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Off Topic Neuer Bußgeldkatalog 2021: Neue Regeln beachten - sonst wird es teuer

Ab Dienstag gilt ein neuer Bußgeldkatalog in Deutschland. Und der sorgt dafür, dass vor allem Raser deutlich mehr bezahlen müssen, wenn sie erwischt werden. Aber auch zahlreiche andere Vergehen im Straßenverkehr werden härter bestraft.

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Was ist deine erste Reaktion, wenn du für Verkehrsverstöße höhere Bußgelder bezahlen musst? Wahrscheinlich verdrehst du innerlich die Augen und denkst dir: „Muss das sein?“ Vielleicht ist es sogar eine verständliche Reaktion, denn niemand lässt sich gerne in das Portmonee fassen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Straßenverkehrsregeln dienen der allgemeinen Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Vor allem Fußgänger und Radfahrer sollen jetzt mit einem neuen, überarbeiteten Bußgeldkatalog besser geschützt werden. Doch welche neuen Regeln gelten überhaupt? Wie hoch fallen die neuen Bußgelder aus? Wir verraten es dir.

Die wichtigste Botschaft vorab: Der nachfolgende Ratgeber beleuchtet die 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO-Novelle), die von der Verkehrsministerkonferenz im Juni 2021 beschlossen wurde. Die neu vorgesehenen Regeln sind ab dem 9. November 2021 gültig, nachdem zuletzt auch der Bundestag seine Zustimmung gegeben hatte.

Zu schnelles Fahren: Bußgelder im neuen Bußgeldkatalog teils verdoppelt


Bei vielen Autofahrern besonders oft vernachlässigt: die Beachtung der geltenden Höchstgeschwindigkeit. Und genau das wird jetzt laut neuem Bußgeldkatalog deutlich teurer. Teilweise werden die Geldstrafen nach den neu beschlossenen Regeln der Verkehrsminister aller 16 deutschen Bundesländer verdoppelt. Das ist eine klare Ansage in Richtung all derjenigen, die leichtfertig das Leben anderer Menschen aufs Spiel setzen.

Wenn du beispielsweise innerorts bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs bist, musst du in Zukunft 30 statt bisher nur 15 Euro zahlen. Bist du 11 bis 15 km/h zu schnell unterwegs, werden 50 statt bisher 25 Euro fällig. Und wenn du als Raser die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 70 km/h überschreitest, bist du in Zukunft 800 statt bisher 680 Euro los.

Auch außerorts fällt die Geldbuße für zu schnelles Autofahren in Zukunft höher aus. So werden zukünftig beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 16 und 20 km/h nicht mehr 30, sondern 60 Euro fällig. Zwischen 21 und 25 km/h steigt die Geldbuße von bisher 70 auf 100 Euro. In der Spitze legt das zu zahlende Bußgeld von 600 auf 700 Euro zu. Und zwar dann, wenn du auf Landstraßen oder Autobahnen mit mehr als 70 km/h zu schnell unterwegs bist.

Die ursprünglich vorgesehene und heftig kritisierte Strafe, wonach innerorts bei einer Überschreitung von bereits 21 km/h ein einmonatiges Fahrverbot drohte, findet sich in der neuen Fassung der StVO-Novelle nicht mehr wieder. Wie bisher droht erst dann ein Fahrverbot, wenn du innerorts mit mindestens 31 km/h zu schnell unterwegs bist. Außerorts müssen es mindestens 41 km/h sein. Bist du ein Wiederholungstäter? Dann droht dir schon ab 26 km/h der Einzug des Führerscheins – egal ob innerorts oder außerorts.

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Missbräuchliche Nutzung einer Rettungsgasse

Doch nicht nur die Bußgelder für zu schnelles Fahren werden ab dem 9. November 2021 angepasst. Auch andere Regeln solltest du in Zukunft besser beachten, wenn du gemäß Reform des Bußgeldkatalogs nicht deutlich stärker zur Kasse gebeten werden möchtest.

