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Hartz IV: Datensammelwut der Jobcenter

TV Pirat

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"Waren Deine Großeltern Aussiedler?"


Die Datensammelwut des Kommunalen Centrums für Arbeit (KCA), dem Jobcenter des Main-Kinzig-Kreises, kennt keine Grenzen mehr. Dieser Tage erhielten viele Kunden des kommunalen Jobcenters Schreiben vom Kreis, in dem den Hartz IV Leistungsberechtigten mit Kürzung ihres Arbeitslosengeldes II gedroht wird, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist einen Fragebogen ausgefüllt hätten.

Das Schreiben hat folgenden Inhalt:

“Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II. Teil (SGB II)
Befragung zum Migrantenhintergrund


Sehr geehrte Frau Mustermann,
unser Ziel ist es, Ihnen die beantragten Leistungen zeitnah und ohne Kürzungen zur Verfügung zu stellen. Dafür benötigen wir jedoch Ihre Mithilfe. Im Rahmen der statistischen Erhebung, bitten wir Sie, den beigefügten Fragebogen ausgefüllt bis zum 17.03.2014 zurückzusenden. (Kommafehler im Original)

Roman Thilenius von der Hartz IV Hilfe Offenbach, der auch in der Offenen Sozialberatung Maintal für die Anliegen von KCA Kunden zuständig ist, bewertet das Schreiben des Main-Kinzig-Kreises als “eine neue Qualität von Betrugsversuch”. Denn die Formulierung, mit der den Hartz IV Empfängern eine Kürzung angedroht wird, ist identisch mit der Formulierung aus Anforderungsschreiben des KCA bei der Prüfung von Anträgen auf Arbeitslosengeld. “Somit wird hier ganz bewusst suggeriert, bei dem Ausfüllen des Fragebogens handele es sich um eine Pflicht des Leistungsbeziehers.”

Thilenius reagiert darauf mit einer Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und einer damit verbundenen Strafanzeige. Betroffenen rät er, die so genannte Befragung zum Migrantenhintergrund direkt im Mülleimer zu entsorgen. Die Sanktionsdrohungen seien nichts als heiße Luft.

Die Hartz IV Hilfe stellt zu dieser Befragung fest:

1. Jobcenter haben die Aufgabe Arbeitslosengeldansprüche zu berechnen und gegebenenfalls bei der Arbeitssuche zu helfen.
2. Daten dürfen Behörden – genau wie jedermann – nur erheben und verwerten, wenn sie diese Daten für ihre Arbeit brauchen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz.
3. In den Fragebögen des KCA wird unter anderem abgefragt, wie lange der Leistungsbezieher schon den deutschen Pass habe, ob er sich auch schon vor 1949 in der BRD aufgehalten habe, wo die Eltern der Leistungsbezieher einst geboren wurden. Der krönende Gipfel ist die letzte Frage, in der das Jobcenter wissen will, ob die Großeltern des Leistungsbeziehers Aussiedler waren.
4. Ergo: Diese Daten mögen für neonazistische "Rassenkunde" von Belang sein, aber sie sind vollkommen unerheblich für die Aufgaben eines Jobcenters. Daher ist es diesen Einrichtungen schlichtweg gesetzlich verboten, solche Daten zu erheben, zu speichern, und zu nutzen.

Fraglich ist auch, aus welchen Mitteln die Erhebung überhaupt finanziert wird: Die Fragebögen werden von Mitarbeitern des KCA handschriftlich ausgefüllt, einzeln verschickt, und sollen dann später wieder manuell ausgewertet werden. Thilenius fordert den Kreisausschuss auf, dem Steuerzahler zu erklären, “aus welchen Mitteln diese irrsinnige Aktion bezahlt wird, und was man mit den abgefragten Daten überhaupt vorhat” – und sie ansonsten sofort einzustellen.

Wenn Armut zur Todesursache wird

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV: Datensammelwut der Jobcenter


Der Herr Roman Thilenius von der Hartz IV Hilfe Offenbach kann ja in einem Rechtsstreit nach seiner Strafanzeige die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Forderung des (einzelnen) Jobcenters für den Main-Kinzig-Kreis richterlich Überprüfen lassen, aber seine Äußerung, dass die Forderung Jobcenters ein Betrugsversuch wäre ist rechtlich auch sehr bedenklich.

Der Rat für Betroffene von Herrn Roman Thilenius, die Forderung zu ignorieren, ist noch bedenklicher, da dies bei den Betroffenen sicherlich erstmal zu der angekündigkten Leistungskürzung führen könnte. Da müsste dann jeder dieser Betroffenen für sich selber erstmal gegen die Kürzung der Leistungen vorgehen. Höchstwahrscheinlich ist Herr Roman Thilenius selber gar nicht betroffen oder zumindest nicht finanziell von Leistungskürzungen so weit betroffen, dass er seinen Lebensunterhalt nicht anderweitig bis zur endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Leistungskürzung bestreiten könnte.
 
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