TV Pirat
Elite Lord
19.12.2013
Jobcenter lehnte einen Antrag auf ein Kinderbett ab, weil das erste Bett vom Sperrmüll stammte
Nicht selten lassen sich Jobcenter-Mitarbeiter abenteuerliche Argumente einfallen, um wichtige Anträge zu verwehren. So stellte eine Mutter, die auf Hartz IV-Leistugen angewiesen ist, einen Antrag auf ein neues Kinderbett. Schließlich war das alte Bett kaputt gegangen, weil es in aller Not vom Sperrmüll aufgesammelt wurde. Doch genau dieser eigentlich trauriger Umstand veranlasste das Jobcenter den Antrag abzulehnen. Die Familie musste also klagen und bekam vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Recht zu gesprochen. (Az: L 19 AS 999/13 B, LSG Nordrhein-Westfalen)
Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass ein Jobcenter den Antrag auf ein Kinderbett nicht mit dem Argument ablehnen darf, es würde sich hierbei um eine sogenannte Ersatzbeschaffung handeln, wenn das erste Kinderbett minderwertig und vom Sperrmüll beschafft wurde. Schließlich habe das erste Kinderbett vom Sperrmüll nicht die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes erfüllt. Weil es sich somit nicht einmal um einen Einrichtungsgegenstand handelte, der am untersten Standard angesiedelt ist, handelt es sich auch nicht um eine Ersatzbeschaffung. Die Behörde hatte argumentiert, das Bett sei beim Umzug kaputt gegangen. Daher hätte es sich um eine sogenannte Erstbeschaffung gehandelt und diese könne abgelehnt werden.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass es sich hierbei eben nicht um einer Ersatzbeschaffung sondern nach dem SGB II um eine Erstausstattung handelt. Daher habe das Kind in der Bedarfsgemeinschaft ein Anrecht auf ein Kinderbett.
Knapp jeder fünfte Deutsche von Armut betroffen
Quelle: gegen-hartz
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Jobcenter lehnte einen Antrag auf ein Kinderbett ab, weil das erste Bett vom Sperrmüll stammte
Nicht selten lassen sich Jobcenter-Mitarbeiter abenteuerliche Argumente einfallen, um wichtige Anträge zu verwehren. So stellte eine Mutter, die auf Hartz IV-Leistugen angewiesen ist, einen Antrag auf ein neues Kinderbett. Schließlich war das alte Bett kaputt gegangen, weil es in aller Not vom Sperrmüll aufgesammelt wurde. Doch genau dieser eigentlich trauriger Umstand veranlasste das Jobcenter den Antrag abzulehnen. Die Familie musste also klagen und bekam vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Recht zu gesprochen. (Az: L 19 AS 999/13 B, LSG Nordrhein-Westfalen)
Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass ein Jobcenter den Antrag auf ein Kinderbett nicht mit dem Argument ablehnen darf, es würde sich hierbei um eine sogenannte Ersatzbeschaffung handeln, wenn das erste Kinderbett minderwertig und vom Sperrmüll beschafft wurde. Schließlich habe das erste Kinderbett vom Sperrmüll nicht die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes erfüllt. Weil es sich somit nicht einmal um einen Einrichtungsgegenstand handelte, der am untersten Standard angesiedelt ist, handelt es sich auch nicht um eine Ersatzbeschaffung. Die Behörde hatte argumentiert, das Bett sei beim Umzug kaputt gegangen. Daher hätte es sich um eine sogenannte Erstbeschaffung gehandelt und diese könne abgelehnt werden.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass es sich hierbei eben nicht um einer Ersatzbeschaffung sondern nach dem SGB II um eine Erstausstattung handelt. Daher habe das Kind in der Bedarfsgemeinschaft ein Anrecht auf ein Kinderbett.
Knapp jeder fünfte Deutsche von Armut betroffen
Quelle: gegen-hartz