Wenn du auf einer Autobahn in einen Stau gerätst, solltest du auf einer zweispurigen Strecke intuitiv folgendes tun: Bist du auf der linken Spur unterwegs, orientierst du dich so weit wie möglich nach links. Auf der rechten Spur fährst du so weit es geht nach rechts. Wichtig dabei: Niemals den Standstreifen blockieren.

Ähnlich läuft das Prozedere auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen. Auch hier orientierst du dich so weit wie möglich nach links, wenn du die linke Fahrspur nutzt. Auf allen anderen Spuren rollt der Verkehr möglichst weit rechts, um Einsatz- und Rettungskräften die Möglichkeit zu geben, zwischen der linken und der mittleren Fahrbahn zum Ziel zu gelangen. Hier kann es schließlich um die Rettung von Menschenleben gehen, bei der jede Minute zählt.

Wer eine gebildete Rettungsgasse für schnelleres Vorankommen missbraucht, muss künftig mit einer satten finanziellen Bestrafung rechnen. Dann werden mindestens 200 Euro fällig und der Führerschein ist für einen Monat weg. Zusätzlich kassierst du zwei Punkte im sogenannten Fahreignungsregister in Flensburg. In der Spitze ist sogar ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro möglich. Auch dann, wenn du für das Nichtbilden einer Rettungsgasse verantwortlich bist. Verinnerliche dir also am besten das nachfolgende Video des ADAC, damit du bei dem nächsten Stau auf der Autobahn richtig handelst.

Parken nur auf passenden Parkplätzen

Teuer kann es für dich zukünftig auch werden, wenn du dein Auto auf einem Parkplatz abstellst, der eigentlich für Schwerbehinderte oder zum Aufladen von Elektroautos gedacht ist. Das Parken auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern kostet künftig auch 55 Euro Geldbuße. Gleiches gilt, wenn du dein Auto dort abstellst, wo nur Carsharing-Fahrzeuge stehen dürfen. Das Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen wie einer scharfen Kurve ist künftig ebenfalls teurer und kostet 35 Euro; mit Behinderung oder länger als eine Stunde sogar 55 Euro.

Ein Bußgeld in gleicher Höhe musst du zahlen, wenn du dein Auto auf dem Geh- oder Radweg abstellst. Geschieht dies mit Behinderung oder für mehr als eine Stunde, steigt das Bußgeld auf bis zu 110 Euro. Das gilt übrigens auch für den rot oder mit einer gestrichelten Linie markierten Radschutzstreifen auf der Fahrbahn. Er ist grundsätzlich freizuhalten – was übrigens auch für den Lieferverkehr gilt.

Auch das Parken in zweiter Reihe kostet künftig laut neuem Bußgeldkatalog 55 Euro Geldbuße. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet, steigt das Bußgeld auf bis zu 110 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Niemand darf mehr ohne Grund sein Fahrzeug einfach so auf der Straße abstellen. Auch nicht mit Warnblinkanlage. Dann könnte man sogar einen Vorsatz geltend machen. Allgemeine Halt- und Parkverstöße werden zukünftig mit einer Sanktion von bis zu 55 Euro geahndet. Bisher waren es nur bis zu 15 Euro.

Blockierst du Feuerwehrzufahrten oder parkst so, dass Rettungsfahrzeuge behindert werden könnten, musst du mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro rechnen. Rechtswidriges Parken im Schienenraum kostet künftig bis zu 70 Euro – zum Beispiel, wenn du die freie Fahrt einer Straßenbahn blockierst. Neu eingeführt wird ein Tatbestand „Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt“. Ein Verstoß hiergegen kostet künftig 80 Euro. Parkst du auf Bussonderstreifen oder im Haltestellenbereich werden nicht mehr bis zu 35 Euro, sondern bis zu 100 Euro fällig.

