Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Hundt bläst zum Angriff gegen den Mindestlohn

TV Pirat

Elite Lord
Registriert
3. März 2008
Beiträge
3.138
Reaktionspunkte
3.491
Punkte
373
Ort
Tief im Westen
09.11.2013

Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.


Ein gesetzlicher Mindestlohn ist ein Kernanliegen der SPD - und ein schwieriger Punkt in den schwarz-roten Koalitionsgesprächen. Die Kritiker bekommen nun Unterstützung vom Chef des Arbeitgeberverbandes.

Der scheidende Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat vor gravierenden Nachteilen eines gesetzlichen Mindestlohns gewarnt. „Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn trifft vor allem die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt: Langzeitarbeitslose, gering Qualifizierte und junge Menschen, die keine Ausbildung haben“, sagte Hundt der Nachrichtenagentur dpa. Dies zeige die deutlich höhere Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit in allen europäischen Ländern mit gesetzlichem Mindestlohn. Die SPD verteidigte ihre Kernforderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Dies zählt zu den Hauptstreitpunkten in den Koalitionsverhandlungen mit der Union.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hielt Hundt Schwarzmalerei vor: „Ein gesetzlicher Mindestlohn ist nicht nur sozial gerecht, sondern eben auch ökonomisch sinnvoll.“ Eine Einführung würde Geringverdienern helfen, die derzeit in vielen Fällen deutlich unter 8,50 Euro verdienten. „Er stellt aber darüber hinaus auch Gerechtigkeit zwischen den redlichen Unternehmern her, die bereits heute gute Löhne für gute Arbeit zahlen, und denen, die sich dieser Forderung nach wie vor verweigern“, sagte Nahles am Samstag.

Hundt verwies darauf, dass es derzeit 41 laufende Tarifverträge mit DGB-Gewerkschaften mit unteren Tariflöhnen unter 8,50 Euro gebe. „Die Tarifparteien haben gute Gründe, in bestimmten Fällen solche Einstiegslöhne zu vereinbaren.“ Dies gebe Berufsanfängern, Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten Chancen auf Einstieg in Arbeit. „Ich hielte es für unverantwortlich, wenn der Gesetzgeber diese Tarifverträge mit einem Federstrich außer Kraft setzt.“

Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, kritisierte, bei den Koalitionsverhandlungen gebe es „eine Schlagseite hin zu sozialen Wohltaten“. Es werde „zu wenig über Marktwirtschaft gesprochen“. Ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro in Ostdeutschland werde „sehr viele Jobs kosten“ und am Ende „vor allem die treffen, die am schwächsten sind“, sagte Schweitzer dem „Tagesspiegel“ (Samstag). Auch das angestrebte Rückkehrrecht von Teilzeitkräften auf einen Vollzeitjob gehe „an der Lebenswirklichkeit im Mittelstand vorbei“.

Hundt sprach sich zudem dafür aus, Hinzuverdienste von Hartz-IV- Empfängern bis zu 200 Euro voll auf die staatliche Unterstützung anzurechnen. „Um Vollzeitstellen attraktiver zu machen, müssen die Hinzuverdienstregeln vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“ Hierfür sollten Einkommen aus vollzeitnaher Beschäftigung stärker als bisher freigestellt werden, Bruttoeinkommen bis zu 200 Euro monatlich im Gegenzug dafür „voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden“. Die derzeitige Regelung setze den falschen Anreiz, sich im Hartz-IV- Bezug mit dem Hinzuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung einzurichten.

Hundt legt am 18. November nach 17 Jahren als Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sein Amt nieder. Designierter Nachfolger ist der Bremerhavener Unternehmer Ingo Kramer (60).

Gericht untersagt Abzocke bei Bürgerarbeit

Quelle: handelsblatt
 
AW: Hundt bläst zum Angriff gegen den Mindestlohn

Erstens hat Herr Hundt sicher nie für 2 Euro die Stunde gearbeitet und zweitens hat er Unrecht, wenn er über Tarifbindungen spricht.

Nur noch 58 Prozent der Beschäftigten befinden sich in Deutschland in einer Tarifbindung. Was ist mit den restlichen 42 Prozent?

Weiterhin zeigt eine hohe Jugend- oder Langzeitarbeitslosigkeit in anderen Ländern mit bereits vorhandenem Mindestlohn doch auch die fehlende Bereitschaft der wirtschaftsorientierten Unternehmen gute Arbeit mit gutem Geld zu honorieren.

Wenn Gegner des Mindestlohnes nun argumentieren, es sei nicht gesichert ob ein gesetzlicher Mindestlohn die Armut bekämpfen kann, sei dem entgegnet: Das bisherige System hat die Armut sicher nicht bekämpft, also laßt es uns mit einem neuen versuchen.

Gruß

Fisher
 
AW: Hundt bläst zum Angriff gegen den Mindestlohn

ganz im gegen teil das System ALG II reist immer mehr Menschen in langzeit arbeitslosigkeit und dauer armut,
aber ist dach klar das Hundt so töne spuckt er will ja das gleich wie Frau Merkel das die Arbeitgeber sich schön
die Taschen voll steken und die Zeitarbeitsfirmen verdienen sich auch eine Goldenenase.
 
AW: Hundt bläst zum Angriff gegen den Mindestlohn

Hi!

sicher da wo er schon drin war bzw. ist macht der doch das nicht umsonst..Und Frage noch hat der Kerl was für einen Hartz IV-ler was übrig, das bezweifle ich mal. Wo war er damals wo Schröder mit übrigen Mafiosen wie Clemens, Fisher Hartz IV sowie Leihfirmen gegründet haben. Nein, lieber nichts davon wissen und lieber Interessen eigener Firma vertreten...So einer wie er weisst nichtmal was Liter Benzin kostet aber grosse Fresse für Sprüche...

