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Hartz IV: Jobcenter-Chef will hart durchgreifen

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Brandenburgs Jobcenter-Chef kündigt härteres Vorgehen an

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Während die Landesregierung in Brandenburg den Anschein erweckt, sie wolle durch einen neu gestalteten Hartz IV-Bescheid für weniger Fehler und mehr Klarheit in Sinne der Betroffenen sorgen, hat der Geschäftsführer der Jobcenter-Brandenburg angekündigt bei Hartz IV-Beziehern „hart durchgreifen“ zu wollen.

In der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ kündigte Brandenburgs Jobcenter-Chef Christian Gärtner an, künftig gegen Leistungsbezieher des SGB II „hart vorzugehen“. Wer sich weigert, eine berufliche Weiterqualifizierung zu unternehmen, soll sanktioniert werden, bis diese aus dem Leistungsbezug raus sind. „Wir haben eine relativ hohe Zahl an Verweigerern und Totalverweigerern“, erklärte der Jobcenter-Geschäftsführer der Zeitung.

Seine Haltung begründet dieser mit den Erfahrungen, die die Leistungsträger angeblich machen würden. Regelmäßig würden qualifizierungsfähige Hartz IV-Bezieher eingeladen, um „Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung“ zu erörtern. Manche würden trotz Einladung nicht kommen, so der Behördenchef. Andere hören sich alles an und dann verlässt mindestens die Hälfte den Raum, sobald die Jobcenter-Berater fragen, ob Interesse geweckt wurde.“ Ein solches Verhalten sollte nicht geduldet werden. „Wir werden konsequent zu Sanktionen greifen“, sagte er.

Doch was bedeutet eigentlich „Weigern“. Hierzu hat sich das Bundessozialgericht in dem Urteil Az: B 14 AS 92/09 R eindeutig geäußert: „Weigern bedeutet regelmäßig die vorsätzliche, ausdrückliche oder stillschweigende, schriftlich, mündlich oder in anderer Weise dem Leistungsträger oder dem Arbeitgeber zum Ausdruck gebrachte fehlende Bereitschaft, sich an die durch das Gesetz auferlegte Pflicht zu halten. Die Aufnahme einer Tätigkeit kann mithin auch durch konkludentes Verhalten verweigert werden“.

Das was vor allem für viele Nicht-Betroffene auf den ersten Blick gerechtfertigt klingt, (Leistungen nur bei Gegenleistungen) ist zutiefst populistisch. Meistens werden nämlich keine "qualifizierenden Weiterbildungen" angeboten, sondern lediglich sogenannte Gruppen-Informationsveranstaltungen bei denen Betroffene beispielsweise zu Tätigkeiten in Leiharbeitsfirmen genötigt/gedrängt werden. Diese sind obendrein oft so schlecht bezahlt, dass Betroffene noch nicht einmal aus dem Leistungsbezug entrinnen können, sondern weiterhin mit Hartz IV aufstocken müssen. Oder es werden Kurse vermittelt, in denen die Menschen auf niedrigstem Level Hilfstätigkeiten ausführen oder sich in „Übungsfirmen ausprobieren" müssen. Nur selten, und das wissen wir aus unserer Praxis, werden tatsächliche berufliche Weiterbildungen seitens des Jobcenters finanziert. Statt mit Strafen zu drohen, sollte der Jobcenter-Chef sich einmal fragen lassen, wie tatsächliche Weiterbildungen aussehen. Dann sinke mit Sicherheit auch die "Weigerungs-Quote".

Neue Hartz IV-Bescheide in Brandenburg

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV: Jobcenter-Chef will hart durchgreifen

Interesse heißt eigentlich,daß man etwas mag oder auch nicht. Wenn jemand trotzdem zu irgendeiner Maßnahme zwingen will, ist die Frage nach dem Interesse schon sehr scheinheilig. Und wenn die Teilnehmer nach der "Infoveranstaltung" den Raum verlassen, kann das auch nicht sanktioniert werden (sofern noch keine entsprechende unterschriebene EGV existiert). Denn sanktionierbar ist nur der Abbruch einer solchen Maßnahme...nicht jedoch,wenn man sie gar nicht erst beginnt.
 
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