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PayTV Illegales Streaming: Polizei geht gegen Anbieter aus Deutschland vor

Die Kriminalpolizei hat ein illegales Streaming-Angebot auffliegen lassen – nicht das erste in diesem Jahr. Kunden müssen mit Verfahren rechnen.

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In Köln ging den Behörden ein illegaler Anbieter mit 4000 Kunden ins Netz.
(Bild: Polizei Köln)

Deutsche Behörden gehen weiter gegen illegale Streaming-Angebote vor. Ein großer Fisch ging den Beamten der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) Anfang Juni ins Netz. Zusammen mit der Weidener Kriminalpolizei durchsuchten die Beamten neun Objekte in den bayerischen Landkreisen Tirschenreuth und Pfaffenhofen an der Ilm sowie in München und Hamburg. Hauptverdächtiger soll ein 25-jähriger Softwareentwickler sein, wie die Behörden am Freitag mitteilten.


Tatverdächtige mit hohem IT-Wissen​

In diesem Fall stießen die Polizisten den Angaben zufolge auf Tatverdächtige mit hohem IT-Wissen und entsprechend hochwertigem Equipment. Deshalb stand insbesondere die Sicherung digitaler Spuren und die Aufklärung des komplizierten Servernetzes im Fokus der Ermittlungen. So wurde vor Ort das mobile Forensik-Labor "Paladin" des Polizeipräsidiums Oberfranken eingesetzt. Damit gelang es, umfangreiche Hardware und Speichermedien zu sichern und verschlüsselte Datenträger noch vor Ort zu öffnen.

Sichergestellt wurde nach Angaben der ZCB eine komplette Serverlandschaft, eine Vielzahl an Mobiltelefonen, USB-Sticks und Spielekonsolen sowie "viele Terabyte auszuwertender Daten" und Vermögenswerte, darunter Bargeld, Goldmünzen und Kryptowährungen, im Wert von rund 500.000 Euro. Außerdem wurden mehrere Server im In- und Ausland beschlagnahmt, auf denen die Täter ihre illegalen Streaming-Angebote betrieben haben sollen. Auch die Kunden der Dienste müssen mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren rechnen.

Verdacht auf Kinderpornographie​

Fünf Männer, drei 25-jährige Deutsche, ein 25-jähriger Österreicher und ein 27-jähriger Aserbaidschaner, werden verdächtigt, kostenpflichtige Streaming-Dienste illegal verbreitet zu haben. Ihnen wird die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung verwandter Schutzrechte nach dem Urheberrechtsgesetz vorgeworfen. Betroffen sind laut ZCB erneut ein deutscher Anbieter sowie internationale Dienste wie Netflix.

Gegen drei der fünf Verdächtigen wurden Haftbefehle erlassen. Der Haftbefehl gegen einen 25-Jährigen aus Hamburg wurde inzwischen erweitert, weil er mittlerweile in Verdacht steht, u. a. über einen Messenger-Dienst zu schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern angestiftet sowie kinderpornographischer Inhalte hergestellt zu haben. Derzeit werden die sichergestellten Daten ausgewertet.

In einem anderen Fall hatte die die Polizei nach zweijähriger Ermittlungsarbeit im Februar Durchsuchungen bei 18 Beschuldigten an 17 Objekten in mehreren Bundesländern durchgeführt. Drei Tatverdächtige wurden festgenommen.


Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetrugs wird seitdem gegen einen 36-jährigen Mann aus dem bayerischen Landkreis Wunsiedel ermittelt. Er soll gemeinsam mit den beiden anderen Tatverdächtigen, einem 59-Jährigen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen und einen 37-Jährigen aus dem Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg), Programme eines großen deutschen Pay-TV-Anbieters illegal an über 30.000 Kunden weltweit zur Verfügung gestellt zu haben.


"Schaden im Millionenbereich"​

Bei den Durchsuchungen sicherten 150 Einsatzkräfte aus Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und dem Saarland Bargeld in Höhe von etwa 16.000 Euro sowie rund 35.000 Euro in Kryptowährung. Die ZCB pfändete zudem mehrere Konten. Außerdem stellten die Beamten mehr als 200 digitale Endgeräte sicher.

