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21.01.2014
Hartz IV auszahlen lassen bei fehlendem Girokonto
Wer kein Girokonto hat, kann sich die Hartz IV Leistungen auszahlen lassen. Dafür erhält der ALG II Bezieher einem Scheck vom Jobcenter, den er bei der Deutschen Post einlösen kann. Sowohl für die Ausstellung als auch für die Auszahlung des Schecks werden jedoch Gebühren erhoben.
Für jede Hartz IV-Auszahlung werden Gebühren verlangt
In Deutschland hat jeder Bürger Anspruch auf ein Girokonto, das im Guthaben geführt werden kann. Dabei kommen das sogenannte „Konto für Jedermann” oder das „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) in Frage. Bei Letzterem liegt die Pfändungsfreigrenze bei etwas über 1.000 Euro für einen Alleinstehenden. Wer dennoch kein Konto eröffnen möchte, erhält statt der monatlichen Überweisung Schecks vom Jobcenter, die bei der Deutschen Post eingelöst werden können. Sowohl das Amt als auch die Deutsche Post sind jedoch berechtigt Gebühren dafür zu erheben. Das Jobcenter stellt pro Barauszahlung meist einen Betrag in Höhe von 2,10 Euro in Rechnung. Nur wer nachweisen kann, dass er nicht in der Lage ist, ein Konto zu eröffnen, muss diese Gebühr, die anderenfalls von der Regelleistung abgezogen wird, nicht zahlen.
Ein weiterer Nachteil einer Hartz IV-Auszahlung ist der Mindestbetrag in Höhe von zehn Euro, unterhalb dessen kein Betrag ausgezahlt wird. Erst wenn der Betrag erreicht wurde, beispielsweise mit dem nächsten Scheck, kann das Geld ausgezahlt werden. Wird aber über einen Zeitraum von sechs Monaten keine weitere Leistung ausgezahlt, können auch Schecks unter zehn Euro eingelöst werden.
Die Deutsche Post veranschlagt für die Auszahlungen ebenfalls eine Gebühr. Diese ist folgendermaßen gestaffelt: Für Auszahlungen bis 50 Euro wird ein Betrag von 3,50 Euro fällig, bis 250 Euro 4,00 Euro, bis 500 Euro 5,00 Euro, bis 1.000 Euro 6,00 Euro und bis 1.500 Euro 7,50 Euro. Von einer Auszahlung an Stelle einer Überweisung auf ein Girokonto ist deshalb abzuraten. Letztendlich hat der Leistungsberechtigte weniger im Geldbeutel und kann Schecks mit Beträgen unter zehn Euro nicht einmal einlösen.
Hartz IV: BA auf Fehlersuche
Quelle: gegen-hartz
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Hartz IV auszahlen lassen bei fehlendem Girokonto
Wer kein Girokonto hat, kann sich die Hartz IV Leistungen auszahlen lassen. Dafür erhält der ALG II Bezieher einem Scheck vom Jobcenter, den er bei der Deutschen Post einlösen kann. Sowohl für die Ausstellung als auch für die Auszahlung des Schecks werden jedoch Gebühren erhoben.
Für jede Hartz IV-Auszahlung werden Gebühren verlangt
In Deutschland hat jeder Bürger Anspruch auf ein Girokonto, das im Guthaben geführt werden kann. Dabei kommen das sogenannte „Konto für Jedermann” oder das „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) in Frage. Bei Letzterem liegt die Pfändungsfreigrenze bei etwas über 1.000 Euro für einen Alleinstehenden. Wer dennoch kein Konto eröffnen möchte, erhält statt der monatlichen Überweisung Schecks vom Jobcenter, die bei der Deutschen Post eingelöst werden können. Sowohl das Amt als auch die Deutsche Post sind jedoch berechtigt Gebühren dafür zu erheben. Das Jobcenter stellt pro Barauszahlung meist einen Betrag in Höhe von 2,10 Euro in Rechnung. Nur wer nachweisen kann, dass er nicht in der Lage ist, ein Konto zu eröffnen, muss diese Gebühr, die anderenfalls von der Regelleistung abgezogen wird, nicht zahlen.
Ein weiterer Nachteil einer Hartz IV-Auszahlung ist der Mindestbetrag in Höhe von zehn Euro, unterhalb dessen kein Betrag ausgezahlt wird. Erst wenn der Betrag erreicht wurde, beispielsweise mit dem nächsten Scheck, kann das Geld ausgezahlt werden. Wird aber über einen Zeitraum von sechs Monaten keine weitere Leistung ausgezahlt, können auch Schecks unter zehn Euro eingelöst werden.
Die Deutsche Post veranschlagt für die Auszahlungen ebenfalls eine Gebühr. Diese ist folgendermaßen gestaffelt: Für Auszahlungen bis 50 Euro wird ein Betrag von 3,50 Euro fällig, bis 250 Euro 4,00 Euro, bis 500 Euro 5,00 Euro, bis 1.000 Euro 6,00 Euro und bis 1.500 Euro 7,50 Euro. Von einer Auszahlung an Stelle einer Überweisung auf ein Girokonto ist deshalb abzuraten. Letztendlich hat der Leistungsberechtigte weniger im Geldbeutel und kann Schecks mit Beträgen unter zehn Euro nicht einmal einlösen.
Hartz IV: BA auf Fehlersuche
Quelle: gegen-hartz