TV Pirat
Elite Lord
15.10.2013
Betreuungsgeld wird bei Hartz IV angerechnet mit so miesen Tricks
wollen die Jobcenter Geld sparen. (TV Pirat)
Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros kritisiert Aufforderung der Jobcenter zum Beantragen von Betreuungsgeld
Seit dem 1. August 2013 haben Eltern mit Kindern, die vor dem 1. August 2012 geboren sind, Anspruch auf 100 Euro Betreuungsgeld, sofern sie ihre Kinder nicht in einer öffentlich geförderten Tagesstätte betreuen lassen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros weist daraufhin, dass derzeit verstärkt Hartz IV-Bezieherinnen von den Jobcentern dazu gedrängt werden, Betreuungsgeld zu beantragen. Doch dadurch würden sich die Chancen für junge Mütter auf dem Arbeitsmarkt weiter verschlechtern, so die Arbeitsgemeinschaft.
Betreuungsgeld für Hartz IV-Bezieherinnen ist ein „falsches Signal“
Eltern die Hartz IV beziehen haben keinen finanziellen Vorteil durch das Betreuungsgeld. Erhalten sie die 100 Euro, wird ihnen dieser Betrag vom Regelsatz abgezogen. Es besteht somit kein Anreiz für Hartz IV-Bezieher, einen Antrag auf Betreuungsgeld zu stellen. Dennoch werden seit Einführung des Betreuungsgelds verstärkt Hartz IV-Bezieherinnen mit Kindern von den Jobcentern angeschrieben oder angerufen und dazu gedrängt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dieses Vorgehen beobachtet die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros mit großer Sorge. Der Zusammenschluss von Frauenbeauftragten aus ganz Deutschland macht sich für die Rechte von Frauen stark und weist auf Missstände hin.
„Als sogenannte vorrangige Leistung ist das Betreuungsgeld auf SGB II-Leistungen anzurechnen. Diese gesetzliche Regelung führt dazu, dass es SGB II-Bezieherinnen größtenteils nicht freigestellt wird, ob sie Betreuungsgeld beantragen wollen“, schreibt die Arbeitsgemeinschaft in einem offenen Brief an die Bundesministerinnen Kristina Schröder und Ursula von der Leyen. „Von Wahlfreiheit für Frauen und junge Familien kann hier also keine Rede sein.“
Durch die „Betreuungsgeld-Aktion“ der Jobcenter kommt es zu einer Umverteilung in staatlichen Töpfen, die letztlich dazu führt, dass die Statistiken geschönt werden.
Im offenen Brief der Arbeitsgemeinschaft heißt es weiter, dass zu befürchten ist, „dass die Frauen, die aus diesem Grund Betreuungsgeld beantragt haben, deswegen im Bezugszeitraum von möglichen Eingliederungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Aus unserer Sicht wird damit ein völlig falsches Signal vermittelt, das die bisherigen Bemühungen, gerade junge Mütter oder Alleinerziehende wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, konterkariert“.
Hartz IV: Keine Tricks bei Beiständen
Quelle: gegen-hartz
Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.
Betreuungsgeld wird bei Hartz IV angerechnet mit so miesen Tricks
wollen die Jobcenter Geld sparen. (TV Pirat)
Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros kritisiert Aufforderung der Jobcenter zum Beantragen von Betreuungsgeld
Seit dem 1. August 2013 haben Eltern mit Kindern, die vor dem 1. August 2012 geboren sind, Anspruch auf 100 Euro Betreuungsgeld, sofern sie ihre Kinder nicht in einer öffentlich geförderten Tagesstätte betreuen lassen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros weist daraufhin, dass derzeit verstärkt Hartz IV-Bezieherinnen von den Jobcentern dazu gedrängt werden, Betreuungsgeld zu beantragen. Doch dadurch würden sich die Chancen für junge Mütter auf dem Arbeitsmarkt weiter verschlechtern, so die Arbeitsgemeinschaft.
Betreuungsgeld für Hartz IV-Bezieherinnen ist ein „falsches Signal“
Eltern die Hartz IV beziehen haben keinen finanziellen Vorteil durch das Betreuungsgeld. Erhalten sie die 100 Euro, wird ihnen dieser Betrag vom Regelsatz abgezogen. Es besteht somit kein Anreiz für Hartz IV-Bezieher, einen Antrag auf Betreuungsgeld zu stellen. Dennoch werden seit Einführung des Betreuungsgelds verstärkt Hartz IV-Bezieherinnen mit Kindern von den Jobcentern angeschrieben oder angerufen und dazu gedrängt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dieses Vorgehen beobachtet die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros mit großer Sorge. Der Zusammenschluss von Frauenbeauftragten aus ganz Deutschland macht sich für die Rechte von Frauen stark und weist auf Missstände hin.
„Als sogenannte vorrangige Leistung ist das Betreuungsgeld auf SGB II-Leistungen anzurechnen. Diese gesetzliche Regelung führt dazu, dass es SGB II-Bezieherinnen größtenteils nicht freigestellt wird, ob sie Betreuungsgeld beantragen wollen“, schreibt die Arbeitsgemeinschaft in einem offenen Brief an die Bundesministerinnen Kristina Schröder und Ursula von der Leyen. „Von Wahlfreiheit für Frauen und junge Familien kann hier also keine Rede sein.“
Durch die „Betreuungsgeld-Aktion“ der Jobcenter kommt es zu einer Umverteilung in staatlichen Töpfen, die letztlich dazu führt, dass die Statistiken geschönt werden.
Im offenen Brief der Arbeitsgemeinschaft heißt es weiter, dass zu befürchten ist, „dass die Frauen, die aus diesem Grund Betreuungsgeld beantragt haben, deswegen im Bezugszeitraum von möglichen Eingliederungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Aus unserer Sicht wird damit ein völlig falsches Signal vermittelt, das die bisherigen Bemühungen, gerade junge Mütter oder Alleinerziehende wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, konterkariert“.
Hartz IV: Keine Tricks bei Beiständen
Quelle: gegen-hartz