TV Pirat
Elite Lord
Wenn eine Behinderung nachgewiesen ist (50° der Behinderung, wie hier angesprochen reicht da nicht ohne besondere Merkzeichen `B`oder `G`), kann EU-Rente beantragt werden, dann ist man Frührentner und kein Hartz IV -Bezieher mehr.
Das ist aber nicht ganz richtig weil Hartz IV ist Grundsicherung, und wer Erwebsminderungs Rente bekommt der muß die
Grundsicherung beantragen beides wird von den Kommunen bezahlt und kommt aus dem gleichen Top, allso denk fehler.