Wer schon jetzt seinen nächsten Frankreich-Urlaub plant und dabei mit dem Auto unterwegs sein will, sollte sich schon jetzt sicher sein, dass das Smartphone im Auto nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt – zumindest beim Fahrer. Denn für den ist die Smartphone-Nutzung in Frankreich in Zukunft ausnahmslos verboten. Das geht aus einem neuen Gerichtsurteil hervor.
Egal wo, egal wann, egal wie: Die Nutzung eines Smartphones im Auto ist für den Fahrer in Frankreich ab sofort verboten. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug gerade am Fahrbahnrand steht, also nicht bewegt wird. Nur im Notfall (nach einem Unfall oder nach einem technischen Defekt) ist es gestattet mit dem Handy Hilfe zu rufen.
Grundlage dieser Regelung ist ein neues Urteil, über das jetzt die französische Zeitung "Le Figaro" berichtet. Ein Autofahrer hatte gegen eine Strafzahlung in Höhe von 135 Euro geklagt, nachdem er sein Fahrzeug am Rand eines Kreisverkehrs angehalten, den Motor abgestellt und die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte, um anschließend mit dem Handy zu telefonieren. Das Gericht wollte seinen Argumenten gegen die Zahlung des Ordnungsgeldes nicht folgen und entschied, dass die Strafe gezahlt werden muss.
Handy am Steuer in Frankreich: Hände weg
Laut Urteilsbegründung befand sich das Fahrzeug trotz aller getroffener Maßnahmen noch immer im Straßenverkehr. Ein Telefonat im Auto sei nur gestattet gewesen, wenn der Fahrer auf einem Parkplatz telefoniert hätte, der auch als solcher ausgeschildert ist. Für den Beschuldigten droht nun neben der finanziellen Strafe noch weiteres Ungemach: Ein Eintrag im französischen Punkte-Register sowie drei Jahre Führerscheinentzug. Wichtig für Frankreich-Reisende: Telefonate über eine Freisprecheinrichtung sind auch in Zukunft gestattet und natürlich dürfen auch Mitfahrer auf der Rückbank oder dem Beifahrersitz weiter mit dem Handy in der Hand telefonieren.
Quelle; inside-handy
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Egal wo, egal wann, egal wie: Die Nutzung eines Smartphones im Auto ist für den Fahrer in Frankreich ab sofort verboten. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug gerade am Fahrbahnrand steht, also nicht bewegt wird. Nur im Notfall (nach einem Unfall oder nach einem technischen Defekt) ist es gestattet mit dem Handy Hilfe zu rufen.
Grundlage dieser Regelung ist ein neues Urteil, über das jetzt die französische Zeitung "Le Figaro" berichtet. Ein Autofahrer hatte gegen eine Strafzahlung in Höhe von 135 Euro geklagt, nachdem er sein Fahrzeug am Rand eines Kreisverkehrs angehalten, den Motor abgestellt und die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte, um anschließend mit dem Handy zu telefonieren. Das Gericht wollte seinen Argumenten gegen die Zahlung des Ordnungsgeldes nicht folgen und entschied, dass die Strafe gezahlt werden muss.
Handy am Steuer in Frankreich: Hände weg
Laut Urteilsbegründung befand sich das Fahrzeug trotz aller getroffener Maßnahmen noch immer im Straßenverkehr. Ein Telefonat im Auto sei nur gestattet gewesen, wenn der Fahrer auf einem Parkplatz telefoniert hätte, der auch als solcher ausgeschildert ist. Für den Beschuldigten droht nun neben der finanziellen Strafe noch weiteres Ungemach: Ein Eintrag im französischen Punkte-Register sowie drei Jahre Führerscheinentzug. Wichtig für Frankreich-Reisende: Telefonate über eine Freisprecheinrichtung sind auch in Zukunft gestattet und natürlich dürfen auch Mitfahrer auf der Rückbank oder dem Beifahrersitz weiter mit dem Handy in der Hand telefonieren.
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