Seit 1998 ist er Mitglied des Vorstands der , von 2001 bis 2007 1. Vizepräsident und seit 21. November 2007 Präsident der Deutschen Handelskammer in Österreich; Mitglied im Aufsichtsrat von und der (bis Mai 2006). Er ist Mitglied des Verwaltungsrats der (vor deren Gründung saß er im Verwaltungsrat der fusionierten ) und Mitglied des Gemeinsamen Beirats der „Allianz Gesellschaften“, . Darüber hinaus ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats der und Mitglied des Beirats der . Von 2002 bis 2013 war er Aufsichtsratsvorsitzender des .
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hundt bläst zum Angriff gegen den Mindestlohn

Ich kann dieses blöde Argument nicht mehr hören.
„Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn trifft vor allem die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt: Langzeitarbeitslose, gering Qualifizierte und junge Menschen, die keine Ausbildung haben“
Die Wahrheit ist die Industrie hat Angst die zu verlieren die Sie schön ausbeuten können.Und als Arbeitsgebervertreter muß er so etwas ja sagen,immerhin wird er ja fürs Lügen fürstlich bezahlt.
 
Freibetrag für Hartz IV- Aufstocker soll entfallen

11.11.2013

Arbeitgeberpräsident fordert Minijobs bei Hartz IV voll anzurechnen

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt will Vollbeschäftigung fördern, indem Hartz IV-Hinzuverdienste bis 200 Euro voll auf den Regelsatz angerechnet werden. Er sieht in dem bislang anrechnungsfreien Betrag in Höhe von 100 Euro, die sich Hartz IV-Bezieher hinzuverdienen können, einen "Fehlanreiz". Statt eines Minijobs und Hartz IV solle die Vollbeschäftigung gefördert werden, erklärte Hundt gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. Hundt sieht mal wieder die Opfer statt die Täter in der Verantwortung.

Statt Minijob und Hartz IV Vollzeitjob

„Um Vollzeitstellen attraktiver zu machen, müssen die Hinzuverdienstregeln vom Kopf auf die Füße gestellt werden“, sagte der scheidende Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin. Demnach solle Einkommen aus Vollzeitarbeit oder vollzeitnaher Beschäftigung stärker freigestellt werden. Beträge bis 200 Euro brutto würden im Gegenzug „voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden“. Hundt sieht in der derzeitigen Regelung einen Fehlanreiz für Hartz IV-Bezieher, sich mit dem Regelsatz und einen geringfügigen Hinzuverdienst einzurichten. Die Jobcenter müssten deshalb „verstärkt Aufstocker ansprechen, die nur einen Minijob ausüben“.

Derzeit sind 100 Euro eines Hinzuverdienstes im Hartz IV-Bezug pro Monat anrechnungsfrei. Bruttoeinkommen zwischen 100 und 800 Euro wird dagegen auf den Regelsatz angerechnet, wobei der Hartz IV-Bezieher 20 Prozent vom erzielten Einkommen behalten darf. Der-Eckregelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen beträgt derzeit 382 Euro monatlich zuzüglich der Kosten für die Unterkunft (Miete und Heizkosten). Von dem knappen Budget sollen neben Lebensmitteln und Strom auch alle anderen notwendigen Dinge des Alltags bestritten werden. Dazu zählen unter anderem Kleidung, Haushaltsgeräte sowie sämtliche Freizeitaktivitäten. Wohlfahrtsverbände machen regelmäßig darauf aufmerksam, dass der Regelsatz nicht einmal das Existenzminimum sichert und dringend erhöht werden muss. Das gilt vor allem angesichts der steigenden Strompreise.

Hartz IV-Regelsatz sichert nicht einmal das Existenzminimum

Anrechnungsfreie 100 Euro mehr pro Monat können einen Hartz IV-Bezieher, der nicht einmal das allernotwendigste von seinem Regelsatz bezahlen kann, deshalb kaum dazu veranlassen, sich damit bequem einzurichten. Vielmehr geht es doch darum, dass es nach wie vor kaum (fair bezahlte und zumutbare) Vollzeitstellen in vielen Bereichen gibt.

Sollte Herr Hundt dabei möglicherweise an Zeitarbeit gedacht haben? Das würde gut zu seinen Aussagen hinsichtlich der Einführung eines Mindestlohns passen, den er selbstverständlich ablehnt. „Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn trifft vor allem die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt: Langzeitarbeitslose, gering Qualifizierte und junge Menschen, die keine Ausbildung haben.“ Ah ja, und wen würde dann die Abschaffung des ohnehin geringen Freibetrags für Hartz IV-Aufstocker treffen?

Jobcenter rechtfertigt Sanktionen gegen Schüler

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hundt bläst zum Angriff gegen den Mindestlohn

Naja, der Hundt malwieder. Die sollen doch nicht immer so tun, als ob "Eingriffe" in die Tarifautonomie was neues sind. So regelt das Arbeitszeitgesetz schließlich die Geährung von Pausen, die Höchstarbeitszeit und auch Ruhezeiten, dies in der Form bereits seit 1994, oder das Bundesurlaubsgesetz, das gibt es schon seit 1963. Oder wie ist es mit den Kündigungsfristen? Die sind sogar im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
 
Zurück
Oben