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Hartz IV und kein Schulabschluß-Rechte? !

artoso747

Newbie
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Hallo !

Brauche mal dringend euren Rat.
Wie ist das ,---- welche Rechte hat ein Hartz IV -Empänger der keinen Schulabschluß hat ?
Also neun Jahre Schule aber keinen Abschluß. Kann man die Berufsreife nachholen um einen Lehre b.z.w Arbeit zu beginnen oder wird das nicht genehmigt !
Wer entscheidet das !
Arbeitsamt (nicht am Wohnort) meint, das entscheidet der zuständige Sachbearbeiter im Jobcenter am Wohnort. Der stellt sich bockig !

Danke im vorraus!
 
AW: Hartz IV und kein Schulabschluß-Rechte? !

Es gibt die Möglichkeit auch nach der 9.Klasse schon mit der Lehre anzufangen, aber ohne Abschluß denke ich mal sehen die Schulnoten nicht rosig aus, oder?
Wenn du ein Arbeitgeber findest der dir ein Praktikum anbietet, überzeuge ihn von deinen anderen Qualitäten. ( pünktlich, fleißig, zuverlässig....).
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hartz IV und kein Schulabschluß-Rechte? !

Da gibt es doch die Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“.

Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit gibt es nähere Informationen
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Gruß

Fisher
 
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