Außerdem schalteten sie mehrere Server ab, die mutmaßlich für das illegale Streaming genutzt wurden. Den Verdächtigten drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. "Dem Pay-TV-Anbieter entstand dadurch ein Schaden im Millionenbereich", teilt die ZCB mit, ohne weitere Details bekanntzugeben. Die Inhalteanbieter sprechen von hohen Einnahmeverlusten durch Piraterie im "industriellen Maßstab".

Im März hat die Polizei in Köln eine illegale Streaming-Operation mit rund 4000 Kunden auffliegen lassen und die Wohnung einen 57-jährigen Tatverdächtigen durchsucht. Ende vergangenen Jahres waren die Verantwortlichen eines illegalen Streaming-Angebots teils zu langen Haftstrafen verurteilt worden.


In jüngster Vergangenheit machte darüber hinaus die Zerschlagung großer illegaler Streaming-Angebote im Ausland Schlagzeilen, wie etwa die Abschaltung von BestBuyIPTV, das auf Live-Fußball spezialisierte LiveHD7 oder Fmovies, dem angeblich weltweit größtem Anbieter illegaler Streams mit über 6 Milliarden Zugriffen in einem Jahr.

Quelle: heise.de
 
Das hat nichts, aber auch gar nichts mit den AGB zu tun. Zumal AGB keine Gesetze und kein Recht sind.
Sondern mit WAS?
Oder meinst du tatsächlich, dass es ein Gesetz gibt, dass jedem Bundesbürger das Recht auf Nutzung beliebiger Wunsch-Hardware gestattet bzw. den Pay-TV-Anbietern die Nutzung deren Dienste über vom Bürger frei wählbare Hardware gestatten muss? Merkste, nä? ;-)
Dass die Nutzung der Dienste nun ausschließlich mit den vor Sky zur Verfügung gestellten Hardware gestattet ist, ist nun mittlerweile längst Vertragsbestandteil. Damals, ja da gab es diese Klausel noch nicht - und DESHALB wurde ein Recht daraus, die Karte in kompatiblen Geräten zu verwenden. Das ist der Sachverhalt mal etwas stark vereinfacht und die tatsächlichen Gründe für das Fehlen dieser Klausel bzw. die Konsequenzen durch die Einführung von Beschränkungen bei der Hardware sind nicht nur technisch, sondern auch rechtlich viel gravierender - jedoch für meinen Bezug auf die Vermutung von dir irrelevant:
... wenn ich die Karte in der Hardware meiner Wahl betreiben darf. Da gab es sogar mal ein Recht drauf
Das vermutete Recht entstünde aus dem Beschränken der Nutzbarkeit, die nicht vertraglich vereinbart gewesen wäre. Du kannst davon ausgehen, dass diese Beschränkung mittlerweile Vertragsbestandteil ist. Und das findest du WO?
Genau, in den AGBs. ;-)
 
Damals konnte man aber auch nicht jede Hardware nutzen sie musste bestimmte Voraussetzungen erfüllen, aber (Premiere) war etwas offener, und es gab eine Handvolle Geräte die Premiere Tauglich waren und halt das CI Modul.

Die Wahl war besser von einfachen Receivern wie den TECHNISAT PR-S über etwas bessere wie einem Galaxis Easy World, bis zu DVR-Geräten von Humax bis zum iCord.

Heute hat man nur noch die Zwangsjacke den SKY Q

Und JA das ist auch mit den ganzen illegalen TV-Piraten zu Verdanken. So hat man bald nur noch ein Gerät welches eine Sicherheitslücke werden könnte.
 
Sondern mit WAS?
Oder meinst du tatsächlich, dass es ein Gesetz gibt, dass jedem Bundesbürger das Recht auf Nutzung beliebiger Wunsch-Hardware gestattet bzw. den Pay-TV-Anbietern die Nutzung deren Dienste über vom Bürger frei wählbare Hardware gestatten muss? Merkste, nä? ;-)
siehe Routerzwang.
Merkste, nä? ;-)
war aber bestimmt alles vor deiner Zeit.
 
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