artoso747
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Hallo !
Brauche mal dringend euren Rat.
Wie ist das ,---- welche Rechte hat ein Hartz IV -Empänger der keinen Schulabschluß hat ?
Also neun Jahre Schule aber keinen Abschluß. Kann man die Berufsreife nachholen um einen Lehre b.z.w Arbeit zu beginnen oder wird das nicht genehmigt !
Wer entscheidet das !
Arbeitsamt (nicht am Wohnort) meint, das entscheidet der zuständige Sachbearbeiter im Jobcenter am Wohnort. Der stellt sich bockig !
Danke im vorraus!
Brauche mal dringend euren Rat.
Wie ist das ,---- welche Rechte hat ein Hartz IV -Empänger der keinen Schulabschluß hat ?
Also neun Jahre Schule aber keinen Abschluß. Kann man die Berufsreife nachholen um einen Lehre b.z.w Arbeit zu beginnen oder wird das nicht genehmigt !
Wer entscheidet das !
Arbeitsamt (nicht am Wohnort) meint, das entscheidet der zuständige Sachbearbeiter im Jobcenter am Wohnort. Der stellt sich bockig !
Danke im vorraus!