Lkw: Mehr Vorsicht beim Rechtsabbiegen

Wer mit einem Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gewicht unterwegs ist, muss beim Rechtsabbiegen laut neuem Bußgeldkatalog mehr Vorsicht walten lassen. Ein Abbiegen ist für alle Lkw nur noch in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Das soll Tote-Winkel-Unfälle vermeiden, die in der Vergangenheit immer wieder tragische Todesfälle zur Folge hatten. Wer sich nicht daran hält, zahlt 70 Euro Geldbuße und bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Unnützes Fahren mit dem Auto

Interessant ist zudem eine neue Strafe, die fällig wird, wenn du einfach zum Spaß mit deinem Auto unterwegs bist und dabei andere Menschen belästigst. Dafür kannst du mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro statt bisher 20 Euro bedacht werden. Das vor allem bei Jugendlichen beliebte Posen durch das Aufheulen lassen des Motors kann ab sofort mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro geahndet werden. Nicht nur auf Partymeilen in Innenstädten, sondern zum Beispiel auch vor Ampeln.

Ausreichend Abstand beim Überholen

Wenn du einen Radfahrer, E-Scooter oder Fußgänger mit deinem Auto überholen möchtest, musst du während des Überholvorgangs zukünftig übrigens ausreichend Abstand einhalten. Der Mindestüberholabstand muss innerorts bei 1,5 Metern liegen, außerorts sind sogar mindestens 2 Meter vorgeschrieben. Das ist anders als bisher keine Empfehlung mehr, sondern laut Bußgeldkatalog Pflicht.

Ebenfalls wichtig für dich zu wissen: Es gibt ein paar neue Verkehrszeichen. Zum Beispiel ist es ab sofort möglich, das Überholen von Radfahrern, E-Scootern oder anderen zweirädrigen Fahrzeugen auf zu engen Straßen mit einem neuen Verkehrsschild zu verbieten. Gemeinden und Städte haben zudem einfacher die Möglichkeit, Fahrradzonen einzurichten. Hier gilt ein Höchsttempo von 30 km/h und Autos dürfen hier nur fahren, wenn ein Zusatzschild dies ausdrücklich erlaubt („Kfz frei“).

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Auf diese neuen Verkehrszeichen musst du dich ab sofort einstellen.

Quelle; inside-digital
 

Anhänge

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Hallo.

In Österreich gibt´s seit knapp zwei Monaten ein sogenanntes "Raser-Paket". Da wurden die Strafen deutlich erhöht und bei illegalen Straßenrennen und besonders rücksichtslosen Raser können die Fahrzeuge beschlagnahmt werden.

Damit die Zivilstreifen überhaupt die Raser stoppen können, wurden insgesamt 35 Stk. PS-starke Fahrzeuge angeschafft. Wie viele davon aber eine geeichte Messkamera (ProViDa-System) an Bord haben, wurde nicht bekannt gegeben.

Ich persönlich frage mich, wozu eine Zivilstreife solche PS-Boliden braucht. Die Zivilstreifen haben doch auch Funk (TETRA - digitales Blaulichtfunksystem in Österreich) an Bord und können einen Raser doch von einer anderen Funkstreife, die eben an der nächsten Autobahn-Auffahrt kommt, stoppen lassen.

Da könnte doch eher ein Raser denken, dass die Zivilstreife ein "Hatzerl" mit ihm möchte und gibt daher noch mehr Gas. Und wie ein Zivilstreifen- Golf GTi oder Audi R8 einen Ferrari 488 Pista oder Porsche GT3 RS oder, . . . . überholen und stoppen will, kann ich mir nicht so ganz vorstellen.

Das könnte meiner Meinung nach, zu noch mehr und schwereren Unfällen führen. Da wäre das Geld in mobilen Radargeräten besser investiert.

Viele Grüße.
 
Ich halte die Strafen nicht für angemessen weil die Städte in Zukunft absichtlich zu wenig Parkplätze zur Verfügung stellen werden und du somit gezwungen bis dein Auto abseits der Parkflächen
zu parken. Nicht jeder hat ein eigenes Grundstück und kann dort parken. Allein hier auf meiner Straße wurden in den letzten Jahren auf mehr als 250 Meter Straße - Parkplätze im öffentlichen Straßenverkehr abgeschafft - "Park & Halteverbot" morgens aufgestellt und bereits am Mittag abkassiert. Hier werden Anwohner Parkausweise ausgegeben die bis 480,- € / Jahr kosten welcher dich berechtigt dein Auto im Umkreis von 500 Metern von dort wo du wohnst auf einen öffentlichen Parkplatz abzustellen. Findest keinen Parkplatz dort hast Pech gehabt außerhalb der Zone bist du nicht berechtigt zu parken und bekommst auch einen Strafzettel weil du dort kein Anwohner bist.

