speicherbar sein, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen dem Anbieter mitteilen können.
Homann: "Geschwindigkeit von Breitbandanschlüssen soll vergleichbar sein"
Bundesnetzagentur-Chef Jochen Homann sagte: "Anbieter sollen die tatsächliche Geschwindigkeit des Anschlusses offenlegen und in der monatlichen Rechnung über das aktuell gültige Ende der Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen informieren."
Nach dem Kabinettsbeschluss wird sich nun der Deutsche Bundestag mit der Transparenzverordnung befassen. Danach solle die Rechtsverordnung erlassen werden.
Die Europäische Union hatte sich im vergangenen Jahr auf eine Verordnung zum Telekommunikationsmarkt geeinigt. Artikel 4 verlangt von den Anbietern "Transparenzmaßnahmen zur Sicherstellung des Zugangs zu einem offenen Internet". Das kann wiederum Konsequenzen haben: "Jede erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter (...) angegebenen Leistung - sofern die rechtserheblichen Tatsachen durch einen von der nationalen Regulierungsbehörde zertifizierten Überwachungsmechanismus festgestellt wurden - gilt (...) als nicht vertragskonforme Leistung." Das nationale Recht kann dem Verbraucher für solche Fälle "Rechtsbehelfe" zugestehen.
Nach Ansicht der Grünen sollte dazu in Zukunft Schadenersatz zählen. Sie fordern, eine Mindestgeschwindigkeit festzulegen, die 90 Prozent der versprochenen Maximalgeschwindigkeit erreichen muss.
"Die derzeitigen Verträge sind Mogelpackungen, beworben werden sie mit hohen Zahlen wie 50 MBit/s, daneben steht aber kleiner 'bis zu'", sagte die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner. "Wenn ich aber für 50 Megabit in der Sekunde zahle, will ich das auch bekommen. Wie würde wohl der Anbieter reagieren, wenn ich im Gegenzug nur 'bis zu' 100 Prozent meiner Telefonrechnung bezahle?" Für wesentliche Abweichungen der Geschwindigkeit soll es Bußgelder und Schadenersatzansprüche geben.
Quelle: golem