Handwerker wohnen ja meist grundsätzlich nicht dort wo sie schaffen müssen und haben somit keinen Anwohnerparkausweis :D
Handwerkerplakette ... Ja damit darfst eigentlich auch nicht im Park & Halteverbot parken :)

Alles in allen wurde hiermit den Städten ein Werkzeug in die Hand gedrückt um sich auf Kosten der Autofahrer sanieren zu können.

Ich denke das wird in nicht allzu langer Zeit in allen größeren Städten genauso kommen - überall wird ein Park & Halteverbot aufgestellt und
abends wird wer keinen regulären Parkplatz gefunden hat aufgeschrieben ... Die Rechnung ist ja ziemlich einfach -
ich habe als Stadt 30.000 zugelassene Fahrzeuge und momentan 25.000 Parkplätze - reicht für alle Autofahrer.
Nun streiche ich weitere 10.000 Parkplätze wo sollen diese denn plötzlich hin ?
 
Diesel & Benziner: Wer auf einem E-Auto-Parkplatz parkt, bekommt jetzt diese Strafe

Seit Anfang November 2021 gilt eine neue Bußgeldverordnung. Und jeder, der ein E-Auto fährt, profitiert vom neuen Bußgeldkatalog. Denn Fahrer von Fahrzeugen mit Diesel- und Benzinmotor müssen ab sofort mit einer Strafe rechnen, wenn sie auf einem E-Auto-Parkplatz parken.

Der neue Bußgeldkatalog hat es in sich. So werden etwa Tempoverstöße teurer und die Strafen für Falschparken und Halten in zweiter Reihe steigen deutlich. Für diese zwei Verhaltensweisen müssen Autofahrer sogar ihren Führerschein abgeben. Ebenfalls neu: Wer mit seinem Diesel oder Benziner auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge mit Ladesäule parkt, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Doch auch E-Auto-Fahrer laufen Gefahr, eine Strafe zu kassieren.

Mit Verbrenner auf einem E-Auto-Parkplatz: So teuer wird es


Es ist verlockend, insbesondere in der Stadt, wo Parkplätze rar sind: das Parken auf einem freien Parkplatz für Elektrofahrzeuge. Auch, da Fahrer von Stromern an diesen Parkplätzen meist kostenlos parken – zumindest so lang sie ihr E-Auto aufladen. Doch seit dem 9. November 2021 wird das mit einem Bußgeld geahndet. Wer seinen Diesel oder Benziner auf einem Parkplatz für E-Autos abstellt, muss mit einer Strafe von 55 Euro rechnen.

Auf solchen explizit für Stromer ausgeschilderten Parkplätzen mit öffentlich zugänglichen Ladesäulen dürfen nur Fahrzeuge parken, die ein Elektro-Kennzeichen haben. Ob es sich dabei um einen Plug-In-Hybrid oder ein reines E-Auto handelt, spielt keine Rolle.

Auch Fahrern von Elektroautos blüht ein Bußgeld

Doch nicht nur für Fahrer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor droht eine Strafe. Auch E-Auto-Fahrer müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Mehr noch. Im schlimmsten Fall können sie sogar abgeschleppt werden. Weist ein Schild etwa auf eine maximal zulässige Parkdauer hin, sollten E-Auto-Fahrer diese keinesfalls überschreiten. Auch dann nicht, wenn die Batterie noch nicht voll aufgeladen ist. Wer länger parkt, als auf der Beschilderung angegeben, muss ebenfalls mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Zudem erheben einige Ladesäulen-Betreiber auf solchen Parkplätzen empfindliche Strafen, wenn man den Parkplatz über die Ladedauer hinaus blockiert. Und es kann sogar vorkommen, dass sie dein E-Auto abschleppen lassen.

Quelle; inside-digital
 
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